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Rehaantrag in Rentenantrag umändern

F
Ok

09.02.2023 06:55 • #16


Dys
hallo @Freigeist,

vielleicht erstmal das wichtigste. Lass Dich direkt weiter krankschreiben, denn es darf keine Lücke zwischen den Krankheitstagen geben. Falls für Dich dann eine Wiedereingliederung in der Firma in Frage kommt, beziehst Du weiter Krankengeld. Würdest Du aber direkt nach der Reha in eine Wiedereingliederung gehen, würde die Rentenversicherung nur Übergangsgeld zahlen und das ist niedriger als das Krankengeld. Also ich würde mindestens 4 Wochen warten, bevor ich an eine Wiedereingliederung denken würde.
Den Rentenantrag würde ich dennoch bei der Rentenversicherung stellen. Das kannst Du sowieso jederzeit, selbst wenn Du arbeiten gehst. Ich hab das auch gemacht und wäre bei Bewilligung dann nur noch Teilzeit arbeiten gegangen. Ich hatte aber damals auch tatsächlich geäußert, dass ich eben auch nur nicht mehr vollzeit arbeiten kann. Da gibts ne Frage in dem Antrag, wie man das selbst einschätzt. Bei den darauf folgenden Besuchen bei Gutachtern der Rentenversicherung, hab ich es auch so gesagt. Meine Rente wurde dann bewilligt, ich hatte aber den Job mittlerweile schon gekündigt, weil es neben den gesundheitlichen auch andere Probleme gab. Ich hätte aber dort in Teilzeit weiter arbeiten können und dafür ist die Halbe EM Rente auch gedacht, sie soll diejenigen finanziell absichern, die eben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten können und dadurch ja logischerweise auch weniger verdienen.
Okay bei mir, lief es dann eher suboptimal, aber das ist ein anderes Thema.
Jedenfalls bekam ich die halbe Rente und weil ich dann auch im Krankengeldbezug war, das halbe Krankengeld. Dann wurde ich ausgesteuert und bekam über die AfA dann Arbeitslosengeld, da aber auch nur das halbe. Mittlerweile bekomme ich das ALG aber auch nicht mehr und nur noch die halbe Rente, suche aber weiterhin nach einem Job.
Sollte ich einen finden und unter 6 Stunden täglich arbeiten, bekomme ich bis zum geltenden Freibetrag trotzdem die Rente und wenn ich zu viel verdiene, wird halt was von der Rente gekürzt.
Nun ist meine Rente natürlich auf Zeit bewilligt und ich muss jetzt bald mal eine Verlängerung beantragen und hoffe natürlich, dass sie weiter bewilligt wird, sonst bekomme ich gar kein Geld mehr und müsste mich auch entweder auf eigene Kosten bei meiner Krankenkasse selbst versichern oder über meine Frau kostenlos mitversichern, bis ich wieder einen Job habe, falls ich nicht schon vorher einen finden sollte.

Fazit, Du kannst einen Rentenantrag für EM stellen. Vermutlich wird er erstmal abgelehnt und sollte dass so sein, kannst Du widersprechen. Dann wird die DRV noch Befunde wollen und ziemlich sicher einen Gutachter damit betrauen, Dich zu untersuchen. Und falls der dann eine Rente befürwortet, kannst Du sie bekommen oder im Zweifelsfall einklagen, solltest Du sie nicht bekommen. Dann entscheiden Richter.

VG Dys

Ps. Da Du ja jetzt ne Reha hattest, wird die Rentenversicherung dich wohl nicht in eine weitere schicken. Obwohl es üblicherweise heißt, Reha vor Rente. Allerdings ist das nicht allgemeingültig, denn ich musste auch nicht vor meiner Rente in Reha. Meine Befunde waren wohl eindeutig und die beiden Gutachter, bei denen ich war, sahen das wohl auch so.

09.02.2023 12:27 • x 1 #17


A


Hallo Freigeist,

Rehaantrag in Rentenantrag umändern

x 3#3


F
@Dys danke für deine Erfahrung.

Ich bin halt wirklich überfragt…denn ich finde wie bereits gesagt die Aussage der Ärztin wiedersprüchlich. Einerseits arbeitsfähig und eine WE auf unbestimmte Zeit nicht möglich andererseits soll ich die nächsten 6 Monate nur 3-6 Stunden arbeiten können…was denn nun? Sie hat mich auch gefragt wie ich das einschätze. Und ich sagte wenn es so weiter läuft wie bisher werde ich im 6 Monaten immernoch krank sein.

Natürlich kann ich nicht sagen was morgen oder in einem halben Jahr ist. Aber ich habe Angst (auch wenn es nach lange hin ist) aus dem Arbeitslosengeld zu fallen. Dazu käme dass ich definitiv bei einer vollen EMR auch eine kleine zusätzliche BU Rente bekommen würde. Sonst bocken die ja auch nur rum mit ihrer Leistung.

09.02.2023 12:59 • #18


Dys
@Freigeist
So lange dein Arzt dich weiter Krankschreibt, sollte es ja erstmal keine Probleme geben. Wie gesagt, stelle den Antrag auf EM Rente und dann bleibt Dir nur abzuwarten wie es sich entwickelt. Wie lange kannst Du denn noch Krankengeld beziehen? Gibts ja nur für 78 Wochen im Zeitraum von 3 Jahren. Solltest Du ausgesteuert werden, wäre seitens der AfA eine Begutachtung durch deren MD obligatorisch. Sollte dieser feststellen, dass arbeiten vielleicht gar nicht mehr in Frage kommt, wäre eh der nächste Schritt ein EM-Rentenantrag, zu dem die AfA Dich dann sowieso auffordern würde.

09.02.2023 13:09 • #19


F
Noch ca. 2 Monate Krankengeld

09.02.2023 13:33 • #20


Dys
@Freigeist Dann wird dann die AfA zuständig und der MD aktiv, sobald Du dich dann arbeitslos meldest. Hast Du schon eine Benachrichtigung der Krankenkasse bezüglich der Aussteuerung?

09.02.2023 14:03 • #21


F
Ja zumindest eine Benachrichtigung wann das Krankengeld endet.
Aber ich liege doch damit richtig das das Krankengeld und Arbeitslosengeld sowieso mit einer EM Rente verrechnet wird oder?

Heißt wenn ich theoretisch eine volle EM Rente beantragen würde nur das Risiko das sie schnell positiv entschieden wird und ich weniger bekomme weil das alg höher ist oder?

09.02.2023 16:08 • #22


Dys
@Freigeist solltest Du eine EM Rente bewilligt bekommen wird die ab der Auszahlung mit dem ALG verrechnet. Ob die Rente (volle) höher oder niedriger als das ALG ist, kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, wieviel in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Das ALG ist aber weniger als das Krankengeld, jedenfalls wenn man keine Kinder hat. Die Rente wird aber eh erst ab dem 7. Monat nach Antragstellung gezahlt. Egal ob sie nach vier Wochen oder vier Monaten oder vier Jahren bewilligt wird.
Bei mir hat es sich nicht gravierend unterschieden, allerdings hab ich über 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung und mein letztes Gehalt war nicht sonderlich hoch, im Vergleich zu dem, was ich in meiner besten Zeit verdient habe.
Du solltest ja jährlich eine Renteninformtion bekommen und da steht die Brutto EM Rente ja drin. Davon gehen aber noch KV und PV ab und versteuern muss man sie auch noch.

09.02.2023 16:20 • #23


F
Und wie ist das nach dem KG? Wenn ich laut Bericht nur 3-6 Stunden arbeiten kann bekomme ich dann nur für 6 Stunden Arbeitslosengeld? Oder bekomme ich das trotzdem voll?

10.02.2023 10:23 • #24


Dys
Zitat von Freigeist:
Und wie ist das nach dem KG? Wenn ich laut Bericht nur 3-6 Stunden arbeiten kann bekomme ich dann nur für 6 Stunden Arbeitslosengeld? Oder bekomme ich das trotzdem voll?

Das kann ich Dir jetzt garnicht sicher beantworten. Müsste man mal erfragen oder googeln. Bei mir stellte sich die Frage nicht, weil ich die Rente vor der Aussteuerung schon bekam.
Ich sags mal so, ich halte es durchaus für möglich, aber dass müsste gesetzlich geregelt sein. In jedem Fall solltest Du, falls es so käme, unabhängig checken lassen, ob das tatsächlich rechtens ist. Es gibt auch das ELO Forum, wo man viele Informationen zu solchen Belangen finden kann und sicher gibts da auch konkrete Infos zu so einem Fall. Am besten da suchen, das geht auch ohne Registrierung.

10.02.2023 13:08 • #25


Anneklatsche
Zitat von Freigeist:
Und wie ist das nach dem KG? Wenn ich laut Bericht nur 3-6 Stunden arbeiten kann bekomme ich dann nur für 6 Stunden Arbeitslosengeld? Oder bekomme ich das trotzdem voll?

Also ich stecke gerade in denselben Fragen bzw. Unterlagen zum Arbeitslosengeld nach Aussteuerung aus dem Krankengeld..
Bei dem Antrag auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosenmeldung wird zur Frage, wie viele Stunden man wöchentlich arbeiten kann, erklärt: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes bei Verminderung der wöchentlichen Stundenzahl verringern kann. Beispiel: Sie haben zuletzt vor Antragstellung 40 Stunden wöchentlich gearbeitet. Sie schränken sich künftig auf 20 Stunden wöchentlich ein, dann wird das Arbeitslosengeld nach 20 Stunden bemessen.
Das sollte deine Frage beantworten..

10.02.2023 15:33 • #26


F
Ne ich bin nicht sicher…die Infos die ich sonst bekommen habe ist, dass man in der Aussteuerung sich den Arbeitsmarkt komplett zu Verfügung stellen sollte damit man auch vollen ALG bekommt und wenn man krank geschrieben ist müssten sie halt einen geeigneten Job finden. Wenn man ALG mit nahtlosigkeit bekommt muss man sich wohl nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen. Weiß aber nicht wie es da mit der Höhe des ALG ist.

10.02.2023 15:43 • #27


Anneklatsche
Das sollte aber helfen:
Aussteuerung: Bedeutet nur, dass die Krankengeldzahlung nach Ablauf der Höchstbezugsdauer von 18 Monaten endet. Sofern Sie weiter krank geschrieben sind, können Sie jetzt Arbeitslosengeld beantragen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Ob Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit oder normales Arbeitslosengeld gewährt wird, hängt vom Gutachten des Agentur-Arztes ab.
Begriff Nahtlosigkeit: Nahtlosigkeit im rechtlichen Sinne liegt nur dann vor, wenn laut Gutachten des Agentur-Arztes eine noch mehr als sechs Monate andauernde Leistungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird von normaler Arbeitslosigkeit mit normalem Alg gesprochen.
Die Unterlagen für den medizinischen Dienst habe ich gleichzeitig mit der Arbeitslosmeldung erhalten.

10.02.2023 15:51 • #28


F
Also könnte ich Probleme bekommen weil die Ärztin geschrieben hat, dass 3-6 Stunden Arbeit möglich sind?! Zumindest für die nahtlosigkeit

10.02.2023 16:12 • #29


A


Hallo Freigeist,

x 4#15


Dys
Zitat von Freigeist:
Also könnte ich Probleme bekommen weil die Ärztin geschrieben hat, dass 3-6 Stunden Arbeit möglich sind?! Zumindest für die nahtlosigkeit

Das muss aber der MD der AfA zunächst erstmal feststellen. Wenn Du sagst, Du willst dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen, wird die AfA das vermutlich auch so hinnehmen. Du bekommst dann aber auch entsprechende Vermittlungsvorschläge und die im Zweifelsfall mit einer sogenannten Rechtsfolgebelehrung. Sprich, wenn Du Dich nicht bewirbst und nicht begründen kannst, weshalb Du Dich da nicht bewerben willst/kannst, könnte es zu Sanktionen kommen. Aber das bekommt man ohnehin schriftlich.

10.02.2023 16:23 • #30

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