hallo @Freigeist,
vielleicht erstmal das wichtigste. Lass Dich direkt weiter krankschreiben, denn es darf keine Lücke zwischen den Krankheitstagen geben. Falls für Dich dann eine Wiedereingliederung in der Firma in Frage kommt, beziehst Du weiter Krankengeld. Würdest Du aber direkt nach der Reha in eine Wiedereingliederung gehen, würde die Rentenversicherung nur Übergangsgeld zahlen und das ist niedriger als das Krankengeld. Also ich würde mindestens 4 Wochen warten, bevor ich an eine Wiedereingliederung denken würde.
Den Rentenantrag würde ich dennoch bei der Rentenversicherung stellen. Das kannst Du sowieso jederzeit, selbst wenn Du arbeiten gehst. Ich hab das auch gemacht und wäre bei Bewilligung dann nur noch Teilzeit arbeiten gegangen. Ich hatte aber damals auch tatsächlich geäußert, dass ich eben auch nur nicht mehr vollzeit arbeiten kann. Da gibts ne Frage in dem Antrag, wie man das selbst einschätzt. Bei den darauf folgenden Besuchen bei Gutachtern der Rentenversicherung, hab ich es auch so gesagt. Meine Rente wurde dann bewilligt, ich hatte aber den Job mittlerweile schon gekündigt, weil es neben den gesundheitlichen auch andere Probleme gab. Ich hätte aber dort in Teilzeit weiter arbeiten können und dafür ist die Halbe EM Rente auch gedacht, sie soll diejenigen finanziell absichern, die eben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten können und dadurch ja logischerweise auch weniger verdienen.
Okay bei mir, lief es dann eher suboptimal, aber das ist ein anderes Thema.
Jedenfalls bekam ich die halbe Rente und weil ich dann auch im Krankengeldbezug war, das halbe Krankengeld. Dann wurde ich ausgesteuert und bekam über die AfA dann Arbeitslosengeld, da aber auch nur das halbe. Mittlerweile bekomme ich das ALG aber auch nicht mehr und nur noch die halbe Rente, suche aber weiterhin nach einem Job.
Sollte ich einen finden und unter 6 Stunden täglich arbeiten, bekomme ich bis zum geltenden Freibetrag trotzdem die Rente und wenn ich zu viel verdiene, wird halt was von der Rente gekürzt.
Nun ist meine Rente natürlich auf Zeit bewilligt und ich muss jetzt bald mal eine Verlängerung beantragen und hoffe natürlich, dass sie weiter bewilligt wird, sonst bekomme ich gar kein Geld mehr und müsste mich auch entweder auf eigene Kosten bei meiner Krankenkasse selbst versichern oder über meine Frau kostenlos mitversichern, bis ich wieder einen Job habe, falls ich nicht schon vorher einen finden sollte.
Fazit, Du kannst einen Rentenantrag für EM stellen. Vermutlich wird er erstmal abgelehnt und sollte dass so sein, kannst Du widersprechen. Dann wird die DRV noch Befunde wollen und ziemlich sicher einen Gutachter damit betrauen, Dich zu untersuchen. Und falls der dann eine Rente befürwortet, kannst Du sie bekommen oder im Zweifelsfall einklagen, solltest Du sie nicht bekommen. Dann entscheiden Richter.
VG Dys
Ps. Da Du ja jetzt ne Reha hattest, wird die Rentenversicherung dich wohl nicht in eine weitere schicken. Obwohl es üblicherweise heißt, Reha vor Rente. Allerdings ist das nicht allgemeingültig, denn ich musste auch nicht vor meiner Rente in Reha. Meine Befunde waren wohl eindeutig und die beiden Gutachter, bei denen ich war, sahen das wohl auch so.
09.02.2023 12:27 •
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