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mag
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Hallo,
habe im April Rentenantrag gestellt und heute habe ich von der DRV zwei Schreiben erhalten, in denen man mich informiert, dass ich von einem Arzt für Nervenheilkunde und in dem zweiten Schreiben von einem Arzt für Orthopädie begutachtet werden soll. Arbeitsunfähig krankgeschrieben bin ich seit Mai 07 wegen Depressionen und Tremor (starkes Zittern der Hände). Ist es üblich, dass man zu zwei Gutachtern muss ?
Schwerbehinderung habe ich 40 %, und zwar für Beeinträchtigung der Wirbelsäule und Neurose. Habe aber Widerspruch über VDK eingelegt, da der Tremor nicht berücksichtigt wurde.
Nimmt man zu diesen Terminen Befunde der behandelnden Ärzt und Pschyologen mit ? oder liegen diese der DRV bereits vor, da ich ja einen Antrag auf eine EU-Rente gestellt habe.
Wäre schön, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen schreibt.
Schöne Grüße
mag
habe im April Rentenantrag gestellt und heute habe ich von der DRV zwei Schreiben erhalten, in denen man mich informiert, dass ich von einem Arzt für Nervenheilkunde und in dem zweiten Schreiben von einem Arzt für Orthopädie begutachtet werden soll. Arbeitsunfähig krankgeschrieben bin ich seit Mai 07 wegen Depressionen und Tremor (starkes Zittern der Hände). Ist es üblich, dass man zu zwei Gutachtern muss ?
Schwerbehinderung habe ich 40 %, und zwar für Beeinträchtigung der Wirbelsäule und Neurose. Habe aber Widerspruch über VDK eingelegt, da der Tremor nicht berücksichtigt wurde.
Nimmt man zu diesen Terminen Befunde der behandelnden Ärzt und Pschyologen mit ? oder liegen diese der DRV bereits vor, da ich ja einen Antrag auf eine EU-Rente gestellt habe.
Wäre schön, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen schreibt.
Schöne Grüße
mag