Reha Widerspruch zurückgewiesen - wie vorgehen?

M
Hallo zusammen,

die Ablehnung meiner Reha habe ich mit Widerspruch und ärztl. Attest begründet. Habe nun Bescheid vom DRVB erhalten, dass mein Widerpsruch zurückgewiesen wird.

Begründet wird dies mit u.a.:

Dass man nur Leistungen zur med. Rehabilitation erbringt, wenn die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Meine festgestellte Gesundheitsstörung - reaktive Depression - erfordert eine regelmäßige ambulante nervenärztliche Mitbehandlung /Richtlinienpsychotherapie.

Ist es üblich, dass man bei Depressionen keine Reha erhält ?
Was ich auch nicht verstehe, wieso meine Erwerbsfähigkeit mit einer Reha nicht gebessert bzw. wiederhergestellt werden kann, zumal ich seit Mai d.J. arbeitsunfähig krankgeschrieben bin.

Die Krankenkasse ruft ständig bei mir an, wie es mit meiner Reha aussieht. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, ob ich die Krankenkasse jetzt darüber informieren muss und werde ich mit Schwierigkeiten rechnen müssen ?

Im August hat die Krankenkasse mich auf § 51 Sozialgesetzbuch aufmerksam gemacht. Es würde sich aber erübrigen, da ich bereits im Juni einen Reha-Antrag gestellt habe und aufrgrund des vorliegenden ärztl. Gutachtens werten sie diesen Antrag so, als hätten ich ihn auf Bitte der Krankenkasse gestellt.

Es wird darauf verwiesen, dass bei evtl. Rente sie als Krankenkasse Anspruch auf die Rentennachzahlung hat (Ich habe bisher noch keinen Rentenantrag gestellt)

Ferner schrieb man, dass ich für die künftige Abgabe bestimmter Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherung die Zustimmung meiner Krankenkasse, und zwar
- bei Rücknahme des Antrages
- Verzicht auf Rente oder Rehamaßnahmen
- jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn.
Dies gilt auch, wenn der RV-Täger meinen Antrag als Rentenantrag wertet

Wenn ich wegen der Reha-Ablehnung nicht weiter vorgehe, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, kann mir die Krankenkasse Schwierigkeiten bereiten ?

Wäre schön, wenn mir jemand aus seiner Erfahrung berichten könnte.

Schöne Grüße
mag

14.12.2007 20:37 • #1


Albarracin
Experte

15.12.2007 00:15 • #2


A


Hallo mag,

Reha Widerspruch zurückgewiesen - wie vorgehen?

x 3#3


M
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das Gefühl, dass ich zwischen den Fronten Krankenkasse und Rentenversicherung geraten bin, habe ich auch.

Was die fachärztliche Behandlung betrifft, bin ich seit August in Pschyotherapie sowie seit November beim Neurologen/Pschyater in Behandlung.

Ich werde der Krankenkasse den Bescheid der Rentenversicherung zusenden und dann mal abwarten.

Schöne Grüße
mag

15.12.2007 12:01 • #3


Galadriell
Hallo Mag,
ich habe gerade deinen Beitrag gelesen und mir geht es ganz genauso wie dir. Bin auch schon seit Mai Arbeitsunfähigkeit geschrieben, und habe einen REHA Antrag gestellet, der gerade erst abgelehnt worden ist.
Ich habe mich an meine Gewerkschaft gewendet, die werden jetzt den Widerspruch für mich machen, ich hoffe es bringt was.
Man verzweifet bei dieser ganzen Sache richtig.
Ich wünsche dir viel Glück weiterhin...

18.12.2007 09:54 • #4


M
Hallo,

es sind doch einige hier im Forum, bei denen die Reha vom der Rentenversicherung abgelehnt wurde, scheint System dahinter zu stecken.

Heute morgen rief schon die Krankenkasse an und wollte wissen, ob ich Klage erheben werde und soll mich im neuen Jahr bei ihnen melden, was ich unternehmen werde.

Auf meine Frage, wenn ich nicht klage - weil ich gesundheitlich keinen weiteren Streß gebrauchen kann - würde eine weitere Vorstellung beim med. Dienst eventuell in Frage kommen bzw. ein Gespräch bei der Krankenkasse.

Ist diese Vorgehensweise üblich ?

Werde dies mit meiner Therapeutin besprechen, denn ich bin mir unschlüssig, ob ich Klage erheben soll.

Galadriell, ich wünsche Dir viel Glück mit Deinem Widerspruch.

Schöne Grüße
mag

18.12.2007 11:50 • #5


M
Hallo zusammen,

hatte heute wieder einmal einen Anruf meiner Krankenkasse, und zwar möchte man, dass ich noch einmal einen Rehaantrag stelle
(im Dezember 07 wurde mein Rehaantrag von DRV abgelehnt, s. ersten Beitrag). Man hätte meine Unterlagen dem
MDK vorgelegt und diese befürworten eine Reha.

Ich soll jetzt zur Krankenkasse kommen und mit denen einen Antrag auszufüllen.Unterlagen meiner behandelnden Ärzte bräuchte man nicht, da ja vom MDK eine Reha befürwortet wird. Meine Frage ist, ist so was üblich, dass man nach einer Ablehnung nochmals mit der Krankenkasse einen Rehaantrag stellt ?

Wäre schön, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen mitteilt.

Schöne Grüße
mag

13.03.2008 13:40 • #6


Albarracin
Experte

14.03.2008 05:12 • #7


M
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Bei mir fahren immer sämtliche Antennen aus, wenn ich einen Anruf von der Krankenkasse bekomme, aber wenn die
Vorgehensweise üblch ist, bin ich doch etwas beruhigter.

Schöne Grüße
mag

14.03.2008 08:26 • #8


S
hallo mag,
mein antrag auf reha wurde im letzten jahr auch abgelehnt mit der begründung,ambulante massnahmen müssten ausreichen.bin dann in widerspruch gegangen,habe mich aber gleichzeitig in eine psychosomatische klinik einweisen lassen.die Krankenkasse darf, soviel ich weiss,diese massnahme nicht ablehnen,wenn auf der einweisung die diagnose schwere depression(als beispiel) steht und eine reha kann bei der schwere der rerkrankung nicht abgewartet werden.habe dann den widerspruch zurückgezogen.nebenbei:mein antrag auf orthopädische reha wurde innerhalb von 3 wochen bewilligt.da siehst du mal...
die frage ist,was du für dich brauchst und von einem klinikaufenthalt (egal ob reha oder klinik über Krankenkasse) erwartest.wo bist du krankenversichert?
liebe grüsse

14.03.2008 14:22 • #9


M
Hallo sunny63,

vielen Dank für Deine Info.

Mein Rehaatrang wurde von der DRV trotz Widerspruch abgelehnt und eine Klage wollte ich nicht vornehmen. Die Krankenkasse war ja auch erstaunt, dass die Reha abgelehnt wurde und daher haben Sie meine Unterlagen dem MDK zur Sichtung vorgelegt und diese befürworten eine Reha.

Mittlerweile möchte ich gar nicht mehr zur Reha, aber da werde ich aufgrund meiner längeren Erkrankung (seit Mai 07)nicht herumkommen. Da mein Mann auch schwer erkrankt ist, ist für mich eine Reha nur belastend.

Versichert bin ich bei der DAK und die Reha wird ja über den DRV erfolgen.

Gerne würde ich meinen Mann als Begleitperson mit in die Reha nehmen bzw. wurde ihm von seiner Krankenkasse (AOK) eine Reha genehmigt.
Hat diesbezüglich von Euch einer Erfahrung, wenn der Partner als Begleitperson mit zur Reha fährt ?

Schöne Grüße
mag

14.03.2008 16:43 • #10


A


Hallo mag,

x 4#11


Monesie

08.05.2019 14:56 • #11

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