Schwerbehindertenausweis bei Depression beantragen?

S
Hallo und guten Abend (gute Nacht),

sollte man einen Schwerbehindertenausweis bei rezidivierender Depression beantragen?
Ich habe mich gewundert, weil mich der Gutachter gefragt hatte, ob ich einen hätte.

LG Sinfonie

18.01.2009 00:31 • #1


S
Guten Morgen (?) Sinfonie,

recht herzlich WILLKOMMEN hier im Forum

Speziell für deine Frage schaue doch mal bitte in unseren Unterforen nach, hier findest du sehr viele und ausführliche Information über dieses Thema.

Liebe Grüße

sek

18.01.2009 00:39 • #2


A


Hallo Sinfonie,

Schwerbehindertenausweis bei Depression beantragen?

x 3#3


pitchblack
ja ich hab einen beantragt..und 30 % genehmigt bekommen...

18.01.2009 06:42 • #3


S
Hallo Sek !


Ich danke Dir für Deine Nachricht und den Hinweis - werde einmal nachschauen.

Liebe Grüße und bis später
Sinfonie

18.01.2009 16:18 • #4


S
Zitat von pitchblack:
ja ich hab einen beantragt..und 30 % genehmigt bekommen...



Hallo, Pitchblack,

30 % - das ist eigentlich garnicht soviel - oder? Hast Du auch eine rez. Depression und war der Papierkrieg sehr umfangreich ?


LG
Sonate

18.01.2009 16:22 • #5


C
Ich habe heute auch meinen Antrag abgeschickt und bin gespannt was rauskommt.
meine Diagnose ist auch rezidivierende Depression (seit 2001 vier schwere Phasen mit langen Krankheiten).
Wenn es unter 50 % ist, werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ansonsten Gleichstellung beantragen.
Mir kommt es weniger auf die 5 Tage Urlaub, aber auf den Kündigungsschutz an.
Ich harre der Dinge, die da kommen
LG Clarice

28.04.2009 17:18 • #6


pitchblack
@ sinfonie

ja ich habe eine rez depression...und nein viel papierkrieg war das nicht...

29.04.2009 12:07 • #7


C
Zitat von Clarice:
Ich habe heute auch meinen Antrag abgeschickt und bin gespannt was rauskommt.
meine Diagnose ist auch rezidivierende Depression (seit 2001 vier schwere Phasen mit langen Krankheiten).
Wenn es unter 50 % ist, werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ansonsten Gleichstellung beantragen.
Mir kommt es weniger auf die 5 Tage Urlaub, aber auf den Kündigungsschutz an.
Ich harre der Dinge, die da kommen
LG Clarice


so, da bin ich wieder mal
mein Bescheid ist da: 30 %

jetzt werde ich Widerspruch einlegen. Ist es richtig, dass es zur Fristwahrung erstmal langt, nur den Widerspruch einzulegen und die Begründung später nachzuliefern?

Ich möchte die Begründung nämlich gleich mit nem Anwalt machen und habe erst in ein paar Tagen einen Termin.
Wie lange hat man für die Begründung Zeit?

Ich habe jedenfalls schon mal meine ganzen fehlzeiten seit 2001 bei meiner KV beantragt.

viele Grüße
Clarice

13.07.2009 19:42 • #8


A
Ja, es ist richtig (hab ich grad hinter mir).

Schreib einfach:
Gegen Ihren Bescheid vom ... lege ich hiermit fristgemäß Widerspruch ein.
Die Begründung geht Ihnen innerhalb der nächsten 2 Wochen (?)gesondert zu.

Datum und Unterschrift

und feddisch. Und dann am Besten in der nächsten Zweigstelle persönlich abgeben,
ich hab es per Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN hingeschickt (dann hat man wenigstens was in der Hand ).


(Witzigerweise hatte ich dann plötzlich einen für mich positiven Bescheid, noch bevor ich die Begründung
zur Rentenversicherung geschickt hatte.)

13.07.2009 20:28 • #9


Albarracin
Experte

13.07.2009 23:03 • #10


C
Zitat von Albarracin:
Hallo,

bei der Begründung muß man keine Zeitspanne nennen. Man wird idR nach ca. 4 Wochen aufgefordert, mal in den nächsten 4 wochen eine Begründung zu schicken, wenn die begründung noch nicht vorliegt.

Nicht vergessen: Gleichstellungsantrag stellen !


prima, danke ihr zwei.
soll ich den gleichstellungsantrag also parallel zum widerspruch stellen?

@alannis: die haben deine begründung nicht abgewartet und gleich reagiert??

14.07.2009 06:36 • #11


Albarracin
Experte

14.07.2009 09:04 • #12


A
@ Clarice
Zitat:
die haben deine begründung nicht abgewartet und gleich reagiert??


Ja - es ging aber um die Teilhabe am Arbeitsleben (mein Schwerbehinderungsantrag läuft noch)

Habe die Begründung mit der Sozialarbeiterin der PIA geschrieben und ich wollte sie am
nächsten Tag dann einstecken. Und ich kam von der PIA nach Hause und hatte schon den
positiven Bescheid im Briefkasten.

Ich wünsch Dir n für Dich guten Bescheid!

14.07.2009 11:34 • #13


C
Guten Morgen!
Das mit dem Einspruch ist ja gar nicht so einfach.

Ich habe vom Amt die Unterlagen bekommen, die zur Einschätzung geführt haben. Das war nur die Einschätzung meines aktuellen Arztes mit den Zeiträumen von 2006-2009.

Ich bin dann zur Anwältin, die mir riet, dass ich die ganzen Unterlagen selbst zusammentragen soll. Klar, mache ich doch glatt.
Ist aber nicht so leicht, denn man kriegt überall (Arzt, Krankenversicherung) nur die Unterlagen die 1Jahr zurückliegen. Also beim ersten Arzt, der mich damals behandelt hat (2001-2003), sagte man mir, ich müsse noch mal hin, dann könne man sehen. ABer ich bin ja nun bei nem anderen Psychiater in Behandlung.
Immerhin habe ich Dienstag noch mal nen Termin mit meiner Hausärztin, die wird mir sicher etwas schreiben.

Und von der KV habe ich eine Aufstellung meiner FEhlzeiten mit Diagnosen seit 2001 bekommen. Aber ob das langt?

Lieben Gruß
Clarice

01.08.2009 07:42 • #14


A


Hallo Sinfonie,

x 4#15


A
Wieso rückt Dein alter Arzt die papiere nicht raus?
Kannste nicht Deinen jetzigen Psych mal ansprechen dass der die anfordern soll?
Meine ehemalige Ärztin ist auch so und rückt sie an MICH nicht raus.

01.08.2009 08:40 • #15

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