M
Mutlos
... bei dem Schreiben der Rentenversicherung, das mich heute erreichte.
Hallo in die Runde !
Eigentlich wollte ich mich hier im Forum erst vorstellen, bevor ich mich in den verschiedenen Themen zu Wort melde, aber grad bin ich dermaßen ratlos, daß ich echt froh wäre, wenn jemand ein beruhigendes Wort für mich hätte, obwohl mich hier noch niemand kennt.
Ich bin seit dem 22.02.2207 arbeitsunfähig.
(Soweit kann ich dem Schreiben noch folgen - das stimmt.)
Am 10.5.2007 hatte ich einen Kurantrag gestellt, der erst im Dezember 2007 als Rehamaßnahme bewilligt wurde.
Bis dahin hatte sich mein Zustand aber so verschlechtert, daß ich von meiner behandelnden Ärztin im KH ein Attest bekam, daß ich derzeit und in absehbarer Zeit nicht rehafähig wäre.
Am 22.04.2008 habe ich dann einen Rentenantrag gestellt, von dem ich heute erfahren habe, daß er bewilligt wurde.
So weit so gut.
Nun wird mir die Frage gestellt, ab wann ich denn meine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen möchte.
Da ich die Reha nicht angetreten habe, käme zum Einen der 1.9.2007 in Frage, zum anderen der 1.4.2008., weil ich da den Rentenantrag gestellt habe.
Zwischen März 2007 und August 2008 habe ich Krankengeld bezogen, seitdem bekomme ich ALG I, bis über den Rentenantrag entschieden ist.
Kann die AOK das Krankengeld zurückverlangen, wenn der Rentenbeginn am 01.04.2008 war ?
Mich irritiert außerdem, daß bei mir im entsprechenden Schreiben nur angekreuzt ist, daß meine Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, aber nicht, ob das nach ihrer Meinung voll oder teilweise der Fall ist.
(Ich kann die Wohnung praktisch nicht verlassen, weil ich so Angst vor anderen Menschen habe, insofern ist für mich relativ klar, daß ich voll erwerbsunfähig bin, zumal ich so in meiner Konzentration eingeschränkt bin, daß ich weder lesen noch einem normalen Gespräch folgen kann.)
Außerdem steht im Schreiben nix drüber, auf welchen Zeitraum meine Rente befristet ist.
Was mache ich nur, wenn die mich in einem halben Jahr wieder arbeiten schicken wollen ?????
Ganz grundsätzlich will ich unbedingt wieder arbeiten gehen, aber das wird einfach noch ein paar Jahre dauern, bis ich daran auch nur denken kann.
Ach ja, mein GdB wurde auf 30 festgelegt.
Natürlich werde ich mich am Montag an die entsprechenden Fachleute wenden, aber vielleicht hat hier im Forum ja jemand Ahnung, was das alles bedeutet und kann mir schon mal eine Einschätzung geben, wie ich mich da am besten entscheiden sollte....
Danke für Eure Hilfe !
Mutlos - ganz und gar
Hallo in die Runde !
Eigentlich wollte ich mich hier im Forum erst vorstellen, bevor ich mich in den verschiedenen Themen zu Wort melde, aber grad bin ich dermaßen ratlos, daß ich echt froh wäre, wenn jemand ein beruhigendes Wort für mich hätte, obwohl mich hier noch niemand kennt.
Ich bin seit dem 22.02.2207 arbeitsunfähig.
(Soweit kann ich dem Schreiben noch folgen - das stimmt.)
Am 10.5.2007 hatte ich einen Kurantrag gestellt, der erst im Dezember 2007 als Rehamaßnahme bewilligt wurde.
Bis dahin hatte sich mein Zustand aber so verschlechtert, daß ich von meiner behandelnden Ärztin im KH ein Attest bekam, daß ich derzeit und in absehbarer Zeit nicht rehafähig wäre.
Am 22.04.2008 habe ich dann einen Rentenantrag gestellt, von dem ich heute erfahren habe, daß er bewilligt wurde.
So weit so gut.
Nun wird mir die Frage gestellt, ab wann ich denn meine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen möchte.
Da ich die Reha nicht angetreten habe, käme zum Einen der 1.9.2007 in Frage, zum anderen der 1.4.2008., weil ich da den Rentenantrag gestellt habe.
Zwischen März 2007 und August 2008 habe ich Krankengeld bezogen, seitdem bekomme ich ALG I, bis über den Rentenantrag entschieden ist.
Kann die AOK das Krankengeld zurückverlangen, wenn der Rentenbeginn am 01.04.2008 war ?
Mich irritiert außerdem, daß bei mir im entsprechenden Schreiben nur angekreuzt ist, daß meine Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, aber nicht, ob das nach ihrer Meinung voll oder teilweise der Fall ist.
(Ich kann die Wohnung praktisch nicht verlassen, weil ich so Angst vor anderen Menschen habe, insofern ist für mich relativ klar, daß ich voll erwerbsunfähig bin, zumal ich so in meiner Konzentration eingeschränkt bin, daß ich weder lesen noch einem normalen Gespräch folgen kann.)
Außerdem steht im Schreiben nix drüber, auf welchen Zeitraum meine Rente befristet ist.
Was mache ich nur, wenn die mich in einem halben Jahr wieder arbeiten schicken wollen ?????
Ganz grundsätzlich will ich unbedingt wieder arbeiten gehen, aber das wird einfach noch ein paar Jahre dauern, bis ich daran auch nur denken kann.
Ach ja, mein GdB wurde auf 30 festgelegt.
Natürlich werde ich mich am Montag an die entsprechenden Fachleute wenden, aber vielleicht hat hier im Forum ja jemand Ahnung, was das alles bedeutet und kann mir schon mal eine Einschätzung geben, wie ich mich da am besten entscheiden sollte....
Danke für Eure Hilfe !
Mutlos - ganz und gar