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Rente wegen Depressionen

Albarracin
Experte

17.02.2020 13:14 • x 4 #16


Aita
Wir haben hier vor Ort die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung, die kostenfrei ist.
Sind die nicht dafür geeignet?

17.02.2020 13:38 • #17


A


Hallo Aita,

Rente wegen Depressionen

x 3#3


Albarracin
Experte

17.02.2020 19:11 • x 1 #18


Siri66
Hallo Aita,
bei einer dauerhaften Erkrankung verfallen Urlaubstage Nicht im Folgejahr, sondern, erst im Jahr darauf.
Krank seit 2019, Urlaub verfällt am 31.03.21.

LG

12.03.2020 10:31 • x 1 #19


Albarracin
Experte

12.03.2020 19:54 • x 3 #20


W
Zum Thema Urlaubsverfall:
Der Urlaubsanspruch verfällt eigentlich schon mit Ablauf des betroffenen Urlaubsjahres, also per 31.12., wenn nicht per Arbeits-/Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde = Übertrag auf März des Folgejahres.
Nach neuester Rechtsprechung verfäll ein wegen Krankheit nicht genommener Urlaub im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs von 24 Tagen im Jahr erst nach 15 Monaten.
Um diesen Anspruch (und auch ggfs. darüberhinausgehenden Mehranspruch) sollte man aber dennoch rechtzeitig die Übertragung des Urlaubsanspruches auf das Folgejahr schriftlich beim Arbeitgeber beantragen und bestätigen lassen, damit auch bei längerer Krankheit der älteste Urlaub nicht plötzlich völlig verfallen ist.

Und ja, auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit besteht Urlaubsanspruch.
Der rückständige Urlaub muss nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich genommen werden.

Überstunden: sind zeitnah in Freizeit auszugleichen oder wenn dies nicht möglich ist, auszubezahlen. Im Zuge der Beweislast, dass diese Überstunden tatsächlich gemacht wurden, sollte man sich sicherheitshalber auch diesen Anspruch schriftlich bestätigen lassen (sofern nicht aus Lohn-/Gehaltsabrechnungen jeweils der zuletzt aktuelle Stand ohnehin nachvollziehbar ersichtlich ist).

Rente: die DRV veröffentlicht Broschüren z.B. für Erwerbsminderungsrente - Ihr Netz für alle Fälle und Flexirente - Das ist neu. In diesen Broschüren wird ausführlich und gut beschrieben, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und was ansonsten zu beachten ist. So kann es eine Überlegung wert sein, statt vollem Arbeitslosengeld eine mögliche (vorgezogene) Altersrente als Teilrente zu beantragen und zusätzlich ALG I.
Der zu versteuernde Betrag für einen Rentenbeginn steigt von aktuell 80% für das Jahr 2020 nun nur noch um 1% jährlich, bis dann im Jahr 2040 100% der Rente versteuert werden müssen. Das ist also alles auch ein Rechenexempel und sollte von mehreren Seiten betrachtet werden.
Eine in diesem Thread gemachte Äußerung, dass die Berater der DRV eher im Sinne der DRV beraten, mag in Ausnahmefällen stimmen, kann aber pauschal so nicht bejaht werden.
Man kann sich online eine RentenAUSKUNFT anfordern, da stehen dann die möglichen Rentenbeginntermine drin, die aktuell wahrscheinlichen Beträge und auch der - vielleicht noch lückenhafte? - Versicherungsverlauf. Mit diesen Unterlagen gewappnet empfiehlt sich eine Beratung durch einen Versicherungsältesten. Die machen das ehrenamtlich und unabhängig, haben aber den fachlichen Überblick
- der mir leider in Einzelheiten fehlt, so dass meine Anmerkungen nicht rechtsverbindlich sind sondern nur als weitere Denkanstöße zu verstehen sind.
Insbesondere zum Thema Urlaubsecht sollte tatsächlich ein Fachanwalt zu Rate gezogen werden.
Schönes Wochenende!

13.03.2020 13:49 • x 1 #21


Aita
Ich habe jetzt endlich nach 4 Monaten vom Versorgungsamt den Bescheid für den Gdb bekommen. Es sind nur 20 dabei herausgekommen und meine behandelnde Ärzte und Therapeuten war über diesen geringen Grad sehr überrascht, zumal bei mir eine mittelgradige Depression und Somatisierungsstörung, sowie Angstzustände diagnostiziert wurden.

Ich habe Einspruch eingelegt und auch noch darum gebeten meine langjährige (seit 2014) Therapeutin um einen Befund zu bitten. Warum dies nicht gleich geschehen ist, weiß ich echt nicht, denn sie kennt mich am besten und weiß wie es mir seit Jahren geht. Bin gespannt, ob das Amt meiner Bitte nachkommt.
Hat jemand von euch Erfahrung, ob das Versorgungsamt den GdB von 20 auf 50 anhebt?

Mein Krankengeld läuft im Februar 2021 aus und im Mai werde ich 62 Jahre alt. Ich werde definitiv nicht mehr arbeiten können. Mir graust davor nach dem Krankengeldbezug im Februar zum Arbeitsamt zu gehen.
Muss ich dort angeben warum ich so lange krank war?
Würde es Sinn machen, wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage und wann müsste ich das machen?

22.07.2020 14:34 • #22


ZeroOne
Hi @Aita !

Zitat von Aita:
Hat jemand von euch Erfahrung, ob das Versorgungsamt den GdB von 20 auf 50 anhebt?


Das kann man pauschal nicht sagen. Leider entscheiden die Versorgungsämter sehr unterschiedlich und teilweise (für mich) auch nicht nachvollziehbar. Auch hängt das von der Argumentation in deinem Widerspruch und den Befunden ab.

Von 20 auf 50 halte ich persönlich aber für eher unwahrscheinlich, wenn nicht gravierende, neue Erkenntnisse hinzukommen, die bei der ersten Beurteilung nicht vorlagen. Eine Anhebung auf 30 schon eher. Das eröffnet dann auch die Möglichkeit der Gleichstellung.

Zitat von Aita:
Würde es Sinn machen, wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage und wann müsste ich das machen?


I.d.R. bekommt man von der Krankenkasse einige Wochen vor Aussteuerung des Krankengeldes umfangreiche Informationen über das mögliche, weitere Vorgehen.
Der Weg führt dann über das Arbeitsamt. Wenn du nicht arbeitsfähig und somit nicht vermittelbar bist, wird man dich auffordern, einen Antrag auf EU/EM-Rente zu stellen. Bis darüber entschieden wird, erhältst du dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung deine Bezüge über das Arbeitsamt.

Hoffe, dass das etwas weiter hilft.

LG
ZeroOne

22.07.2020 15:07 • x 2 #23


Aita
Der Weg führt dann über das Arbeitsamt. Wenn du nicht arbeitsfähig und somit nicht vermittelbar bist, wird man dich auffordern, einen Antrag auf EU/EM-Rente zu stellen. Bis darüber entschieden wird, erhältst du dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung deine Bezüge über das Arbeitsamt.

Hoffe, dass das etwas weiter hilft.

LG
ZeroOne [/quote]

Ich habe da nochmal eine Frage zu: Ich bin doch auch nach Ende des Krankengeldbezugs (Ende Februar 2021) weiterhin bei meinem Arbeitgeber angestellt und werde auch weiterhin vom Arzt krankgeschrieben, warum sollte mich das Arbeitsamt dann vermitteln wollen?

30.09.2020 12:54 • x 1 #24


Albarracin
Experte

30.09.2020 23:47 • x 3 #25


Aita
Das Versorgungsamt hat endlich vor ein paar Wochen meine langjährige Therapeutin angeschrieben und um einen Bericht gebeten. Sie hat 4 Seiten abgegeben in dem sie sehr gut meine gesundheitliche Situation beschreibt und sie der Meinung ist, dass ich definitiv nicht mehr arbeitsfähig bin. Das Versorgungsamt hat dann innerhalb von einer Woche nochmals meine Psychiaterin angeschrieben und auch sie um einen ausführlichen Bericht gebeten. Das würden die doch nicht machen, wenn sie vorhätten meinen GdB lediglich von 20 auf 30 oder 40 anzuheben, oder? Denn wenn ich einen GdB von 50 hätte, könnte ich die Rente beantragen. Ich bin jetzt 61 Jahre alt und hatte am 1.August meine 45 Arbeitsjahre voll. Meine Krankschreibung kann noch bis Februar 2021 laufen.
Was denkt ihr darüber?

07.10.2020 17:31 • #26


Alexandra2
Liebe Aita,
Meine Arbeitsunfähigkeit wurde in einer Reha festgestellt. Die DRV schickte mich zusätzlich zum Gutachter, der volle Erwerbsminderung attestierte.
Den Antrag zur Feststellung einer Behinderung hatte ich ca 2 Jahre danach gestellt. Der war unabhängig von der Erwerbsminderung bzw Arbeitsfähigkeit. Aber anders geht es sicher auch.
Liebe Grüße Alexandra

07.10.2020 19:37 • x 1 #27


Aita
Mich hat halt interessiert, ob jemand von euch auch diese Erfahrung mit dem Versorgungsamt gemacht hat. Warum haben sie jetzt so viel Interesse an weiteren Befunden? Doch bestimmt nicht wenn sie den bewilligten GdB von 20 auf NUR 30 oder 40 anheben wollen.

08.10.2020 09:15 • #28


Alexandra2
Liebe Aita,
Das Versorgungsamt hat die Gesamtsituation im Blick, weil Krankheiten sich ggs beeinflussen können. Bsp hat jemand mit Arthrose mehr Schwierigkeiten den Alltag zu bewältigen, wenn der Betreffende Ängste hat oder Depressionen. Die Schmerzen verschlechtern zusammen mit den Problemen, spazieren zu gehen aus Angst oder zu geringem Antrieb, die Situation.
Bei mir wurde auch alles in Erfahrung gebracht und geschaut, was inwiefern eine Verschlechterung mit sich bringen kann. Es geht bei Behinderungen immer um die Auswirkungen
Liebe Grüße Alexandra

08.10.2020 09:25 • #29


A


Hallo Aita,

x 4#15


Albarracin
Experte

08.10.2020 11:21 • x 2 #30

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