L
Lottebert
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Hallo,
in dem Schreiben der Krankenkasse steht:
Der Rentenversicherungsträger kann Ihren Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation, gegebenenfalls auch nach Abschluß der Rehabilitation, in einen Antrag auf Rente umdeuten ....
Nachdem die Krankenkasse mir ja gedroht hatte, das Krankengeld zu streichen, wenn ich nicht bis zum .... den Antrag auf Reha abgebe, verunsichert mich jetzt dieser Satz. Ich habe den Antrag bei der Krankenkasse abgegeben (zur Weiterleitung an die DRV) und warte jetzt auf die Reaktion aus Berlin; schiebe aber jetzt Panik wegen dieses Satzes .....
Wie ist das mit dem Rentenantrag? Zwingen die mich in eine EU-Rente wenn die Reha nicht den gewünschten Erfolg hat?
in dem Schreiben der Krankenkasse steht:
Der Rentenversicherungsträger kann Ihren Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation, gegebenenfalls auch nach Abschluß der Rehabilitation, in einen Antrag auf Rente umdeuten ....
Nachdem die Krankenkasse mir ja gedroht hatte, das Krankengeld zu streichen, wenn ich nicht bis zum .... den Antrag auf Reha abgebe, verunsichert mich jetzt dieser Satz. Ich habe den Antrag bei der Krankenkasse abgegeben (zur Weiterleitung an die DRV) und warte jetzt auf die Reaktion aus Berlin; schiebe aber jetzt Panik wegen dieses Satzes .....
Wie ist das mit dem Rentenantrag? Zwingen die mich in eine EU-Rente wenn die Reha nicht den gewünschten Erfolg hat?