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Rente wegen Depressionen

Aita
Ich bin seit letztem Jahr August wegen Depressionen krankgeschrieben.
So wie es jetzt aussieht werde ich nicht mehr arbeiten können. Ich arbeite im Schichtdienst an Maschinen wo ich mich sehr konzentrieren muss und die auch sehr laut sind.

Ich werde im Mai 61 Jahre alt und werde im August diesen Jahres seit 45 Jahren immer voll gearbeitet haben.
Mit Abschlägen könnte ich im Juni 2022 in Rente gehen.

Das Krankengeld läuft noch bis Anfang 2021. Kann ich dann eigentlich Erwerbsminderungsrente beantragen und somit das Jahr bis zum Juni 2022 überbrücken?

22.01.2020 14:35 • x 1 #1


Alexandra2
Hallo Aita,
Dieser Prozeß wird von extern angestoßen. Das heißt, Dein Krankengeld läuft seine Zeit, aber vorher soll in einer Reha die Arbeitsfähigkeit festgestellt werden. Der Grundsatz Reha vor Rente muss erfüllt werden. Bis darüber entschieden wird, ob Du Teil- bzw volle Erwerbsminderungsrente bekommst.
Die Reha beantragst Du bei der Rentenversicherung. Hilfreich ist, wenn Du medizinisch/therapeutisch in Behandlung bist.
Bei mir lief alles nahtlos ineinander. Seit 6 Jahren bin ich voll erwerbsgemindert, unbefristet bis zur Altersrente. Grundlage ist die nicht wieder herstellbare Arbeitsfähigkeit.
Liebe Grüße Alexandra

22.01.2020 18:39 • x 6 #2


A


Hallo Aita,

Rente wegen Depressionen

x 3#3


Aita
Hallo Alexandra,

vielen Dank für die Antwort.
Ich bin in psychologischer Behandlung und nehme auch Medikamente.
Kann so eine Reha auch ambulant erfolgen? Ich will ungern weiter weg in eine Klinik. Ich bin ja nicht mehr der jüngste und hoffe deshalb, dass es mir nicht so richtig schwer gemacht wird. Ich habe ja schon 45 Arbeitdjahre auf dem Buckel.
Wie alt warst du, als du die Erwerbsminderungsrente beantragt hast? War es schwierig?

Gruß
Aita

22.01.2020 18:46 • x 3 #3


Alexandra2
Hallo Aita,
Ich kenne ambulante Reha nur für körperliche Erkrankungen, ob es sie für psychische Krankheiten gibt, weiß ich nicht.
Die Reihenfolge war bei mir 3 Monate Klinik, danach weiter krank, dann Reha (für die ich zu krank war), weiter Arbeitsunfähigkeit, dann Tagesklinik.
In der Reha wurde festgestellt, daß ich mich gar nicht mehr konzentrieren kann. Von dort wurde die Erwerbsminderung angeregt. Insgesamt war ich 9 Monate krankgeschrieben, es ging mir unverändert schlecht, und dann folgte ein Termin beim Gutachter. Ich hatte Angst und war zugleich viel zu erschöpft dafür. Der Termin dauerte 1,5 Stunden und ich gehe davon aus, daß er die Erwerbsminderung befürwortete. Es gab dann den nahtlosen Übergang vom Krankengeld zur Rente. Sie war zunächst für 3 Jahre befristet, ist inzwischen unbefristet. Finanziell gab es keine Lücke. Und das Procedere war nicht schwierig.
Ich habe dann einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt, die auf Gdb 50 (schwerbehindert) beschieden wurde. Das wäre für Dich evtl interessant, weil Du früher in Rente könntest, wenn Du keine Erwerbsminderungsrente bekämst, aber eine Schwerbehinderung hättest.
Ich war 52 Jahre alt, als ich zusammenbrach.
Als die Rente unbefristet wurde, wurde mir sofort gekündigt-ohne Aussicht auf Abfindung, das war bitter nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. In anderen Fällen der Kündigung ist eine Abfindung möglich, daß empfand ich im Krankheitsfall als diskriminierend.
Manche Betriebe lassen ihren älteren Mitarbeiter vorzeitig mit Abfindung gehen. Dadurch hättest Du einen Verlust bei vorzeitiger Rente finanziell abgedeckt. Das wäre auch eine Möglichkeit.
Liebe Grüße Alexandra

22.01.2020 22:29 • x 5 #4


C
Guten Abend, mein Name ist Christof . Bin auch schon seit Dezember 2015 krankgeschrieben und auch schon ausgesteuert. Bekomme zur Zeit Hartz 4, leider wurde mein Antrag bei der DRV immer wieder abgelehnt, auch wenn mein Psychiater Schreibbedarf ich nicht mehr als 3 Stunden belastbar bin. Kämpfe seit meine Scheidung mit mittlere bis starken Depressionen mit Begleitung von Alk.. Habe davor Schichtarbeit gemacht bei Bayer AG aber nach der Scheidung ist leider alles den Bach untergegangen. Mal schauen was die Zukunft bringt. Liebe Grüße an alle und bleibt stark.

23.01.2020 00:41 • x 1 #5


Alexandra2
Moin Chris,
Es ist hart, wenn sich alles gegen einen verschworen hat. Du könntest den VdK oder SoVD einschalten, die vertreten Dich und klagen auch für Dich (Rente) https://www.vdk.de/deutschland/?dscc=ok
Und wenn Du durch die psychischen Erkrankungen behindert bist, lasse das feststellen und beantrage Eingliederungshilfe. Das ist sehr hilfreich. Dadurch lerne ich, mit der chronischen Depression, zZT nur noch mittelschwer, umzugehen und einen Weg da raus zu finden.
Ich knuddel Dich mal, nur wenn Du magst
Liebe Grüße Alexandra

23.01.2020 07:51 • x 3 #6


C
Hallo Alexandra, danke für die Antwort und Rat. Genau das gleiche hat mein Psychiater mir auch empfohlen, deshalb bin ich schon seit über einem Jahr bei der VdK. Denke auch dass beim nächsten Antrag ich das VdK einschalten.
Wünsche dir alles Liebe und hoffentlich schnelle Genesung.
Vielen lieben Dank und liebe Grüße.
Knuddel Dich zurück

23.01.2020 18:47 • x 2 #7


sundancere20j
Zitat von Aita:
Ich werde im Mai 61 Jahre alt und werde im August diesen Jahres seit 45 Jahren immer voll gearbeitet haben.
Mit Abschlägen könnte ich im Juni 2022 in Rente gehen.


Hast Du einen GdB? Denn bei einem GdB von 50 und höher, kannst Du meiner Auffassung nach früher in Rente mit Abschlägen, bzw. auch in Rente ohne Abschläge, soweit Du aus dem Krankengeld ausgesteuert wirst und dann noch im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beziehst.

Bei einem GdB 50 oder höher und Deinem Alter (Geburtsjahr 1959) wäre wohl sogar der Eintritt noch in diesem Jahr. Schau hierzu einfach mal auf den Link der DRV, gib Deine Daten ein und betrachte das Ergebnis selbst.

https://www.deutsche-rentenversicherung.chner.html

Würde mich diesbezüglich von der DRV beraten lassen und, solltest Du noch keinen GdB, oder 50 haben, einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, bzw. einen Änderungsantrag stellen.

24.01.2020 07:52 • x 3 #8


Aita
Bis August letzten Jahres war ich bis auf normale Kleinigkeiten immer gesund und bin nie lange krank gewesen.
Es gibt in meinen 45 Arbeitsjahren ganz viele Jahre wo ich nicht einen einzigen Tag gefehlt habe.
Die Depression ist erst auch gar nicht als solche diagnostiziert worden, weil die körperlichen Beschwerden sehr im Vordergrund standen und erst als wirklich ALLES medizinisch abgeklärt war. Ich muss gestehen, dass ich zuerst auch massive Probleme hatte es zu akzeptieren und bereit war Hilfe in Form von Medikamenten und Therapie anzunehmen.

24.01.2020 09:09 • x 1 #9


sundancere20j
Also hast Du noch keinen GdB?

Dann mal zügig den Antrag unter Angabe aller Krankheiten beim zuständigen Versorgungsamt stellen.

Für die Erkrankungen/Einschränkungen kannst Du auch formlos einen Anhang beifügen. Der Platz hierfür im Antrag ist nämlich knapp bemessen. Bestmöglich beschreibst Du auch wie sich die Einschränkungen in Deinem Alltag auswirken.

Das Amt schreibt dann Deine Dich behandelnden Ärzte an und holt sich alle weiteren Informationen. Ggf. sagst Du Deinen Ärzten nur Bescheid, dass Du einen solchen Antrag gestellt hast.
Denn sie können Dich schon aktiv in Deinen Bemühungen unterstützen, indem sie auf die Anfrage richtig antworten.

Wäre doch gut für Dich, wenn Du nicht erst bis 2022 warten müsstest, falls es über diesen Weg schneller klappt. Oder?

24.01.2020 14:51 • x 3 #10


Aita
Ich habe erst mal geschaut, was ein GdB ist. Ich wusste nicht, dass man den auch bei Depressionen bekommt.

24.01.2020 15:46 • x 3 #11


Alexandra2
Hallo Aita, auch bei anderen psychischen Erkrankungen, ich wusste das auch nicht.
Zum Antrag habe ich auf einen Tipp hin einen Tagesablauf mitgeschickt. So können die Gutachter besser beurteilen, welche Folgen die Krankheiten haben. Bei mir geht der Tag sehr mühsam los mit Wachwerden, Aufstehen, Körperpflege, Erschöpfung etc.
A D S und Depression verstärken sich gegenseitig, so kam auch der Gdb von 50 zusammen. Und der Tagesablauf macht alle Hindernisse deutlich.
Meine Konzentration ist jetzt aufgebraucht, Mist
Liebe Grüße Alexandra

24.01.2020 16:42 • x 4 #12


Aita
Hallo Alexandra,

danke für deine Antwort.

25.01.2020 09:23 • x 1 #13


Aita
Den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung habe ich heute abgeschickt, nachdem ich mit den Ärzten, bei denen ich in Behandlung bin, gesprochen habe. Ich war positiv überrascht, dass alle Ärzte der Meinung waren, dass ich das ganz unbedingt machen MUSS und sie auch das entsprechende schreiben werden. Es wird definitiv darauf hinauslaufen, dass ich nicht mehr arbeiten kann.

Ich habe aus dem letzten Jahr noch 5 Urlaubstage die am 31.März, falls ich arbeiten würde, verfallen wenn ich sie nicht nehme. Nun bin ich aber krankgeschrieben, kann ich die Auszahlung der Urlaubstage von meinem Arbeitgeber verlangen? Ich weiß, dass im Krankheitsfall die Urlaubstage auch noch länger genommen werden können, aber dies hat sich ja nun erübrigt.
Was geschieht mit den Urlaubstagen, die ich im laufenden Jahr bekommen hätte?
Außerdem habe ich noch 20 Überstunden, was passiert damit?

17.02.2020 11:55 • x 1 #14


E
Meines Wissens verfallen die Urlaubstage sowie die Überstunden bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit unentgeltlich.

Einige psychosomatische Kliniken bieten eine ambulante Reha an aber ob man darauf einen Rechtsanspruch hat, weiß ich nicht.

17.02.2020 12:03 • x 1 #15


Albarracin
Experte

17.02.2020 12:14 • x 4 #16


Aita
Wir haben hier vor Ort die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung, die kostenfrei ist.
Sind die nicht dafür geeignet?

17.02.2020 12:38 • #17


Albarracin
Experte

17.02.2020 18:11 • x 1 #18


Siri66
Hallo Aita,
bei einer dauerhaften Erkrankung verfallen Urlaubstage Nicht im Folgejahr, sondern, erst im Jahr darauf.
Krank seit 2019, Urlaub verfällt am 31.03.21.

LG

12.03.2020 09:31 • x 1 #19


Albarracin
Experte

12.03.2020 18:54 • x 3 #20


W
Zum Thema Urlaubsverfall:
Der Urlaubsanspruch verfällt eigentlich schon mit Ablauf des betroffenen Urlaubsjahres, also per 31.12., wenn nicht per Arbeits-/Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde = Übertrag auf März des Folgejahres.
Nach neuester Rechtsprechung verfäll ein wegen Krankheit nicht genommener Urlaub im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs von 24 Tagen im Jahr erst nach 15 Monaten.
Um diesen Anspruch (und auch ggfs. darüberhinausgehenden Mehranspruch) sollte man aber dennoch rechtzeitig die Übertragung des Urlaubsanspruches auf das Folgejahr schriftlich beim Arbeitgeber beantragen und bestätigen lassen, damit auch bei längerer Krankheit der älteste Urlaub nicht plötzlich völlig verfallen ist.

Und ja, auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit besteht Urlaubsanspruch.
Der rückständige Urlaub muss nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich genommen werden.

Überstunden: sind zeitnah in Freizeit auszugleichen oder wenn dies nicht möglich ist, auszubezahlen. Im Zuge der Beweislast, dass diese Überstunden tatsächlich gemacht wurden, sollte man sich sicherheitshalber auch diesen Anspruch schriftlich bestätigen lassen (sofern nicht aus Lohn-/Gehaltsabrechnungen jeweils der zuletzt aktuelle Stand ohnehin nachvollziehbar ersichtlich ist).

Rente: die DRV veröffentlicht Broschüren z.B. für Erwerbsminderungsrente - Ihr Netz für alle Fälle und Flexirente - Das ist neu. In diesen Broschüren wird ausführlich und gut beschrieben, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und was ansonsten zu beachten ist. So kann es eine Überlegung wert sein, statt vollem Arbeitslosengeld eine mögliche (vorgezogene) Altersrente als Teilrente zu beantragen und zusätzlich ALG I.
Der zu versteuernde Betrag für einen Rentenbeginn steigt von aktuell 80% für das Jahr 2020 nun nur noch um 1% jährlich, bis dann im Jahr 2040 100% der Rente versteuert werden müssen. Das ist also alles auch ein Rechenexempel und sollte von mehreren Seiten betrachtet werden.
Eine in diesem Thread gemachte Äußerung, dass die Berater der DRV eher im Sinne der DRV beraten, mag in Ausnahmefällen stimmen, kann aber pauschal so nicht bejaht werden.
Man kann sich online eine RentenAUSKUNFT anfordern, da stehen dann die möglichen Rentenbeginntermine drin, die aktuell wahrscheinlichen Beträge und auch der - vielleicht noch lückenhafte? - Versicherungsverlauf. Mit diesen Unterlagen gewappnet empfiehlt sich eine Beratung durch einen Versicherungsältesten. Die machen das ehrenamtlich und unabhängig, haben aber den fachlichen Überblick
- der mir leider in Einzelheiten fehlt, so dass meine Anmerkungen nicht rechtsverbindlich sind sondern nur als weitere Denkanstöße zu verstehen sind.
Insbesondere zum Thema Urlaubsecht sollte tatsächlich ein Fachanwalt zu Rate gezogen werden.
Schönes Wochenende!

13.03.2020 12:49 • x 1 #21


Aita
Ich habe jetzt endlich nach 4 Monaten vom Versorgungsamt den Bescheid für den Gdb bekommen. Es sind nur 20 dabei herausgekommen und meine behandelnde Ärzte und Therapeuten war über diesen geringen Grad sehr überrascht, zumal bei mir eine mittelgradige Depression und Somatisierungsstörung, sowie Angstzustände diagnostiziert wurden.

Ich habe Einspruch eingelegt und auch noch darum gebeten meine langjährige (seit 2014) Therapeutin um einen Befund zu bitten. Warum dies nicht gleich geschehen ist, weiß ich echt nicht, denn sie kennt mich am besten und weiß wie es mir seit Jahren geht. Bin gespannt, ob das Amt meiner Bitte nachkommt.
Hat jemand von euch Erfahrung, ob das Versorgungsamt den GdB von 20 auf 50 anhebt?

Mein Krankengeld läuft im Februar 2021 aus und im Mai werde ich 62 Jahre alt. Ich werde definitiv nicht mehr arbeiten können. Mir graust davor nach dem Krankengeldbezug im Februar zum Arbeitsamt zu gehen.
Muss ich dort angeben warum ich so lange krank war?
Würde es Sinn machen, wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage und wann müsste ich das machen?

22.07.2020 13:34 • #22


ZeroOne
Hi @Aita !

Zitat von Aita:
Hat jemand von euch Erfahrung, ob das Versorgungsamt den GdB von 20 auf 50 anhebt?


Das kann man pauschal nicht sagen. Leider entscheiden die Versorgungsämter sehr unterschiedlich und teilweise (für mich) auch nicht nachvollziehbar. Auch hängt das von der Argumentation in deinem Widerspruch und den Befunden ab.

Von 20 auf 50 halte ich persönlich aber für eher unwahrscheinlich, wenn nicht gravierende, neue Erkenntnisse hinzukommen, die bei der ersten Beurteilung nicht vorlagen. Eine Anhebung auf 30 schon eher. Das eröffnet dann auch die Möglichkeit der Gleichstellung.

Zitat von Aita:
Würde es Sinn machen, wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage und wann müsste ich das machen?


I.d.R. bekommt man von der Krankenkasse einige Wochen vor Aussteuerung des Krankengeldes umfangreiche Informationen über das mögliche, weitere Vorgehen.
Der Weg führt dann über das Arbeitsamt. Wenn du nicht arbeitsfähig und somit nicht vermittelbar bist, wird man dich auffordern, einen Antrag auf EU/EM-Rente zu stellen. Bis darüber entschieden wird, erhältst du dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung deine Bezüge über das Arbeitsamt.

Hoffe, dass das etwas weiter hilft.

LG
ZeroOne

22.07.2020 14:07 • x 2 #23


Aita
Der Weg führt dann über das Arbeitsamt. Wenn du nicht arbeitsfähig und somit nicht vermittelbar bist, wird man dich auffordern, einen Antrag auf EU/EM-Rente zu stellen. Bis darüber entschieden wird, erhältst du dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung deine Bezüge über das Arbeitsamt.

Hoffe, dass das etwas weiter hilft.

LG
ZeroOne [/quote]

Ich habe da nochmal eine Frage zu: Ich bin doch auch nach Ende des Krankengeldbezugs (Ende Februar 2021) weiterhin bei meinem Arbeitgeber angestellt und werde auch weiterhin vom Arzt krankgeschrieben, warum sollte mich das Arbeitsamt dann vermitteln wollen?

30.09.2020 11:54 • x 1 #24


Albarracin
Experte

30.09.2020 22:47 • x 3 #25


Aita
Das Versorgungsamt hat endlich vor ein paar Wochen meine langjährige Therapeutin angeschrieben und um einen Bericht gebeten. Sie hat 4 Seiten abgegeben in dem sie sehr gut meine gesundheitliche Situation beschreibt und sie der Meinung ist, dass ich definitiv nicht mehr arbeitsfähig bin. Das Versorgungsamt hat dann innerhalb von einer Woche nochmals meine Psychiaterin angeschrieben und auch sie um einen ausführlichen Bericht gebeten. Das würden die doch nicht machen, wenn sie vorhätten meinen GdB lediglich von 20 auf 30 oder 40 anzuheben, oder? Denn wenn ich einen GdB von 50 hätte, könnte ich die Rente beantragen. Ich bin jetzt 61 Jahre alt und hatte am 1.August meine 45 Arbeitsjahre voll. Meine Krankschreibung kann noch bis Februar 2021 laufen.
Was denkt ihr darüber?

07.10.2020 16:31 • #26


Alexandra2
Liebe Aita,
Meine Arbeitsunfähigkeit wurde in einer Reha festgestellt. Die DRV schickte mich zusätzlich zum Gutachter, der volle Erwerbsminderung attestierte.
Den Antrag zur Feststellung einer Behinderung hatte ich ca 2 Jahre danach gestellt. Der war unabhängig von der Erwerbsminderung bzw Arbeitsfähigkeit. Aber anders geht es sicher auch.
Liebe Grüße Alexandra

07.10.2020 18:37 • x 1 #27


Aita
Mich hat halt interessiert, ob jemand von euch auch diese Erfahrung mit dem Versorgungsamt gemacht hat. Warum haben sie jetzt so viel Interesse an weiteren Befunden? Doch bestimmt nicht wenn sie den bewilligten GdB von 20 auf NUR 30 oder 40 anheben wollen.

08.10.2020 08:15 • #28


Alexandra2
Liebe Aita,
Das Versorgungsamt hat die Gesamtsituation im Blick, weil Krankheiten sich ggs beeinflussen können. Bsp hat jemand mit Arthrose mehr Schwierigkeiten den Alltag zu bewältigen, wenn der Betreffende Ängste hat oder Depressionen. Die Schmerzen verschlechtern zusammen mit den Problemen, spazieren zu gehen aus Angst oder zu geringem Antrieb, die Situation.
Bei mir wurde auch alles in Erfahrung gebracht und geschaut, was inwiefern eine Verschlechterung mit sich bringen kann. Es geht bei Behinderungen immer um die Auswirkungen
Liebe Grüße Alexandra

08.10.2020 08:25 • #29


A


Hallo Aita,

x 4#30


Albarracin
Experte

08.10.2020 10:21 • x 2 #30

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