mag
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die Ablehnung meiner Reha habe ich mit Widerspruch und ärztl. Attest begründet. Habe nun Bescheid vom DRVB erhalten, dass mein Widerpsruch zurückgewiesen wird.
Begründet wird dies mit u.a.:
Dass man nur Leistungen zur med. Rehabilitation erbringt, wenn die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Meine festgestellte Gesundheitsstörung - reaktive Depression - erfordert eine regelmäßige ambulante nervenärztliche Mitbehandlung /Richtlinienpsychotherapie.
Ist es üblich, dass man bei Depressionen keine Reha erhält ?
Was ich auch nicht verstehe, wieso meine Erwerbsfähigkeit mit einer Reha nicht gebessert bzw. wiederhergestellt werden kann, zumal ich seit Mai d.J. arbeitsunfähig krankgeschrieben bin.
Die Krankenkasse ruft ständig bei mir an, wie es mit meiner Reha aussieht. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, ob ich die Krankenkasse jetzt darüber informieren muss und werde ich mit Schwierigkeiten rechnen müssen ?
Im August hat die Krankenkasse mich auf § 51 Sozialgesetzbuch aufmerksam gemacht. Es würde sich aber erübrigen, da ich bereits im Juni einen Reha-Antrag gestellt habe und aufrgrund des vorliegenden ärztl. Gutachtens werten sie diesen Antrag so, als hätten ich ihn auf Bitte der Krankenkasse gestellt.
Es wird darauf verwiesen, dass bei evtl. Rente sie als Krankenkasse Anspruch auf die Rentennachzahlung hat (Ich habe bisher noch keinen Rentenantrag gestellt)
Ferner schrieb man, dass ich für die künftige Abgabe bestimmter Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherung die Zustimmung meiner Krankenkasse, und zwar
- bei Rücknahme des Antrages
- Verzicht auf Rente oder Rehamaßnahmen
- jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn.
Dies gilt auch, wenn der RV-Täger meinen Antrag als Rentenantrag wertet
Wenn ich wegen der Reha-Ablehnung nicht weiter vorgehe, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, kann mir die Krankenkasse Schwierigkeiten bereiten ?
Wäre schön, wenn mir jemand aus seiner Erfahrung berichten könnte.
Schöne Grüße
mag