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Rente wegen Depressionen

Driver64
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldun...ha-zwingen

Ruf mal beim VDK an !
Die können sicherlich genaueres sagen.

02.11.2021 13:17 • x 1 #46


Alexandra2
Hallo @Aita,
soweit ich weiß, muss die Rehabilitationsfähigkeit zum Antritt der Reha bestehen. https://www.rehabilitation.eu/voraussetzungen/ Wenn das nicht der Fall ist, wende Dich bitte an Deinen behandelnden Arzt. Er/ sie weiß, was zu tun ist.
Der Grundsatz Reha vor Rente gilt sowieso. In der Reha wird festgestellt, ob und wieviel Du in der Lage bist zu arbeiten. Ich ging mit schwerer Depression in die Reha und mein Zustand verschlechterte sich. Dafür wurde deutlich, daß meine Konzentrationsfähigkeit bei knapp 20 Minuten lag, und ich deshalb als kaum arbeitsfähig beurteilt wurde (immer noch zu positiv beurteilt). Ein ambulantes Gutachten brachte danach Klarheit: volle Erwerbsminderung (dh 3 Stunden belastbar).
Liebe Grüße Alexandra

02.11.2021 15:37 • x 2 #47


A


Hallo Aita,

Rente wegen Depressionen

x 3#3


Sifu
Zitat von Aita:
@Sifu Was meinst du?

Obwohl ich permanent krank geschrieben bin, wurde ich als bis zu 6 Stunden arbeitsfähig eingestuft.

02.11.2021 16:40 • #48


Aita
Ich habe ja der Arbeitsagentur und der DRV geschrieben und meine Situation und Verfassung geschildert. Das ist jetzt gut 3 Wochen her und ich habe noch keine Antwort bekommen.
Ich kann wahrscheinlich nur abwarten.
Kann es auch sein, dass auf eine Reha verzichtet werden kann und ich trotzdem die Erwerbsminderungsrente bekomme?

02.11.2021 19:45 • #49


sundancere20j
Zitat von Aita:
@Driver64 Ich bekomme seit 22.Februar ALG und werde im Mai 63 Jahre alt. Ich bin psychisch nicht dazu in der Lage eine stationäre Reha zu machen. Dann müsste doch eigentlich das ALG weiterlaufen, oder? Das würde dann ja für 24 Monate laufen bis zum Ende Februar 2023. Meine Frage war, ob man mich zu einer ...

Also grundsätzlich muss man mal klar sagen, dass nicht der Antragsteller derjenige ist, der entscheidet, wozu er psychisch in der Lage ist. PUNKT!

Ich erkenne vor allem auch nicht, dass die DRV Dir bereits eine Klinik zugewiesen und einen Termin genannt hat. Geht zumindest aus Deinen Schilderungen nicht hervor. Somit gibt es auch noch keine Möglichkeit gegen irgendwas zu rebellieren.

Dann ist es so, dass Du Dich in Deiner Kommunikation gegenüber der DRV mit der AfA abzustimmen hast. Dein Dispositionsrecht ist schließlich eingeschränkt, wenn ich den Verlauf dieses Threads richtig überblicke. Dies vor dem Hintergrund, dass Du Leistungen der AfA im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhältst.

Deine Kommunikation mit der DRV und die parallele Kommunikation mit der AfA könnte schlimmstenfalls von der zuletzt genannten so aufgefasst werden, als das Du eigenmächtig gegenüber der DRV Widersprüche (... Ich will aber nicht in Reha...) formulierst und die AfA auf die Idee der mangelnden Mitwirkung bringen. Das kann zur vorläufigen Leistungseinstellung führen, und zwar so lange, bis Du Deiner Mitwirkungspflicht nachkommst.

Aber auch die DRV kann aufgrund mangelnder Mitwirkung das Verfahren ruhen lassen, weil diese die Reha wohl dazu nutzen möchte, Dich ausführlich zu begutachten, um eine Entscheidung zu treffen. Auch das würde zur Folge haben, dass die AfA aufgrund mangelnder Mitwirkung gleich mal parallel die Leistung einstellt.

Die DRV ist die einzige Institution, die die Erwerbsminderung feststellen kann.

Das mit den 24 Monaten ALG I ist aus meiner Sicht aus zwei Gründen nicht gesichert:

1. Mangelnde Mitwirkung.
2. Wenn Deine Erwerbsunfähigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, könnte man ggf. annehmen, dass Du aufgrund Deiner Erkrankung über kein Restleistungsvermögen verfügst, mit dem Du Dich ja der AfA im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung zur Verfügung gestellt hast. Kein Restleistungsvermögen, kein ALG I. (Hier bin ich mir allerdings unsicher, ob und wie das zu einer Leistungseinstellung führen kann. - Dient nur mal so als Idee.)

04.11.2021 06:10 • x 2 #50


Aita
Ich habe ein paar Tage nicht hier im Forum schauen können weil's mir wieder sehr schlecht ging.
Sundancere20j, du machst mir richtig Angst.

Ich habe ja nicht grundsätzlich etwas gegen eine Reha, nur eben keine stationäre, sondern eine ambulante. Was ich sowohl der AfA als auch der DRV mitgeteilt habe.

Ich habe eine solche Panik vor einer stationären Reh, dass es mich total umwirft

07.11.2021 14:06 • #51


Aita
Ich stehe diese Belastung mit einer Reha nicht durch und möchte deshalb den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurückziehen und stattdessen die Altersrente beantragen. Die Erwerbsminderungsrente ist ja noch nicht bewilligt, geht das dann so ohne weiteres? Wenn ich die Altersrente zum 1.4.2022 beantrage, hätte ich lediglich 4,8 % Abzüge, da könnte ich gut mit leben, wenn ich endlich meine Ruhe hätte.

14.11.2021 11:41 • #52


Aita
Die Arbeitsagentur hatte mich ja aufgefordert die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, muss ich der Agentur mitteilen, dass ich den Antrag zurück ziehen möchte und stattdessen die Altersrente beantragen will?

14.11.2021 19:15 • #53


sundancere20j
Also zuerst einmal muss die AfA informiert werden und dem Vorhaben der Rücknahme des Antrags zustimmen. Dies selbstverständlich schriftlich.

Dann jedoch ist fraglich, wie es mit dem ALG aussieht, welches Du im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhältst. Denn ohne Antrag auf Reha/EU-Rente fällst Du meiner Ansicht nach nicht mehr in diese Regelung.

Da Du zudem noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, hast Du meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf ALG I. Würdest Du nun kündigen, wäre mit einer Sperre zu rechnen, auch wenn Dies aus gesundheitlichen Gründen erfolgt.

Ansonsten halte ich die Rente unter der Berücksichtigung des genannten Abschlags wohl für eine gute Alternative.

14.11.2021 20:37 • #54


Aita
@sundancere20j
Ich könnte doch Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Antrag auf Schwerbehinderternrente parallel laufen lassen, oder geht das nicht?

14.11.2021 22:51 • #55


sundancere20j
Na der Antrag auf EMR läuft bereits und die DRV hat Dir das Ergebnis mitgeteilt. Nämlich Reha. Die willst Du nicht, weswegen im Raume die mangelnde Mitwirkung steht und sowohl ALG als auch Rentenantrag ruhend gestellt werden könnten.

Du wirst sicherlich parallel einen Antrag auf Altersrente stellen können.

Jedoch stellt sich mir auch hier die Frage nach den Auswirkungen auf das ALG, weil Du als Antragsteller einer Altersrente ja eigentlich dem Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit nicht mehr zur Verfügung stehst und normalerweise aus dem auslaufenden Beschäftigungsverhältnis heraus beantragst, welches dann mit Renteneintritt endet.

Im Umkehrschluss heißt dies auch, dass die Nahtlosikeitsregelung Antidepressiva absurdum geführt würde, weil Du der Vermittlung mit Deinem Restleistungsvermögen ja nicht mehr zur Verfügung stehst und zudem die Ansprüche der AfA nicht aus ggf. rückwirkenden Rentenzahlungen bei Bewilligung zurückgezahlt werden.

Dies könnte im Umkehrschluss dazu führen, dass mindestens Dein ALG I eingestellt werden könnte.

Ggf. macht es in Deiner Situation Sinn einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Bestenfalls ist dieser auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keinen VdK, oder sowas. Das sollte Dir das Geld wert sein, eine unabhängige und fundierte Meinung zu bekommen.

Vielleicht denke ich da nun aber auch einfach nur zur stark um die Ecke und es ist alles garnicht so komplex. Ist nen echter Tick von mir, alle Konsequenzen eines Handelns bis in jede Ecke zu beleuchten, insbesondere bezogen auf mich, bevor ich eine Aktion starte. Kann manchmal richtig anstrengend sein, bewahrt mich aber auch vor unüberlegten Dingen.

15.11.2021 05:23 • #56


Alexandra2
@sundancere20j, die Reha ist notwendig für die Einschätzung der Erwerbsminderung. ABER: es braucht eine Rehafähigkeit Deinerseits, und wenn es Dir dafür zu schlecht geht, besprich das mit Deinem behandelnden Psychiater. Er wird das attestieren und vielleicht auch wissen, wie Du dann finanziell abgesichert wärst. Und vielleicht gibt er Dir den Rat, wie und wo Du bei der ARGE als krank geführt wirst- und der Druck von denen nachlassen kann.
Wie lange bekommst Du noch Übergangsgeld, oder bekommst Du es überhaupt?
Eine Altersrente würde ich nicht beantragen.
Den Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellst Du unabhängig von den anderen Institutionen.
Liebe Grüße Alexandra

20.11.2021 13:12 • #57


sundancere20j
Zitat von Alexandra2:
@sundancere20j, die Reha ist notwendig für die Einschätzung der Erwerbsminderung. ABER: es braucht eine Rehafähigkeit Deinerseits, und ...

?

Es geht bei dem Thread nicht um mich.

20.11.2021 21:46 • #58


Aita
Ich habe jetzt von der DRV ein Schreiben bekommen, dass sie den Bescheid für die Reha zurückziehen, weil ich aus gesundheitlichen Gründen nicht Rehafähig bin.
Wie geht es jetzt weiter, wird jetzt über die Erwerbsminderungsrente ohne Reha entschieden?
Die Leistungen von der Arbeitsagentur laufen noch bis Februar 2023.
Muss ich jetzt irgendwas unternehmen?

03.01.2022 16:20 • #59


A


Hallo Aita,

x 4#15


sundancere20j
Die Antwort wirst Du wohl am schnellsten und zuverlässigsten erhalten, wenn Du die DRV fragst.

Hier werden wir nur darüber spekulieren können.

Frohes neues Jahr und alles Gute.

03.01.2022 17:19 • x 1 #60

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