Rentenantrag stellen, da Rehaantrag abgelehnt wurde?

S
Hallo,

ich erzähle mal kurz meine Geschichte, damit Ihr wisst, um was es geht:

Ich bin im Juli 2009 ausgesteuert worden, bekomme seitdem ALG 1 und musste Ende Juli zum ärztlichen Dienst der AA. Diese Ärztin bescheinigte mir, dass ich noch mehr als 6 Monate arbeitsunfähig bin und empfahl in ihrem Gutachten eine Berentung auf Zeit.

Daraufhin schickte mir das AA einen Antrag auf Rehabilitation, den ich ausfüllen sollte und dieser wurde der DRV zugesandt. Da auch meine mich behandelnden Ärzte mir empfahlen, einen Rentenantrag zu stellen, rief ich beim AA an, um zu fragen, warum ich einen Antrag auf Rehabilitation stellen soll, da sämtliche Ärzte und auch die Gutachterin des AA mir eine EU-Rente empfahlen. Ich sagte, dass ich lieber gleich einen Rentenantrag stellen möchte, aber die Sachbearbeiterin sagte zu mir, ich müsse erst mal diesen Antrag auf Reha stellen. Wenn der von der DRV abgelehnt würde, würde der Antrag sowieso automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt.
Mein Psychiater bescheinigte zwischenzeitlich auch nochmal, dass er eine Reha für nicht sinnvoll hält, zumal ich von Juli 2008 bis Sept. 2008 schon mal zur Reha war, die nichts gebracht hat. Er befürwortete eine EU-Rente, da sich mein gesundheitlicher Zustand sich in absehbarer Zeit nicht ändern würde.

Heute nun hatte ich einen Ablehnungsbescheid der beantragten Rehabilitation von seiten der DRV im Briefkasten. Begründet wurde der sinngemäß, dass ich die Voraussetzungen nicht erfülle und dass eine Rehabilitation aus heutiger Sicht zu keiner Verbesserung meines Gesundheitszustandes und somit zu keiner Verbesserung meiner Erwerbsfähigkeit führen würde.

Soweit so gut. Das ist ja erst mal auch in meinem Sinne, denn ich wollte ja auch nicht nochmal in eine Reha.

Mehr stand aber in dem Bescheid nicht drin. Also nichts über Umwandlung in einen Rentenantrag. Auch wurde ich nicht aufgefordert, einen solchen zu stellen.

Jetzt bin ich sehr verunsichert.

Ist es normal, dass grundsätzlich erst mal ein Ablehnungsbescheid der Reha kommt, ohne Angaben, wie es weiter gehen soll? Wie würde denn eine automatische Umwandlung in einen Rentenantrag aussehen?
Was muss ich jetzt tun?

Ich habe Bedenken, dass das AA mir nun gleich das ALG 1 streicht, weil der Rehaantrag ja abgelehnt wurde.

Wenn ich den Rentenantrag nun paralell selbst in die Wege leiten muss, welche Frist muss ich denn einhalten, damit ich vom AA keine Streichung meiner Gelder befürchten muss?
Oder würde das AA mich sowieso auffordern, nun einen Rentenantrag zu stellen?

Jetzt kommen ja die Feiertage, wo ich sowieso nichts mehr in die Wege leiten kann, da wäre ich über Antworten sehr dankbar, damit ich mich etwas beruhigen kann.

Vielen Dank fürs Lesen!

Lieber Gruß!

Sonnenblume 20

23.12.2009 01:31 • #1


M
Hallo Sonnenblume,

deine Situation hatte ich auch mit der Ablehnung der Reha. Ich habe seinerzeit Widerspruch eingelegt und nachdem diesem nicht stattgegeben wurde, habe ich einen Antrag auf EU-Rente gestellt (Service-Stelle). Bei der Ablehnung der Reha wurde mir auch nicht mitgeteilt, wie ich weiter vorgehen kann.

Die Rente wurde mit dann bewilligt, und zwar rückwirkend ab Reha-Antragsstellung.

Du solltest mit dem AA reden, ob es sinnvoll wäre, einen Widerspruch einzulegen oder direkt einen Rentenantrag zu stellen.
Denn so hättest du mit dem AA die weitere Vorgehensweise abgeklärt, damit man von dieser Seite dir keine Fallstricke
stellen kann bzw. die Weiterzahlung erfolgt.

Mach dir Noitzen, wann und mit wem du gesprochen hast, für den Fall einer Unstimmigkeit.

Schöne Grüße
mag

23.12.2009 10:32 • #2


A


Hallo Sonnenblume20,

Rentenantrag stellen, da Rehaantrag abgelehnt wurde?

x 3#3


achtsamkeit
Liebe Sonnenblume20,also ich werde von meinen Erfahrungen berichten, vielleicht hilft das ja. Ich habe damals (bin im Febr. 2 Jahre krank), wurde im Ausgust ausgesteuert und bekomme ALG 1. ) im März auf Anraten der Krankenkasse einen Rentenantrag und einen Rehaantrag gestellt. Nun wurde im Nov. die Reha bewilligt. Darin stand , dass nach der Reha über den Rentenantrag entschieden wird. Da bei dir die Reha abgelehnt wurde, denke ich dass du auf jeden Fall schnell einen Rentenantrag stellen solltest, denn von selbst macht das die DRV ja nicht. Und die Chancen stehen anscheinend sehr gut, das dies klappt. Du solltest darüber mit dem AA sprechen, wie das mit dem ALG weiter geht, der Rentenantrag hat glaube ich nichts damit zu tun. (Hast du beim AA nette Sachbearbeiter) Alternativ wäre auf jeden Fall die Beratung und Unterstützung des VDK. Die beraten meiner Erfahrung nach sehr gut. Drücke dir erst einmal die Daumen. Liebe Grüße Pelle

23.12.2009 10:34 • #3


S
Liebe mag, liebe Pelle,

vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten. Das beruhigt mich doch ein bisschen und ich werde gleich am Montag erst mal mit dem AA telefonieren, das ist wahrscheinlich das sinnigste.

Ich habe ja noch Kontakt mit der Schwerbehindertenbeauftragten meines AG, die auch ehrenamtliche Rentenberaterin ist, sie hat mir seinerzeit mal gesagt, dass sie gerne mit mir zusammen den Rentenantrag stellen wird.
Die versuche ich dann auch, nach den Feiertagen mal zu erreichen.

Ganz liebe Grüße an Euch

vom Sonnenblümchen

23.12.2009 21:36 • #4


S
Hallo Sonnenblume !!!

Du kannst deinen Rentenantrag bei der Servicestelle BFA bzw. Rentenversicherung auch selbst stellen.
Die dortigen Mitarbeiter sind meiner Erfahrung nach sehr hilfsbereit und können die Formalitäten vor Ort ausfüllen.

Benötigt werden zur Beantragung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit u. a. :
- gültiger Personalausweis
-Versicherungskarte der Krankenkasse
-Steueridentifikationsnummer
-Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über einen evtl. GdB
-Bankverbindung: IBAN und BIC
-evtl. Geburtsurkunde(n) der Kind(er) und Nachweis evtl. Erziehungszeiten (sofern noch nicht Berücksichtigt...)
-medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Befunde etc. pp.)

Um längere Wartezeiten dort zu vermeiden, könntest du telefonisch einen Termin für die Beantragung vereinbaren.

Reha vor Rente ist hier wahrscheinlich der / ein Begriff...

Da der Kostenträger aus den von dir genannten Gründen die Reha abgelehnt hat, wird dein Antrag auf Reha in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Ich denke auch, daß der Rentenbeginn dann somit das Datum deines Rehaantrages sein wird.

Ich wünsche dir alles Gute

sek

25.12.2009 01:03 • #5


S
Hallo sec,

vielen Dank für Deine Antwort. Habe mir die Liste ausgedruckt.
Ich hatte ja schon Kontakt mit der Schwerbehindertenbeauftragten meines Betriebes, die wohl auch eine Art ehrenamtliche Rentenberaterin ist. Ich meine, mich erinnern zu können, dass ich auch über sie den Rentenantrag stellen könnte. Sie besitzt auch einen nötigen Stempel dazu.
Ich werde sie gleich am Montag mal anrufen und wenn es über sie laufen kann, werde ich es tun. Wenn nicht, gehe ich auf jeden Fall zu einer Rentenberatungsstelle.

Dankeschön für Eure Hilfe!

Lieber Gruß

Sonnenblume 20

26.12.2009 22:17 • #6


S
Hallo,

heute hatte ich einen Termin mit der Schwerbehindertenbeauftragten meines AG, die ja ehrenamtliche Rentenberaterin ist. Ich hatte alle Unterlagen dabei, wir haben den Rentenantrag zusammen ausgefüllt, sie hat überall ihre Stempel verteilt und schickt ihn noch heute ab. Juchu!

Sie hat mir gesagt, dass ich gute Chancen hätte, die EU-Rente bewilligt zu bekommen, da mein Antrag auf Reha ja abgelehnt worden ist, weil keine Verbesserung meines Gesundheitszustandes zu erwarten ist.

Jetzt muss ich nur noch das AA informieren, war heute zu erschlagen. das mache ich dann morgen!

Bin sehr sehr froh, das alles im alten Jahr noch in die Wege geleitet zu haben!

Jetzt heißt es nur noch Warten und Daumen drücken!

Lieber Gruß

von der Sonnenblume

29.12.2009 23:03 • #7


T
siehste
alles wird gut!!!!!

tinerl

30.12.2009 12:15 • #8


P
Guten Morgen Ihr Lieben,

zu diesem Thema beschäftige ich mich auch seit gestern. Erhielt ich doch tatsächlich einen Brief der Krankenkasse, daß ich eine Reha beantragen muß und sollte diese abgelehnt werden, würde der Antrag gleich für die Beantragung einer Rente gelten. Ich bin total geplättet. Nun bin ich das erste Mal seit Oktober 2009 wegen Depressionen krankgeschrieben und die wollen mich heute schon berenten? Ich dachte man hat Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Ich fühle mich noch nicht wirklich als Rentner. Klar-da kämen noch Gutachten und so weiter, aber ich finde es den Hammer wie schnell die einen aus irgendwelchen Statistiken haben wollen und einen schnellstens entsorgen.

Liebe Grüße

22.01.2010 08:18 • #9


M
Hallo Planlose,

schau mal hier nach wichtiges-im-umgang-mit-gesetzlichen-krankenkassen-t17894.html. Wolfgang hat hier einiges zusammengefasst.

Zitat:
Erhielt ich doch tatsächlich einen Brief der Krankenkasse, daß ich eine Reha beantragen muß und sollte diese abgelehnt werden, würde der Antrag gleich für die Beantragung einer Rente gelten.
Damit sichert sich die Krankenkasse ab, wenn ein gestellter Rehaantrag als Rentenantrag umgewandelt wird. Damit kann sie nämlich die Rente mit dem Bezug von Krankengeld verrechnen.
Zitat:
Ich dachte man hat Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.
Klar hat man diesen Anspruch, aber es ist heutzutage so, dass die Krankenkasse alles daran setzen, dass schnellstmöglich alles getan wird, um keine Krankengeldzahlungen mehr leisten zu müssen.
Zitat:
und die wollen mich heute schon berenten? Ich fühle mich noch nicht wirklich als Rentner. Klar-da kämen noch Gutachten und so weiter, aber ich finde es den Hammer wie schnell die einen aus irgendwelchen Statistiken haben wollen und einen schnellstens entsorgen.
Ob die Rente bewilligt wird, steht ja noch offen und wenn ist sie sowieso meistens erst einmal befristet.

Schöne Grüße
mag

22.01.2010 09:35 • #10


P
Das ist schon richtig und mir ist auch klar, daß dies erst der Anfang sein sollte. Jedoch sehe ich die Chancen für einen Wiedereinstieg nach der befristeten Rente noch schwieriger als schon vorher eine normale Wiedereingliederung. Man muß sich ja dann neu bewerben, denn der alte Arbeitgeber wird einen bestimmt nicht mehr haben wollen.

22.01.2010 10:41 • #11


F
Hallo Planlose,

soweit ich weiß, ist man bei einer befristeten Berentung nicht entlassen, sondern das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit.

Also keine neue Bewerbung, denn du bist bei deinem alten Arbeitgeber weiterhin angestellt/beschäftigt.

LG fly

22.01.2010 11:07 • #12


M
Hallo Planlos,
Zitat:
Wiedereingliederung. Man muß sich ja dann neu bewerben, denn der alte Arbeitgeber wird einen bestimmt nicht mehr haben wollen
bei einer befristeten Rente ruht das Arbeitsverhältnis, solange man nicht gekündigt wurde bzw.
nicht den Fehler machst, selbst zu kündigen.

Man sollte sich schon im klaren sein, dass man nur eine EU-Rente bekommt, wenn man nicht in der Lage
ist, zu arbeiten. Und wenn das der Fall ist, steht doch an erster Stelle, wieder gesund zu werden.

Schöne Grüße
mag

22.01.2010 11:11 • #13


S
Hallo, ihr Lieben,

ich wollte nur mal eine kurze Zwischenmeldung geben. Ich habe mittlerweile die Eingangsbestätigung der DRV bekommen, dass der Rentenantrag eingegangen ist und ich musste komischerweise eine Einwilligungserklärung unterschreiben, dass der Rehaabschlussbericht dem zuständigen Gutachter vorgelegt werden darf.
Bei meinem Rentenantrag habe ich meine kompletten Arzt- und Befundberichte mitgeschickt, dasselbe habe ich auch schon bei dem Rehaantrag gemacht.

Mich hat es sehr verwundert, dass diese Einwilligung sich nur auf den Rehabericht bezogen hat. Der ist ja immerhin schon 1 1/2 Jahre alt. Bedeutet das, dass die anderen viel aktuelleren Befundberichte nicht berücksichtigt werden?

Ich bin schon sehr unruhig, was diese ganze Sache betrifft. Wieder mal oder immer noch bin ich in einer Warteposition.
Es ist auch ein sehr komisches Gefühl, dass ein völlig fremder Gutachter, der mich nicht kennt jetzt über mein weiteres Leben entscheiden wird. Auf der einen Seite hätte ich eine Riesenangst vor einem Gutachtertermin, aber auf der anderen Seite würde ich ihn mir aber auch wünschen. Bei einem persönlichen Termin hätte ich wenigstens die Chance, meinen Zustand und meine Befindlichkeiten genau zu schildern.

Ist es denn grundsätzlich immer so, dass man eine persönliche Einladung zum Gutachter bekommt, oder gibt es auch Fälle, wo positive Bescheide nur nach Aktenlage gefällt wurden?

Ich wünschte mir auf jeden Fall sehr, dass das alles bald ein Ende hat, natürlich mit positivem Ergebnis für mich!

Lieber Gruß

Sonnenblume20

02.02.2010 23:23 • #14


A


Hallo Sonnenblume20,

Reha-Maßnahmen & Krankenkassen Tipps

x 4#15


M
Hallo Sonnenblume.
Zitat:
Mich hat es sehr verwundert, dass diese Einwilligung sich nur auf den Rehabericht bezogen hat. Der ist ja immerhin schon 1 1/2 Jahre alt. Bedeutet das, dass die anderen viel aktuelleren Befundberichte nicht berücksichtigt werden?
siehe es doch mal positiv, dass auch dein Rehabericht Berücksichtigung finden soll.

Zitat:
Es ist auch ein sehr komisches Gefühl, dass ein völlig fremder Gutachter, der mich nicht kennt jetzt über mein weiteres Leben entscheiden wird.
Es ist leider so, dass ein Gutachter über die weitere Zukunft mit entscheidet.

Zitat:
Ist es denn grundsätzlich immer so, dass man eine persönliche Einladung zum Gutachter bekommt, oder gibt es auch Fälle, wo positive Bescheide nur nach Aktenlage gefällt wurden?
Es gibt die Entscheidung nach Aktenlage, aber das ist meines Wissens nach sehr selten.
Zitat:
Ich wünschte mir auf jeden Fall sehr, dass das alles bald ein Ende hat, natürlich mit positivem Ergebnis für mich!
Das es jetzt noch eine nervenaufreibende Zeit für dich ist, ist ganz normal. Leider haben wir das alle durchgemacht, die einen Rentenantrag gestellt haben. Aber man macht sich vorher immer zuviel Gedanken, ich spreche aus eigener Erfahrung.

Schöne Grüße
mag

03.02.2010 10:29 • #15

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