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Rehaantrag in Rentenantrag umändern

F
Hallo,

Ich befinde mich aktuell in Reha (selbst beantragt) und war vorher über 1 Jahr krank geschrieben.

Meine Frage ist ob die Krankenkasse den Rehaantrag auch in einen rentenantrag umwandeln kann wenn ich die Reha selbst bei der DRV beantragt habe?

Der Arzt teilte mir mit das ich wegen schwerer Deppression arbeitsunfähig entlassen werde.

Danke im voraus

07.02.2023 16:20 • #1


Dys
Die Krankenkasse macht da garnichts. Wenn Du über die DRV in Reha bist, kannst Du mit dem Sozialdienst der Rehaklinik vielleicht einen EM Rentenantrag stellen. Auf jeden Fall sollte man Dir aber zumindest Auskünfte geben können.

07.02.2023 16:37 • #2


A


Hallo Freigeist,

Rehaantrag in Rentenantrag umändern

x 3#3


F
@Dys das kann ja nicht richtig sein. Wenn dich die Krankenkasse zur Reha auffordert und man krank entlassen wird können und werden die Krankenkassen den Rehaantrag in einen Erwerbsminderungsantrah ändern. Da hat man kein Mitsprache recht.
Die Frage ist nur ob sie das auch tun dürfen wenn ich den Reha Antrag selbst gestellt hat.

08.02.2023 05:47 • #3


Dys
@Freigeist Die Krankenkasse oder auch die AfA bzw. Jobcenter können auffordern einen Reha oder EM Rentenantrag zu stellen, aber stellen musst Du den dann bei der DRV. Zwar könnte man den Antrag bei der Krankenkasse abgeben und die leiten denn ggf. weiter an die DRV, aber das kostet nur unnötig Zeit.

Du musst mal den Wortlaut genau beachten, bezüglich „Aufforderung“ Die Krankenkasse zahlt ja keine Rente und entscheidet auch nicht, ob Du eine bekommen kannst.

08.02.2023 05:54 • #4


F
@Dys ich glaube du verstehst mich falsch. Ich bin bereits in der Reha und werde arbeitsunfähig entlassen.

Und wenn die Krankenkasse mich aufgefordert hätte den Reha Antrag damals zu stellen könnte sie jetzt definitiv den Rehaantrag in einen Erwerbsminderungsantrag umwandeln. Das Recht haben sie.

Aber mich interessiert wie es ist wenn ich den Reha Antrag selbst gestellt habe. Kann die Krankenkasse ihn dann auch umwandeln

08.02.2023 05:58 • #5


Dys
Wenn Du arbeitsunfähig entlassen wirst und keine Wiedereingliederung stattfindet, bekommst Du normalerweise weiter Krankengeld, so lange Du eine AU-Bescheingung von deinem Arzt bekommst.

Da Du ja noch in der Reha bist, kannst Du doch dort Auskunft erhalten. Bzw. kann die Rehaklinik ja beurteilen, ob Du einen Rentenantrag stellen sollst und würde das ja auch in Ihrem Entlassungsbericht vermerken.

Da der Rehaantrag ja bewilligt wurde und du die Reha angetreten hast (und ich gehe mal davon aus, dass der Kostenträger der Reha die DRV ist) gibts da nichts umzuwandeln. Du kannst aber einen Rentenantrag für EM Rente stellen. Möglicherweise halt schon aus der Rehaklinik heraus. Da muss es doch jemand geben, der dir das erläutert.

08.02.2023 06:06 • #6


Anneklatsche
@Freigeist
Ich hab mal ein bisl gegoogelt: https://rentenbescheid24.de/umdeutung-r...tenantrag/
Da steht:
Umdeutung Rehaantrag in einen EM-Rentenantrag: Folgen des umgedeuteten Reha-Antrages
Unter Umständen verliert der Versicherte sein Recht, über Antrag auf eine Rente selbst zu entscheiden. Dies nennt man Dispositionsrecht. Dieses Recht kann durch einen Rehaantrag eingeschränkt sein. Die Beschränkung kann zu folgendem führen:
- der EM-Rentenantrag kann ohne Zustimmung der beteiligten Sozialleistungsträger nicht zurückgenommen werden,
- über den Beginn der Rente kann nicht entschieden werden,
- die Deutsche Rentenversicherung muss nach Aufforderung durch Sozialleistungsträger einen Umdeutungsbescheid erlassen,
- Rentenzwang durch Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente und viele andere nachteiligen oder positiven Wirkungen des eingeschränkten Dispositionsrechtes!
Wenn der Versicherte selbst einen Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellte, so ist er nur dann in seiner Freiheit über die Umdeutung zu disponieren, eingeschränkt, wenn die Krankenkasse zum Beispiel eine Aufforderung zum Reha-Antrag hinterherschiebt oder ausdrücklich die Dispositionsfreiheit einschränkt.

08.02.2023 07:10 • #7


Oliver74
Zitat von Freigeist:
@Dys ich glaube du verstehst mich falsch. Ich bin bereits in der Reha und werde arbeitsunfähig entlassen. Und wenn die Krankenkasse mich aufgefordert hätte den Reha Antrag damals zu stellen könnte sie jetzt definitiv den Rehaantrag in einen Erwerbsminderungsantrag umwandeln. Das Recht haben sie. Aber mich ...

Umgewandelt wird ein Reha-Antrag nur, wenn sich bei der Prüfung eines Reha-Antrags prognostisch ergibt, dass wegen der Art und Schwere einer Erkrankung die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann. Und nur dann macht das die DRV!

Ich würde erstmal die Reha abwarten und vor allem auf den Bericht. Arbeitsunfähig entlassen heißt ja nicht erwerbsunfähig.

08.02.2023 11:56 • #8


F
@Oliver74 das ist richtig. Oder naja wenn ich ehrlich bin kann das kein Mensch verstehen.

Die eine Versicherung sagt bei Arbeitsunfähigkeit über 6 Monaten ist man berufsunfähig. Die andere sagt arbeitsunfähig heißt nicht berufsunfähig und schon garnicht erwerbsunfähig. Alles was über 6 Monate ist sollte eigentlich unabsehbar sein und erwebsgemindert sein. Ich weiß nicht was man ist wenn man über 1 Jahr schmerzen/Schlafstörungen schwere Depressionen hat?!

Ich glaube das ganze System macht es vom Alter abhängig. Mit 55 wäre ich vermutlich erwerbsgemindert aber ja nicht mit 35 denn da gibt es noch viel Zeit zum arbeiten

08.02.2023 12:25 • #9


Oliver74
Arbeitsunfähig über 6 Monate hat man Anspruch auf einen Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die wiederum prüft ob man tatsächlich berufsunfähig ist.
Das alter ist nicht ausschlaggebend. Ich bin mit 46 in die EMR und mittlerweile unbefristet, obwohl die Ärzte immer wieder sagten Sie sind ja noch jung. Aber man sucht sich ja nicht aus wann man eine Depression bekommt.
Die Chancen erhöhen sich wenn man tatsächlich alle Mittel ausgeschöpft hat also Therapien,Kliniken,Reha´s,Psychiater und sich trotzdem der Gesundheitszustand nicht verbessert.

08.02.2023 12:41 • #10


Dys
Also mit dem Alter hat das primär nix zu tun, ob man eine EM Rente bekommen kann. Allerdings fällt die bei Jüngeren oft spärlich aus, weil halt noch nicht viel in die DRV eingezahlt wurde. Und es muss auch eine Anwartschaft erfüllt sein.

Berufsunfähigkeitsrente ( das gibts eigentlich nur noch als private Versicherung ) ist nicht gleich EM Rente. Und EM Rente gibts auch erstmal nur befristet.

Da wird auch oft einiges durcheinander gebracht, weil einige eine volle EM Rente als EU Rente ( die es so auch nicht mehr gibt) bezeichnen und wieder andere dann denken, eine EU Rente wäre eine Berufsunfähigkeitsrente.

08.02.2023 12:55 • #11


F
Also habe jetzt den rehabericht bekommen. Bis auf weiteres arbeitsunfähig entlassen mit Empfehlung für eine Tagesklinik und Arbeitsfähigkeit 3-6 Stunden ich glaube nach 6monaten? Keine Ahnung was das jetzt bedeutet habe ich nicht verstanden konnte dem auch nicht mehr folgen.

Keine Ahnung was ich jetzt machen soll.

08.02.2023 20:09 • #12


Dys
@Freigeist arbeitsfähig zwischen 3 und 6 Stunden würden eine Halbe EM Rente rechtfertigen. Aber da man die frühestens ab dem 7ten Monat nach Antragstellung und natürlich nur bei Bewilligung ausgezahlt bekommt, sollte man besser auch längerfristig eine Erwerbsminderung haben.

Ist jetzt schwer zu interpretieren, wie Du das mit den sechs Monaten geschrieben hast.
Ich bekomme eine solche Halbe EM Rente seit 4 Jahren und die ist aktuell bis Ende des Jahres befristet. Um eine Verlängerung muss ich mich dieses Jahr also auch noch bemühen.

Einen EM Rentenantrag kannst Du in jedem Fall ja stellen, nur halt nicht damit rechnen, dass dieser auch direkt bewilligt wird und ob im Fall der Bewilligung es eine Halbe oder Volle wird.

09.02.2023 06:41 • #13


F
@Dys naja die Ärztin hat geschrieben vorraussichtlich für die nächsten 6 Monate 3-6 Stunden arbeitsfähig

Aber auch angekreuzt arbeitsunfähig entlassen und berufliche Wiedereingliederung noch nicht absehbar.

Also meines Erachtens macht das keinen Sinn. Sie hat ja auch nur in die Glaskugel geguckt und wollte optimistisch sein. Aber wie gesagt sind meiner Meinung nach die Aussagen schon wiedersprüchlich

09.02.2023 06:47 • #14


Dys
@Freigeist nur kurz, ich muss gleich aus dem Haus. Wenn Du magst, schreib ich heute Nachmittag noch was dazu. Auch was da vom Finanziellen gegebenenfalls zu beachten wäre.

09.02.2023 06:54 • #15


F
Ok

09.02.2023 06:55 • #16


Dys
hallo @Freigeist,

vielleicht erstmal das wichtigste. Lass Dich direkt weiter krankschreiben, denn es darf keine Lücke zwischen den Krankheitstagen geben. Falls für Dich dann eine Wiedereingliederung in der Firma in Frage kommt, beziehst Du weiter Krankengeld. Würdest Du aber direkt nach der Reha in eine Wiedereingliederung gehen, würde die Rentenversicherung nur Übergangsgeld zahlen und das ist niedriger als das Krankengeld. Also ich würde mindestens 4 Wochen warten, bevor ich an eine Wiedereingliederung denken würde.
Den Rentenantrag würde ich dennoch bei der Rentenversicherung stellen. Das kannst Du sowieso jederzeit, selbst wenn Du arbeiten gehst. Ich hab das auch gemacht und wäre bei Bewilligung dann nur noch Teilzeit arbeiten gegangen. Ich hatte aber damals auch tatsächlich geäußert, dass ich eben auch nur nicht mehr vollzeit arbeiten kann. Da gibts ne Frage in dem Antrag, wie man das selbst einschätzt. Bei den darauf folgenden Besuchen bei Gutachtern der Rentenversicherung, hab ich es auch so gesagt. Meine Rente wurde dann bewilligt, ich hatte aber den Job mittlerweile schon gekündigt, weil es neben den gesundheitlichen auch andere Probleme gab. Ich hätte aber dort in Teilzeit weiter arbeiten können und dafür ist die Halbe EM Rente auch gedacht, sie soll diejenigen finanziell absichern, die eben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten können und dadurch ja logischerweise auch weniger verdienen.
Okay bei mir, lief es dann eher suboptimal, aber das ist ein anderes Thema.
Jedenfalls bekam ich die halbe Rente und weil ich dann auch im Krankengeldbezug war, das halbe Krankengeld. Dann wurde ich ausgesteuert und bekam über die AfA dann Arbeitslosengeld, da aber auch nur das halbe. Mittlerweile bekomme ich das ALG aber auch nicht mehr und nur noch die halbe Rente, suche aber weiterhin nach einem Job.
Sollte ich einen finden und unter 6 Stunden täglich arbeiten, bekomme ich bis zum geltenden Freibetrag trotzdem die Rente und wenn ich zu viel verdiene, wird halt was von der Rente gekürzt.
Nun ist meine Rente natürlich auf Zeit bewilligt und ich muss jetzt bald mal eine Verlängerung beantragen und hoffe natürlich, dass sie weiter bewilligt wird, sonst bekomme ich gar kein Geld mehr und müsste mich auch entweder auf eigene Kosten bei meiner Krankenkasse selbst versichern oder über meine Frau kostenlos mitversichern, bis ich wieder einen Job habe, falls ich nicht schon vorher einen finden sollte.

Fazit, Du kannst einen Rentenantrag für EM stellen. Vermutlich wird er erstmal abgelehnt und sollte dass so sein, kannst Du widersprechen. Dann wird die DRV noch Befunde wollen und ziemlich sicher einen Gutachter damit betrauen, Dich zu untersuchen. Und falls der dann eine Rente befürwortet, kannst Du sie bekommen oder im Zweifelsfall einklagen, solltest Du sie nicht bekommen. Dann entscheiden Richter.

VG Dys

Ps. Da Du ja jetzt ne Reha hattest, wird die Rentenversicherung dich wohl nicht in eine weitere schicken. Obwohl es üblicherweise heißt, Reha vor Rente. Allerdings ist das nicht allgemeingültig, denn ich musste auch nicht vor meiner Rente in Reha. Meine Befunde waren wohl eindeutig und die beiden Gutachter, bei denen ich war, sahen das wohl auch so.

09.02.2023 12:27 • x 1 #17


F
@Dys danke für deine Erfahrung.

Ich bin halt wirklich überfragt…denn ich finde wie bereits gesagt die Aussage der Ärztin wiedersprüchlich. Einerseits arbeitsfähig und eine WE auf unbestimmte Zeit nicht möglich andererseits soll ich die nächsten 6 Monate nur 3-6 Stunden arbeiten können…was denn nun? Sie hat mich auch gefragt wie ich das einschätze. Und ich sagte wenn es so weiter läuft wie bisher werde ich im 6 Monaten immernoch krank sein.

Natürlich kann ich nicht sagen was morgen oder in einem halben Jahr ist. Aber ich habe Angst (auch wenn es nach lange hin ist) aus dem Arbeitslosengeld zu fallen. Dazu käme dass ich definitiv bei einer vollen EMR auch eine kleine zusätzliche BU Rente bekommen würde. Sonst bocken die ja auch nur rum mit ihrer Leistung.

09.02.2023 12:59 • #18


Dys
@Freigeist
So lange dein Arzt dich weiter Krankschreibt, sollte es ja erstmal keine Probleme geben. Wie gesagt, stelle den Antrag auf EM Rente und dann bleibt Dir nur abzuwarten wie es sich entwickelt. Wie lange kannst Du denn noch Krankengeld beziehen? Gibts ja nur für 78 Wochen im Zeitraum von 3 Jahren. Solltest Du ausgesteuert werden, wäre seitens der AfA eine Begutachtung durch deren MD obligatorisch. Sollte dieser feststellen, dass arbeiten vielleicht gar nicht mehr in Frage kommt, wäre eh der nächste Schritt ein EM-Rentenantrag, zu dem die AfA Dich dann sowieso auffordern würde.

09.02.2023 13:09 • #19


F
Noch ca. 2 Monate Krankengeld

09.02.2023 13:33 • #20


Dys
@Freigeist Dann wird dann die AfA zuständig und der MD aktiv, sobald Du dich dann arbeitslos meldest. Hast Du schon eine Benachrichtigung der Krankenkasse bezüglich der Aussteuerung?

09.02.2023 14:03 • #21


F
Ja zumindest eine Benachrichtigung wann das Krankengeld endet.
Aber ich liege doch damit richtig das das Krankengeld und Arbeitslosengeld sowieso mit einer EM Rente verrechnet wird oder?

Heißt wenn ich theoretisch eine volle EM Rente beantragen würde nur das Risiko das sie schnell positiv entschieden wird und ich weniger bekomme weil das alg höher ist oder?

09.02.2023 16:08 • #22


Dys
@Freigeist solltest Du eine EM Rente bewilligt bekommen wird die ab der Auszahlung mit dem ALG verrechnet. Ob die Rente (volle) höher oder niedriger als das ALG ist, kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, wieviel in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Das ALG ist aber weniger als das Krankengeld, jedenfalls wenn man keine Kinder hat. Die Rente wird aber eh erst ab dem 7. Monat nach Antragstellung gezahlt. Egal ob sie nach vier Wochen oder vier Monaten oder vier Jahren bewilligt wird.
Bei mir hat es sich nicht gravierend unterschieden, allerdings hab ich über 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung und mein letztes Gehalt war nicht sonderlich hoch, im Vergleich zu dem, was ich in meiner besten Zeit verdient habe.
Du solltest ja jährlich eine Renteninformtion bekommen und da steht die Brutto EM Rente ja drin. Davon gehen aber noch KV und PV ab und versteuern muss man sie auch noch.

09.02.2023 16:20 • #23


F
Und wie ist das nach dem KG? Wenn ich laut Bericht nur 3-6 Stunden arbeiten kann bekomme ich dann nur für 6 Stunden Arbeitslosengeld? Oder bekomme ich das trotzdem voll?

10.02.2023 10:23 • #24


Dys
Zitat von Freigeist:
Und wie ist das nach dem KG? Wenn ich laut Bericht nur 3-6 Stunden arbeiten kann bekomme ich dann nur für 6 Stunden Arbeitslosengeld? Oder bekomme ich das trotzdem voll?

Das kann ich Dir jetzt garnicht sicher beantworten. Müsste man mal erfragen oder googeln. Bei mir stellte sich die Frage nicht, weil ich die Rente vor der Aussteuerung schon bekam.
Ich sags mal so, ich halte es durchaus für möglich, aber dass müsste gesetzlich geregelt sein. In jedem Fall solltest Du, falls es so käme, unabhängig checken lassen, ob das tatsächlich rechtens ist. Es gibt auch das ELO Forum, wo man viele Informationen zu solchen Belangen finden kann und sicher gibts da auch konkrete Infos zu so einem Fall. Am besten da suchen, das geht auch ohne Registrierung.

10.02.2023 13:08 • #25


Anneklatsche
Zitat von Freigeist:
Und wie ist das nach dem KG? Wenn ich laut Bericht nur 3-6 Stunden arbeiten kann bekomme ich dann nur für 6 Stunden Arbeitslosengeld? Oder bekomme ich das trotzdem voll?

Also ich stecke gerade in denselben Fragen bzw. Unterlagen zum Arbeitslosengeld nach Aussteuerung aus dem Krankengeld..
Bei dem Antrag auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosenmeldung wird zur Frage, wie viele Stunden man wöchentlich arbeiten kann, erklärt: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes bei Verminderung der wöchentlichen Stundenzahl verringern kann. Beispiel: Sie haben zuletzt vor Antragstellung 40 Stunden wöchentlich gearbeitet. Sie schränken sich künftig auf 20 Stunden wöchentlich ein, dann wird das Arbeitslosengeld nach 20 Stunden bemessen.
Das sollte deine Frage beantworten..

10.02.2023 15:33 • #26


F
Ne ich bin nicht sicher…die Infos die ich sonst bekommen habe ist, dass man in der Aussteuerung sich den Arbeitsmarkt komplett zu Verfügung stellen sollte damit man auch vollen ALG bekommt und wenn man krank geschrieben ist müssten sie halt einen geeigneten Job finden. Wenn man ALG mit nahtlosigkeit bekommt muss man sich wohl nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen. Weiß aber nicht wie es da mit der Höhe des ALG ist.

10.02.2023 15:43 • #27


Anneklatsche
Das sollte aber helfen:
Aussteuerung: Bedeutet nur, dass die Krankengeldzahlung nach Ablauf der Höchstbezugsdauer von 18 Monaten endet. Sofern Sie weiter krank geschrieben sind, können Sie jetzt Arbeitslosengeld beantragen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Ob Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit oder normales Arbeitslosengeld gewährt wird, hängt vom Gutachten des Agentur-Arztes ab.
Begriff Nahtlosigkeit: Nahtlosigkeit im rechtlichen Sinne liegt nur dann vor, wenn laut Gutachten des Agentur-Arztes eine noch mehr als sechs Monate andauernde Leistungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird von normaler Arbeitslosigkeit mit normalem Alg gesprochen.
Die Unterlagen für den medizinischen Dienst habe ich gleichzeitig mit der Arbeitslosmeldung erhalten.

10.02.2023 15:51 • #28


F
Also könnte ich Probleme bekommen weil die Ärztin geschrieben hat, dass 3-6 Stunden Arbeit möglich sind?! Zumindest für die nahtlosigkeit

10.02.2023 16:12 • #29


A


Hallo Freigeist,

x 4#30


Dys
Zitat von Freigeist:
Also könnte ich Probleme bekommen weil die Ärztin geschrieben hat, dass 3-6 Stunden Arbeit möglich sind?! Zumindest für die nahtlosigkeit

Das muss aber der MD der AfA zunächst erstmal feststellen. Wenn Du sagst, Du willst dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen, wird die AfA das vermutlich auch so hinnehmen. Du bekommst dann aber auch entsprechende Vermittlungsvorschläge und die im Zweifelsfall mit einer sogenannten Rechtsfolgebelehrung. Sprich, wenn Du Dich nicht bewirbst und nicht begründen kannst, weshalb Du Dich da nicht bewerben willst/kannst, könnte es zu Sanktionen kommen. Aber das bekommt man ohnehin schriftlich.

10.02.2023 16:23 • #30

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