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Rehaantrag in Rentenantrag umändern

F
Hallo,

Ich befinde mich aktuell in Reha (selbst beantragt) und war vorher über 1 Jahr krank geschrieben.

Meine Frage ist ob die Krankenkasse den Rehaantrag auch in einen rentenantrag umwandeln kann wenn ich die Reha selbst bei der DRV beantragt habe?

Der Arzt teilte mir mit das ich wegen schwerer Deppression arbeitsunfähig entlassen werde.

Danke im voraus

07.02.2023 16:20 • #1


Dys
Die Krankenkasse macht da garnichts. Wenn Du über die DRV in Reha bist, kannst Du mit dem Sozialdienst der Rehaklinik vielleicht einen EM Rentenantrag stellen. Auf jeden Fall sollte man Dir aber zumindest Auskünfte geben können.

07.02.2023 16:37 • #2


A


Hallo Freigeist,

Rehaantrag in Rentenantrag umändern

x 3#3


F
@Dys das kann ja nicht richtig sein. Wenn dich die Krankenkasse zur Reha auffordert und man krank entlassen wird können und werden die Krankenkassen den Rehaantrag in einen Erwerbsminderungsantrah ändern. Da hat man kein Mitsprache recht.
Die Frage ist nur ob sie das auch tun dürfen wenn ich den Reha Antrag selbst gestellt hat.

08.02.2023 05:47 • #3


Dys
@Freigeist Die Krankenkasse oder auch die AfA bzw. Jobcenter können auffordern einen Reha oder EM Rentenantrag zu stellen, aber stellen musst Du den dann bei der DRV. Zwar könnte man den Antrag bei der Krankenkasse abgeben und die leiten denn ggf. weiter an die DRV, aber das kostet nur unnötig Zeit.

Du musst mal den Wortlaut genau beachten, bezüglich „Aufforderung“ Die Krankenkasse zahlt ja keine Rente und entscheidet auch nicht, ob Du eine bekommen kannst.

08.02.2023 05:54 • #4


F
@Dys ich glaube du verstehst mich falsch. Ich bin bereits in der Reha und werde arbeitsunfähig entlassen.

Und wenn die Krankenkasse mich aufgefordert hätte den Reha Antrag damals zu stellen könnte sie jetzt definitiv den Rehaantrag in einen Erwerbsminderungsantrag umwandeln. Das Recht haben sie.

Aber mich interessiert wie es ist wenn ich den Reha Antrag selbst gestellt habe. Kann die Krankenkasse ihn dann auch umwandeln

08.02.2023 05:58 • #5


Dys
Wenn Du arbeitsunfähig entlassen wirst und keine Wiedereingliederung stattfindet, bekommst Du normalerweise weiter Krankengeld, so lange Du eine AU-Bescheingung von deinem Arzt bekommst.

Da Du ja noch in der Reha bist, kannst Du doch dort Auskunft erhalten. Bzw. kann die Rehaklinik ja beurteilen, ob Du einen Rentenantrag stellen sollst und würde das ja auch in Ihrem Entlassungsbericht vermerken.

Da der Rehaantrag ja bewilligt wurde und du die Reha angetreten hast (und ich gehe mal davon aus, dass der Kostenträger der Reha die DRV ist) gibts da nichts umzuwandeln. Du kannst aber einen Rentenantrag für EM Rente stellen. Möglicherweise halt schon aus der Rehaklinik heraus. Da muss es doch jemand geben, der dir das erläutert.

08.02.2023 06:06 • #6


Anneklatsche
@Freigeist
Ich hab mal ein bisl gegoogelt: https://rentenbescheid24.de/umdeutung-r...tenantrag/
Da steht:
Umdeutung Rehaantrag in einen EM-Rentenantrag: Folgen des umgedeuteten Reha-Antrages
Unter Umständen verliert der Versicherte sein Recht, über Antrag auf eine Rente selbst zu entscheiden. Dies nennt man Dispositionsrecht. Dieses Recht kann durch einen Rehaantrag eingeschränkt sein. Die Beschränkung kann zu folgendem führen:
- der EM-Rentenantrag kann ohne Zustimmung der beteiligten Sozialleistungsträger nicht zurückgenommen werden,
- über den Beginn der Rente kann nicht entschieden werden,
- die Deutsche Rentenversicherung muss nach Aufforderung durch Sozialleistungsträger einen Umdeutungsbescheid erlassen,
- Rentenzwang durch Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente und viele andere nachteiligen oder positiven Wirkungen des eingeschränkten Dispositionsrechtes!
Wenn der Versicherte selbst einen Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellte, so ist er nur dann in seiner Freiheit über die Umdeutung zu disponieren, eingeschränkt, wenn die Krankenkasse zum Beispiel eine Aufforderung zum Reha-Antrag hinterherschiebt oder ausdrücklich die Dispositionsfreiheit einschränkt.

08.02.2023 07:10 • #7


Oliver74
Zitat von Freigeist:
@Dys ich glaube du verstehst mich falsch. Ich bin bereits in der Reha und werde arbeitsunfähig entlassen. Und wenn die Krankenkasse mich aufgefordert hätte den Reha Antrag damals zu stellen könnte sie jetzt definitiv den Rehaantrag in einen Erwerbsminderungsantrag umwandeln. Das Recht haben sie. Aber mich ...

Umgewandelt wird ein Reha-Antrag nur, wenn sich bei der Prüfung eines Reha-Antrags prognostisch ergibt, dass wegen der Art und Schwere einer Erkrankung die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann. Und nur dann macht das die DRV!

Ich würde erstmal die Reha abwarten und vor allem auf den Bericht. Arbeitsunfähig entlassen heißt ja nicht erwerbsunfähig.

08.02.2023 11:56 • #8


F
@Oliver74 das ist richtig. Oder naja wenn ich ehrlich bin kann das kein Mensch verstehen.

Die eine Versicherung sagt bei Arbeitsunfähigkeit über 6 Monaten ist man berufsunfähig. Die andere sagt arbeitsunfähig heißt nicht berufsunfähig und schon garnicht erwerbsunfähig. Alles was über 6 Monate ist sollte eigentlich unabsehbar sein und erwebsgemindert sein. Ich weiß nicht was man ist wenn man über 1 Jahr schmerzen/Schlafstörungen schwere Depressionen hat?!

Ich glaube das ganze System macht es vom Alter abhängig. Mit 55 wäre ich vermutlich erwerbsgemindert aber ja nicht mit 35 denn da gibt es noch viel Zeit zum arbeiten

08.02.2023 12:25 • #9


Oliver74
Arbeitsunfähig über 6 Monate hat man Anspruch auf einen Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die wiederum prüft ob man tatsächlich berufsunfähig ist.
Das alter ist nicht ausschlaggebend. Ich bin mit 46 in die EMR und mittlerweile unbefristet, obwohl die Ärzte immer wieder sagten Sie sind ja noch jung. Aber man sucht sich ja nicht aus wann man eine Depression bekommt.
Die Chancen erhöhen sich wenn man tatsächlich alle Mittel ausgeschöpft hat also Therapien,Kliniken,Reha´s,Psychiater und sich trotzdem der Gesundheitszustand nicht verbessert.

08.02.2023 12:41 • #10


Dys
Also mit dem Alter hat das primär nix zu tun, ob man eine EM Rente bekommen kann. Allerdings fällt die bei Jüngeren oft spärlich aus, weil halt noch nicht viel in die DRV eingezahlt wurde. Und es muss auch eine Anwartschaft erfüllt sein.

Berufsunfähigkeitsrente ( das gibts eigentlich nur noch als private Versicherung ) ist nicht gleich EM Rente. Und EM Rente gibts auch erstmal nur befristet.

Da wird auch oft einiges durcheinander gebracht, weil einige eine volle EM Rente als EU Rente ( die es so auch nicht mehr gibt) bezeichnen und wieder andere dann denken, eine EU Rente wäre eine Berufsunfähigkeitsrente.

08.02.2023 12:55 • #11


F
Also habe jetzt den rehabericht bekommen. Bis auf weiteres arbeitsunfähig entlassen mit Empfehlung für eine Tagesklinik und Arbeitsfähigkeit 3-6 Stunden ich glaube nach 6monaten? Keine Ahnung was das jetzt bedeutet habe ich nicht verstanden konnte dem auch nicht mehr folgen.

Keine Ahnung was ich jetzt machen soll.

08.02.2023 20:09 • #12


Dys
@Freigeist arbeitsfähig zwischen 3 und 6 Stunden würden eine Halbe EM Rente rechtfertigen. Aber da man die frühestens ab dem 7ten Monat nach Antragstellung und natürlich nur bei Bewilligung ausgezahlt bekommt, sollte man besser auch längerfristig eine Erwerbsminderung haben.

Ist jetzt schwer zu interpretieren, wie Du das mit den sechs Monaten geschrieben hast.
Ich bekomme eine solche Halbe EM Rente seit 4 Jahren und die ist aktuell bis Ende des Jahres befristet. Um eine Verlängerung muss ich mich dieses Jahr also auch noch bemühen.

Einen EM Rentenantrag kannst Du in jedem Fall ja stellen, nur halt nicht damit rechnen, dass dieser auch direkt bewilligt wird und ob im Fall der Bewilligung es eine Halbe oder Volle wird.

09.02.2023 06:41 • #13


F
@Dys naja die Ärztin hat geschrieben vorraussichtlich für die nächsten 6 Monate 3-6 Stunden arbeitsfähig

Aber auch angekreuzt arbeitsunfähig entlassen und berufliche Wiedereingliederung noch nicht absehbar.

Also meines Erachtens macht das keinen Sinn. Sie hat ja auch nur in die Glaskugel geguckt und wollte optimistisch sein. Aber wie gesagt sind meiner Meinung nach die Aussagen schon wiedersprüchlich

09.02.2023 06:47 • #14


A


Hallo Freigeist,

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Dys
@Freigeist nur kurz, ich muss gleich aus dem Haus. Wenn Du magst, schreib ich heute Nachmittag noch was dazu. Auch was da vom Finanziellen gegebenenfalls zu beachten wäre.

09.02.2023 06:54 • #15

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