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Rente beantragen Job annehmen ?

Sifu
Jetzt habe ich alle Unterlagen zusammen und kann erneut einen Rentenantrag stellen. Darf ich nach Antragstellung einen
450,- Euro Job oder vielleicht sogar mehr annehmen ?

11.08.2022 15:44 • #1


G
Zitat von Sifu:
Darf ich nach Antragstellung einen 450,- Euro Job oder vielleicht sogar mehr annehmen ?

Ja, sogar mehr ist möglich. Wieviel ist z.B. von der Art der erhaltenen Rente abhängig.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/h...48200.html

11.08.2022 17:08 • x 1 #2


A


Hallo Sifu,

Rente beantragen Job annehmen ?

x 3#3


Sifu
Zitat von Grothszes:
Ja, sogar mehr ist möglich. Wieviel ist z.B. von der Art der erhaltenen Rente abhängig.

Danke ! Aber ich habe ja noch keine Rente.

Ist es nicht paradox sich auf Jobs zu bewerben und gleichzeitig Rente zu beantragen ?

11.08.2022 18:49 • #3


Ziva
Zitat von Sifu:
Danke ! Aber ich habe ja noch keine Rente. Ist es nicht paradox sich auf Jobs zu bewerben und gleichzeitig Rente zu beantragen ?

Huhu Sifu,

tatsächlicher war das mein erster Gedanke bei deinem Post. Aber ich wollte nicht so unverschämt sein, es direkt zu schreiben. Und ich finde, es kommt ja auch irgendwie immer auf den persönlichen Grund an? Trotzdem verstehe ich die Logik dahinter nicht. Vielleicht hast du Lust mir das zu erklären?

Viele Grüße,
Ziva*

11.08.2022 18:59 • x 2 #4


Sifu
Zitat von Ziva:
Huhu Sifu, tatsächlicher war das mein erster Gedanke bei deinem Post. Aber ich wollte nicht so unverschämt sein, es direkt zu schreiben. Und ich finde, es kommt ja auch irgendwie immer auf den persönlichen Grund an? Trotzdem verstehe ich die Logik dahinter nicht. Vielleicht hast du Lust mir das zu erklären? Viele ...


Liebe Ziva,

also es ist so: Ich bin seit Jahren arbeitslos, bekomme aber keine Leistungen vom Arbeitsamt weil meine Ehefrau mich ernährt.

Dennoch wollte mir das Arbeitsamt eine Mini Ausbildung für den Sicherheitsdienst finanzieren, schickte mich aber erst einmal zu ihren sozialmedizinischen Dienst, der feststellte, das ich aufgrund meiner Erkrankungen erst einmal bis zu zwei Jahren arbeitsunfähig bin.

Jetzt möchte ich deswegen und weil ich auch schwerbehindert bin, bei der DRV einen Antrag auf EU stellen.

Da ist es sich sicher juristisch oder zumindest psychologisch nicht richtig, wenn ich gleichzeitig einen 450 Euro Job oder Teilzeit annähme, oder ?

12.08.2022 00:04 • x 1 #5


111Sternchen222
Wenn du eS dir finanziell leisten kannst, warte erstmal den Rentenbescheid ab. Danach kannst du dir dann einen Minijob suchen.

12.08.2022 06:17 • x 1 #6


Ziva
Zitat von Sifu:
Liebe Ziva, also es ist so: Ich bin seit Jahren arbeitslos, bekomme aber keine Leistungen vom Arbeitsamt weil meine Ehefrau mich ernährt. Dennoch wollte mir das Arbeitsamt eine Mini Ausbildung für den Sicherheitsdienst finanzieren, schickte mich aber erst einmal zu ihren sozialmedizinischen Dienst, der feststellte, ...

Hallü Sifu,

lieben Dank für deine ausführliche Erklärung.

Mhn, also ich weiß nicht ob es juristisch oder psychologisch richtig oder falsch wäre.
Ich verstehe es so, dass du dich möglicherweise unwohl fühlst gegenüber deiner Frau - denn sie kommt für dich auf.

Was erhofft sich denn das Arbeitsamt durch die weiteren zwei Jahre Arbeitsunfähigkeit, wenn sie doch eh nicht zahlen?
Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Ich frage mich einfach, möchtest du / kannst du wieder arbeiten? Ich meine, auch wenn der SMD feststellte, dass du es im Moment nicht kannst, scheinst du da ja anderer Meinung zu sein, sonst würdest du nicht in Betracht ziehen, dir einen Minijob zu suchen.

Und warum dann zusätzlich noch einen Rentenantrag stellen?
Weil du dann vielleicht selbst finanziell ein wenig abgesichert wärst und du deine Frau damit entlastest?
Was ich durchaus verstehen kann..

Also - wenn das hier irgendwie seltsam klingt von mir, dann tut mir das irre leid. ich habe von der Rente und dem ganzen Drumherum keine Ahnung. Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht und bin somit überhaupt nicht im Thema.

12.08.2022 09:12 • x 1 #7


Oliver74
@Sifu wieviel du tatsächlich hinzuverdienen darfst steht in dem Rentenbescheid. Bei mir wären es z.B. 525Euro. Alles was darüber hinausgeht würde von der Rente abgezogen werden.Inwiefern eine Jobannahme die Entscheidung der DRV zum Rentenantrag beeinflusst ist fraglich.
Wichtig wäre erstmal einen positiven Rentenbescheid zu erhalten.Da spielen viele Faktoren eine Rolle wie z.B. wurden alle Mittel ausgeschöpft um wieder zu gesunden wie Klinikaufenthalte,Rehas,Therapien. Wird man Medikamentös behandelt usw.

12.08.2022 09:43 • x 2 #8


Albarracin
Experte

12.08.2022 10:13 • x 3 #9


Sifu
Zitat von Ziva:
Hallü Sifu, lieben Dank für deine ausführliche Erklärung. Mhn, also ich weiß nicht ob es juristisch oder psychologisch richtig oder falsch wäre. Ich verstehe es so, dass du dich möglicherweise unwohl fühlst gegenüber deiner Frau - denn sie kommt für dich auf. Was erhofft sich denn das Arbeitsamt durch die ...


Es gibt nur ein Problem beim Zuhausebleiben, nämlich die Einsamkeit die meine Depressionen noch massiv verstärken. Hätte ich mehr Kontakte, wäre ich ganz zufrieden.

12.08.2022 13:02 • #10


Wuslchen
Zitat von Albarracin:
In der Praxis kommt es zB öfters vor, daß Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung zB aus wirtschaftlichen Zwängen über die Rentengrenzen sowie die persönlichen Belastungsgrenzen hinaus noch arbeiten. Auch das hat keine negativen Auswirkungen auf einen Antrag auf Erwerbsminderung, wenn es entsprechend erläutert wird.

Hm, leider muss ich dir hier widersprechen, denn genau so war es bei mir. Ich habe sowohl von meinem Therapeuten (=approbierter Arzt) als auch in dem von der DRV beauftragten Gutachten bescheinigt, dass ich weit über meine Belastungsgrenzen hinaus arbeite - aus wirtschaftlichen Gründen.
Genau meine tatsächliche Arbeitszeit sieht die DRV aber - entgegen den Einschätzungen der medizinischen Fachpersonen - als entscheidungsgewichtiger an, weshalb sie meinen Antrag abgelehnt haben.

Zitate aus meiner Akte:
Die tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit von 4x8 Stunden/Woche kann als Beweis dafür herangezogen werden, dass die vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen offenbar soweit kompensiert werden können, dass diese der verrichteten Tätigkeit nicht entgegenstehen.
(...)
Für die Entscheidung führend sollte die tatsächliche Tätigkeitsausübung sein, da dieser Sachverhalt einen stärkeren Beweis darstellt als eine davon abweichende medizinische Feststellung, welche das Leistungsvermögen als so eingeschränkt beurteilt, dass eine Erwerbstätigkeit nicht für mindestens sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann.

12.08.2022 13:45 • x 1 #11


Albarracin
Experte

13.08.2022 11:02 • x 1 #12


Greta
Hallo @Sifu

Zitat von Sifu:
bekomme aber keine Leistungen vom Arbeitsamt weil meine Ehefrau mich ernährt.

Kann es sein, dass du das Jobcenter meinst, also Leistungen nach Hartz4?

Denn beim Arbeitslosengeld 1, welches das AA zahlt, spielt das Einkommen deiner Frau keine Rolle.

Solange noch nicht über deinen Rentenantrag entschieden ist, würde ich es an deiner Stelle bei einem Minijob belassen.
Achte darauf, dass du unter 3 Arbeitsstunden pro Tag bleibst; das ist die Grenze für die volle Erwerbsminderung.
Da du weder ALG1 noch ALG2 erhältst, kannst du den zulässigen Verdienst von z.Zt. 450 Euro pro Monat komplett ausschöpfen (ab Oktober sinds 520 Euro).
Bekommst du allerdings staatliche Leistungen, so wird Einkommen aus dem Minijob angerechnet und du hast nur einen Selbstbehalt.... 165 Euro und Werbungskosten z.B. beim ALG1...

Liebe Grüße
Greta

13.08.2022 12:19 • x 1 #13


Sifu
Zitat von Greta:
Hallo @Sifu Kann es sein, dass du das Jobcenter meinst, also Leistungen nach Hartz4? Denn beim Arbeitslosengeld 1, welches das AA zahlt, spielt das Einkommen deiner Frau keine Rolle. Solange noch nicht über deinen Rentenantrag entschieden ist, würde ich es an deiner Stelle bei einem Minijob belassen. Achte darauf, ...

Danke Greta, ja ich meine das Jobcenter.

13.08.2022 14:21 • #14


A


Hallo Sifu,

x 4#15


Sifu
Seit ca. 2012 kämpfe ich nun schon um eine EU Rente. Jetzt erst wurde ich dauerhaft erwerbsunfähig geschrieben. Eine EU Rente bekäme ich aber nach Auskunft der DRV erst, wenn ich die letzten 5 Jahre sozialversichungspflichtig eingezahlt hätte. Habe ich aber nicht, weil ich seit dem Jahr 2000 Hausmann und Berufsvater bin. Hartz 4 würde ich wohl auch nicht bekommen, das meine Ehefrau Geld verdient. Von Lebensjahr 16 bis 37 war ich Beamter (auf Widerruf, auf Probe und dann auf Lebenszeit.) Diesen Status habe ich 1999 gekündigt und wurde als Angesteller nachversichert. Eigentlich müssen diese 20 Jahre Nachversicherung die 5 Jahre sozialversichungspflichtige Tätigkeit ausfüllen oder nicht ?

27.05.2023 12:23 • #15

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