ZeroOne
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Die Beschäftigungsverhältnisse und Behandlungsübersicht kommen in irgendeine Ergänzung zum Antrag (R0211?). Dafür musst du keinen eigenen Listen mitbringen / erstellen.
Bei mir liegt das ewig zurück, daher weiß ich nicht mehr, ob ich die Befunde gleich bei Antragstellung mitbringen / abgeben musste. Sicherheitshalber würde ich sie aber mitnehmen.
Tatsächlich fordern die DRV-Ärzte dann sowieso neue/aktuelle Befundberichte an. Ich dachte damals, dass die DRV das übernimmt (wegen der Schweigepflichtentbindung), aber die haben mich dann mit einem Befund-Formular (R3214?) zu meinen ganzen Ärzten/Therapeuten hausieren geschickt, die sie interessant fanden.
Letztlich kann man selbst kaum beeinflussen, wie ordentlich die behandelnden Ärzte diese Formulare dann ausfüllen. Die meisten bekommen sowieso erstmal einen Hals, wenn man damit vor der Tür steht.
Wichtig ist daher, sich viel Zeit für die Selbsteinschätzung (R0215?) zu nehmen und sich wirklich genau zu überlegen, was man wie schreibt, um überzeugend darzulegen, warum man nicht mehr (oder nur noch vermindert) arbeiten kann. Notfalls noch Blätter anhängen, falls der Vordruck nicht ausreicht (wobei letztlich logischerweise nur die Argumentation zählt).
Ich schätze, dass sie dir das bei deinem Termin zur Antragstellung aber alles genau erklären werden. Insofern ist Aktionismus / Panik vor dem Termin gar nicht nötig.
In meinen alten Unterlagen habe ich gesehen, dass die ganzen Anlagen und Ergänzungen auch erst nach der Antragstellung datiert waren.
Klingt alles nach viel. Aber letztlich ist es machbar - einfach ein Schritt nach dem anderen.
Ich hatte die Rente damals nur relativ kurz befristet bekommen - vor dem Hintergrund war es dann schon ziemlicher Aufwand...