Sinfonie
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sollte man einen Schwerbehindertenausweis bei rezidivierender Depression beantragen?
Ich habe mich gewundert, weil mich der Gutachter gefragt hatte, ob ich einen hätte.
LG Sinfonie
Sinfonie
sek
pitchblack
Sinfonie
Sinfonie
Zitat von pitchblack:ja ich hab einen beantragt..und 30 % genehmigt bekommen...
Clarice
pitchblack
Clarice
Zitat von Clarice:Ich habe heute auch meinen Antrag abgeschickt und bin gespannt was rauskommt.
meine Diagnose ist auch rezidivierende Depression (seit 2001 vier schwere Phasen mit langen Krankheiten).
Wenn es unter 50 % ist, werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ansonsten Gleichstellung beantragen.
Mir kommt es weniger auf die 5 Tage Urlaub, aber auf den Kündigungsschutz an.
Ich harre der Dinge, die da kommen
LG Clarice
Alannis
Albarracin
Clarice
Zitat von Albarracin:Hallo,
bei der Begründung muß man keine Zeitspanne nennen. Man wird idR nach ca. 4 Wochen aufgefordert, mal in den nächsten 4 wochen eine Begründung zu schicken, wenn die begründung noch nicht vorliegt.
Nicht vergessen: Gleichstellungsantrag stellen !
Albarracin
Alannis
Zitat:die haben deine begründung nicht abgewartet und gleich reagiert??
Clarice
Alannis
Clarice
Clarice
Clarice
Albarracin
Clarice
Zitat von Albarracin:Hallo Clarice,Das ist soweit richtig aus der VersmedV zitiert, die Frage ist, ob das auch die Einschätzung des behandelnden Arztes ist. Der hat Dich ja anscheinend sowieso nicht wirklich unterstützt
Zitat:Einen Widerspruch aufrecht erhalten gibt es nicht. Der nächste Schritt wäre eine Klage beim Sozialgericht.
Zitat:Empfehlenswerter wäre ein Erhöhungsantrag nach 6 Monaten, wenn es ärztlich unterstützt wird, die jetzige Krankheit sich verschlimmert und/oder neue Krankheiten dazukommen.
Zitat:Zitat:Kostet noch mehr Anwalt und das Versorgungsamt schreibt auch schon was von notwendigen Kosten.... dürfen die das Überhaupt?
Klar dürfen die das, wenn man den Hinweis vollständig liest.Notwendige Kosten werden nämlich ersetzt, wenn Widerspruch und/oder Klage ganz oder teilweise erfolgreich sind. Da dies aber ein Pokerspiel ist und bei Mißerfolg auch ins Geld gehen kann, kommt hier nicht umsonst von den Mods immer wieder der Hinweis, sich Rechtsschutz bei Sozialverbänden wie z. B. VdK oder Gewerkschaften durch Mitgliedschaft zu besorgen
Zitat:Da es dir lt. früherem Posting vor allem um den arbeitsrechtlichen Schutz geht, solltest Du den Antrag auf Gleichstellung stellen, falls Du das noch nicht getan hast.
Clarice
Zitat von Clarice:tja, Satz mit X - auf einen Widerspruch habe ich nun 10 % mehr erhalten, also 40 %, aber auch nur, weil mein HNO mir einen Tinitus noch bescheinigt hat.
Ansonsten ist die Begründung,dass ich keine (fett und unterstrichen) dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit habe.
Dem Widerspruch kann in soweit nicht entsprochen werden, als ein GdB von 50% nicht festgestellt werden kann. Nach den Befunden werden stärker behinderde STörungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und GEstaltungsfähigkeit (festgestellt, eingefügt von Clarice, das Wort fehlt), die gemäß VersMedV einen GdB von 30-40 bedingen. Unter Berücksichtigung der psychosomatischen Beschwerden (Tinitus) ist im vorliegenden Fall jedoch ein GdB von 40 vertretbar.
Clarice
Albarracin
Clarice
Albarracin
Anima
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