Juni
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ich bin ja seit Oktober 2008 im Krankenstand, im April letzten Jahres war meine Reha und bis Mai 2011 habe ich Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeit) bezogen.
Folgende Daten bezüglich des Rentenbeginns wurden mir nun von der drv vorgeschlagen:
1) 01.01.2010 (1. Antrag auf Reha)
2) 01.10.2010 (2. Antrag auf Reha, Aufforderung durch AfA)
3) 01.04.2011 (Rentenantrag, Aufforderung durch drv, da Reha nicht möglich)
Persönlich würde ich zur letzten Variante tendieren, um ausreichend Zeit zu haben, mich zu stabilisieren. Kann es Nachteile haben, mich für den späteren Beginn zu entscheiden (z.B. Probleme mit AfA, dass ich den 2. Beginn hätte nehmen müssen) oder ist es tatsächlich meine freie Entscheidung, mich für den späteren Beginn zu entscheiden. Wie erfolgt die Aufrechnung zwischen AfA und Rententräger, muss ich irgendetwas beachten?
Lieben Dank für eure Hilfe, Juni