Befristet heißt, du bekommst die EWR über einen bestimmten Zeitraum - z.B. 3 Jahre - bewilligt und dann kommt es zu einer erneuten Überprüfung, wenn du eine Verlängerung beantragst. Wenn du aber sowieso 2022 in Rente gehen willst/kannst, dann würde sich das wohl so oder so erübrigen.
Hast du schon von einer Rentenberatung o.ä. prüfen lassen, wie sich die geplante EWR dann auf deine Rentenhöhe auswirkt? Die Abschlagsfreiheit würde nach meinem Wissen ja nur funktionieren, wenn du das letzte Jahr über das Arbeitsamt laufen würdest und keine EWR beanspruchen müssest. Für mich persönlich wäre das ein zentraler Punkt, bevor ich eine Entscheidung treffe:
Zitat von Albarracin:Welche Lösung für Dich passt, kannst Du nur selber anhand der aktuellen Rentenauskunft beurteilen. Es gibt einfach für eine Pauschalaussage zu viele individuelle Möglichkeiten - abhängig vom Verlauf des Erwerbslebens.
Was das Arbeitsverhältnis betrifft, hängt das von verschiedenen Kriterien ab. Bei unbefristeter EWR endet das Arbeitsverhältnis, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag dies bzgl. etwas vereinbart wurde. Ansonsten wird der Arbeitsvertrag auf andere Art beendet (Kündigung/Aufhebungsvertrag). Bei befristeter EWR ruht das Arbeitsverhältnis nur.
Über das Kündigen würde ich mir jetzt noch keine großen Gedanken machen und erstmal sehen, was beim Antrag raus kommt.
LG
ZeroOne
25.03.2021 11:52 •
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