Rentenbeginn ab wann sinnvoll? 3 Vorschläge von der DRV.

J
Hallo ihr Lieben,

ich bin ja seit Oktober 2008 im Krankenstand, im April letzten Jahres war meine Reha und bis Mai 2011 habe ich Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeit) bezogen.

Folgende Daten bezüglich des Rentenbeginns wurden mir nun von der drv vorgeschlagen:
1) 01.01.2010 (1. Antrag auf Reha)
2) 01.10.2010 (2. Antrag auf Reha, Aufforderung durch AfA)
3) 01.04.2011 (Rentenantrag, Aufforderung durch drv, da Reha nicht möglich)

Persönlich würde ich zur letzten Variante tendieren, um ausreichend Zeit zu haben, mich zu stabilisieren. Kann es Nachteile haben, mich für den späteren Beginn zu entscheiden (z.B. Probleme mit AfA, dass ich den 2. Beginn hätte nehmen müssen) oder ist es tatsächlich meine freie Entscheidung, mich für den späteren Beginn zu entscheiden. Wie erfolgt die Aufrechnung zwischen AfA und Rententräger, muss ich irgendetwas beachten?
Lieben Dank für eure Hilfe, Juni

13.07.2011 10:36 • #1


M
Hallo Juni,

wahrscheinlich wirst du ein Schreiben deiner Krankenkasse vorliegen haben, wo man dich darauf hinweist, das du ihnen mitzuteilen hast, wenn du irgendwelche Anträge stellst bzw. Anträge veränderst. Damit sichert sich nämlich die Krankenkasse ab, wenn du frei wählen kannst, wann der Rentenbeginn greifen soll.

Meistens ist es dann der Fall, dass der Termin des Rehaantrages auch als Rentenbeginn anzugeben ist. So war es auf jeden Fall bei mir. Um Nachteile zu vermeiden, wäre eine Abklärung mit der Krankenkasse sinnvoll. Notiere dir den Gesprächspartner der Krankenkasse mit Datum und Uhrzeit.

13.07.2011 11:41 • #2


A


Hallo Juni,

Rentenbeginn ab wann sinnvoll? 3 Vorschläge von der DRV.

x 3#3


J
Hallo mag,

danke für deine Antwort, allerdings verstehe ich nicht, was die Krankenkasse damit zu tun hat, bin ja seit April 2010 ausgesteuert und momentan freiwillig versichert.
Das Schreiben welches ich bekomme habe, ist von der drv. Wenn ich tatsächlich das 1. Datum (1.1.2010) nehmen würde, würde die Rente bei Bewilligung fast wieder auslaufen..., das 2. Datum wäre eher für die AfA interessant, weil ich ja Alg 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten habe. Wie genau meinst du das Mit der Krankenkasse?

Liebe Grüße, Juni

13.07.2011 12:30 • #3


S
Hallo Juni,

mir ging es genauso wie Dir. Ich habe von der DRV auch zwei Rentenbeginntermine (einmal Datum erste Reha und einmal Datum zweiter Rehaantrag, der aber von der DRV abgelehnt wurde und somit in einen Rentenantrag umgewandelt wurde) angeboten bekommen und habe mich für den letzteren entschieden, da ich ja sonst gleich schon wieder einen Antrag auf Verlängerung hätte stellen müssen.

Ich habe von der Krankenkasse kein Schreiben erhalten und habe auch bei der Krankenkasse nicht nachgefragt, welchen Termin ich nehmen darf.
Mittlerweile wissen die natürlich, dass ich Rente beziehe, aber sie haben niemals moniert, dass ich den zweiten Termin genommen habe.

Zitat von Juni:
Wie erfolgt die Aufrechnung zwischen AfA und Rententräger, muss ich irgendetwas beachten?

Die Aufrechnung zwischen DRV und AA erfolgt automatisch und damit hast Du nichts zu tun.
Sobald die DRV Dein gewähltes Rentenbeginndatum vorliegen hat,schreibt sie die AA an und die teilt wiederum mit, welchen Betrag sie zurück erstattet bekommen wollen.
Falls die Rente höher ist wie das ALG 1, bekommst Du die Differenz, die dann übrig bleibt, von der DRV erstattet.
Falls die Rente niedriger ist wie das ALG 1, brauchst Du aber nichts zurück zu zahlen.

Über die genaue Abrechnung der Beträge bekommst Du noch seprarat von der DRV Bescheid.

13.07.2011 12:45 • #4


J
Liebe Sonnenblume,

vielen Dank für deine Antwort. Ich werde mich wohl zwischen dem 2. und 3. Datum für den Rentenbeginn entscheiden.
Beides hat Vor- und Nachteile, der Vorteil beim späten Rentenbeginn ist natürlich die Dauer...ich hätte erstmal Ruhe. Auf der anderen Seite hab ich zwar ein unkündbares Angestelltenverhältnis, kann aber dahin nicht zurück, werde allerdings jetzt von mir aus noch nicht kündigen. Allerdings bei Ende der Rente (und Kündigung bzw. krankhheitsbedingter Auflösung) müsste ich bei der Wahl des 2. Datums länger Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Da ja mit der drv die Leistungen rückgerechnet werden, müsste sich ein neuer Anspruch ergeben, oder? Das erste Datum ist für mich sowieso unvorstellbar, da hätte ich nichts mehr von der Rente.

Zitat von Sonnenblume20:
Die Aufrechnung zwischen DRV und AA erfolgt automatisch und damit hast Du nichts zu tun.
Sobald die DRV Dein gewähltes Rentenbeginndatum vorliegen hat,schreibt sie die AA an und die teilt wiederum mit, welchen Betrag sie zurück erstattet bekommen wollen.
Falls die Rente höher ist wie das ALG 1, bekommst Du die Differenz, die dann übrig bleibt, von der DRV erstattet.
Falls die Rente niedriger ist wie das ALG 1, brauchst Du aber nichts zurück zu zahlen.


Schön, da brauch ich mich dann nicht drum zu kümmern, finde ich gut...und die Krankenkasse wird sicher auch von der drv informiert.

Vielen Dank und liebe Grüße, Juni

13.07.2011 13:14 • #5


M
Hallo Juni,

schau lieber mal in deinen Unterlagen nach, ob du nicht wirklich von der Krankenkasse während des Krankengeldbezuges so ein Schreiben erhalten hast, bevor du im
Nachhinein wegen Benennung eines Datums mit der Krankenkasse Schwierigkeiten bekommst.

13.07.2011 14:27 • #6


J
Danke liebe mag,

ich habe gerade folgendes in einem Schreiben meiner Krankenkasse vom Dezember 2009 gefunden:

Der Rentenversicherungsträger kann ihren Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation, ggf. auch nach Abschluß der Rehabilitation, in einen Antrag auf Rente umdeuten. Im Falle einer rechtsgültigen Umdeutung ist ihnen das Recht eingeschränkt, Art und Beginn der Rente zu bestimmen oder den Antrag zurückzunehmen. Sollten Sie eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben, sprechen Sie bitte vorher mit uns, da hierfür unsere Zustimmung zuwingend erforderlich wäre.


Da muss ich wohl doch die Krankenkasse einschalten, glg, juni

13.07.2011 15:05 • #7


M
Hallo Juni,

genau, dieses Schreiben habe ich gemeint.

13.07.2011 15:14 • #8


J
Ich habe gerade mit der Krankenkasse gesprochen, da ich schon lange ausgesteuert bin, ist denen das egal und ich darf selbst wählen. Hab ich zwar nur mündlich, aber auf die Aussage werde ich mich notfalls berufen. Jetzt muss ich nur noch entscheiden, ob ich als Beginn das 2. oder 3. Datum wähle. Wo mir doch Entscheidungen momentan gar nicht liegen....Muss ich eigentlich die Agentur für Arbeit auch fragen, welches Datum ich nehmen darf...kann mich nicht erinnern, aber vielleicht gibt es ja da auch einen Haken? Liebe Grüße von Juni

13.07.2011 15:16 • #9


M
Hallo Juni,

als das AA dich aufgefordert hat, einen Rentenantrag zu stellen, hätte sie ja die Möglichkeit bei Rentenbewilligung die bis dahin gezahlten Gelder von der Rentenversicherung zurückzubekommen. Von daher kann ich mir schon vorstellen, dass du so eine Mitteilung bekommen hast.

13.07.2011 15:32 • #10


J
ja, das dachte ich mir auch, aber so ganz explizit wie bei der Krankenkasse steht es nicht drin, werde mal im chat der drv nachfragen, was die dazu meinen....

ich habe gerade nachgefragt, die drv weiss das auch nicht, ob die AfA den Rentenbeginn mitbestimmen darf. Dem Berater sind keine Vorschriften des SGB III hierzu bekannt.

???

13.07.2011 15:49 • #11


J
Hallo ihr Lieben,

ich habe mich gerade bei der drv telefonisch gemeldet. So ganz bestimmt konnte man mir auch nicht sagen, ob mein Mitspracherecht eingeschränkt ist, aber wohl her nicht. Es wurde mir gesagt, dass ich erstmal mein Wunschdatum nennen sollte...
Bin also noch nicht wirklich viel schlauer, vielleicht frage ich mal beim vdk nach...ich möchte mich doch zumindest absichern...
glg, Juni

15.07.2011 11:23 • #12


M
Hallo Juni,
Zitat:
vielleicht frage ich mal beim vdk nach...
da bist du dann wirklich auf der sicheren Seite. VDK müßte ja schließlich damit Erfahrung haben.

15.07.2011 11:46 • #13


J
Danke liebe mag,
beim vdk hab ich leider keine Hilfe erfahren, habe aber morgen bei einem Fachanwalt für Sozialrecht einen Termin bekommen und hoffe, dass ich alle meine Fragen klären kann.
Liebe Grüße von Juni

18.07.2011 22:33 • #14


J
Hallo ihr Lieben,

der Termin beim Anwalt war ein Desaster, er konnte mir keine hilfreiche Antwort geben. Stattdessen gab er mir das Gefühl, dass ich doch gar nicht richtig krank bin und wieso ich überhaupt Rente beziehen möchte? Und er findet es nicht gut, sich auf Kosten von Sozialleistungsträgern auszuruhen. Tja, viel Geld ausgegeben für Beratung, mich gestern den ganzen Tag elend gefühlt und keinen Schritt weiter. Dabei wollte ich doch nur Rat bei der Entscheidungsfindung.

Eine Nachfrage bei der drv hat ergeben, dass ich frei entscheiden kann, sonst hätten sie es mir nicht angeboten. Gut, werde ich das mal glauben. Ich habe nachgefragt, wie lange die Rente befristet ist und man teilte mir mit, dass diese bis 11/2012 gewährt wird. Jetzt bin ich stutzig, auf welcher Grundlage dies berechnet wurde. Ich dachte, die Rente wird auf 1, 2 oder 3 Jahre befristet und nicht auf ein festgelegtes Datum? Weil nur in dem Fall würde auch der spätere Rentenbeginn Sinn machen. Wie sich die Sache genau verhält, konnte mir die Frau nicht sagen. Ich kann mich daher einfach zu keiner Entscheidung durchringen.

Ich hatte mir auch überlegt, wenn ich den mittleren Termin nehme, würde ja eventuell ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengled entstehen, (wegen der Rückzahlung des Rententrägers), auf den ich dann eventuell nach der Rente zurückgreifen kann. Ist das so oder mache ich gerade einen Denkfehler? Der letzte Termin könnte aber eventuell die Dauer verlängern, weil ich 6 Monate länger Rente bekommen würde.

Beim Vdk kann ich leider keinen Termin vereinbaren, da sie im Moment ausgelastet sind. Und ich kann mich einfach zu keiner Entscheidung durchringen, hab Angst, Fehler zu machen.

Ach menno, warum ist das alles so kompliziert?

Liebe Grüße von Juni

20.07.2011 14:05 • #15


M
Hallo Juni,
Zitat:
Eine Nachfrage bei der drv hat ergeben, dass ich frei entscheiden kann, sonst hätten sie es mir nicht angeboten. Gut, werde ich das mal glauben
hierzu haben wir dir ja schon einiges geschrieben, was Berücksichtigung finden sollte.

Zitat:
Weil nur in dem Fall würde auch der spätere Rentenbeginn Sinn machen.
Wie schon gesagt, es kann auch Nachteile geben bzgl. anderer Leistungsträger. Sonst würde ja jeder den späteren Rentenbeginn wählen, um somit einen längeren Anspruch zu haben.

Zitat:
Beim Vdk kann ich leider keinen Termin vereinbaren, da sie im Moment ausgelastet sind.
Wieso keinen Termin, du bist doch Mitglied und zahlst schließlich deinen Beitrag. Gibt denen deutlich zu verstehen, dass es bei dir eine Terminsache ist.

20.07.2011 16:26 • #16


A


Hallo Juni,

x 4#17


J
Liebe mag und @ all,

ich habe mich mächtig ins Zeug gelegt und noch einen telefonischen Termin beim vdk erhalten. Der freundliche Mann am Telefon meinte zu mir, ich dürfe mich tatsächlich frei entscheiden, da bei mir die Krankenkasse raus ist (nur Aufforderung zum 1. Rehaantrag, dieser wurde nicht umgedeutet). Auch wenn mich die AfA aufgefordert hat, einen 2. Rehaantrag zu stellen bin ich nach Auskunft des Anwalts frei in meiner Entscheidung und er würde mir empfehlen, den letzten Termin zu nehmen, auch wenn sich die Befristung (11/12) nicht verändert...

nun denn...liebe Grüße von Juni

25.07.2011 14:12 • #17

Pfeil rechts