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Schwerbehindertenausweis verlängern - wie richtig vorgehen?

Irgendeine
Hallo,

ich hab seit 2014 einen GdB von 50. Dieser läuft im September 2020 ab und ich habe jetzt Angst, dass er nicht mehr verlängert wird.
Klar, mir geht's besser als damals, aber um den aktuellen Zustand zu erreichen bzw. zu erhalten schlucke ich auch täglich einen Medikamentencocktail bestehend aus 7 verschiedenen Psychopharmaka.

Im normalen Alltag komme ich meist ganz gut zurecht, aber so bald eine unerwartete oder emotionale Sit. auftritt, bin ich wieder voll drin. Dazu kommen in manchen Sit. Flashbacks, die echt schwer erträglich sind. Aber diese Sit. kriegen meine Psychiaterin und mein HA ja nicht unbedingt mit und einen Therapeuten habe ich aktuell auch nicht (ist aber geplant).

Ich brauche den Ausweis hauptsächlich wegen dem Kündigungsschutz und damit ich bessere Arbeitsbedingungen (keine Spät-Früh-Wechsel, max. 7 Tage am Stück) aushandeln kann, die mir helfen, dass ich nicht so schnell wieder ausfalle. Und den Kündigungsschutz halt, für den Fall, dass ich nochmal länger ausfalle.

16.12.2019 01:17 • x 2 #1


sundancere20j
Guten Morgen,

ich möchte Dich da ein wenig in folgender Hinsicht zu Deiner Aussage beruhigen

Zitat von Irgendeine:
ch brauche den Ausweis hauptsächlich wegen dem Kündigungsschutz und damit ich bessere Arbeitsbedingungen (keine Spät-Früh-Wechsel, max. 7 Tage am Stück) aushandeln kann, die mir helfen, dass ich nicht so schnell wieder ausfalle. Und den Kündigungsschutz halt, für den Fall, dass ich nochmal länger ausfalle.


Du brauchst den Ausweis für die von Dir genannten Themen nicht. Hier reicht schon ein GdB von mindestens 30, nebst Gleichstellung. Einziger Unterschied zum GdB 50 ist, dass die folgenden Nachteilsausgleiche wegfallen: Zusatzurlaub und die Möglichkeit früher in Altersrente gehen zu können.

Ich rate Dir, dass Du die Nachprüfung, die ja diesbezüglich stattfindet, abzuwarten. Weil vielleicht kommt es ja ganz anders, als Du es Dir vorstellst.

Und sollte es so kommen, dass man Dir den GdB 50 aberkennt, wird man Dir sicherlich einen niedrigeren GdB zuerkennen. Beträgt dieser mindestens 30, beantrage zumindest schon einmal die Gleichstellung. Und wenn Du der Meinung bist, der GdB von 50 ist gerechtfertigt, dann kannst Du immer noch in ein Widerspruchsverfahren einsteigen. Hierfür hast Du nach Zugang des Bescheides einen Monat lang Zeit. Gilt in jedem Fall auch, wenn der zuerkannte GdB unter 30 liegt.

Dafür solltest Du Dir jedoch Hilfe hinzunehmen. Fachanwalt für Sozialrecht wäre die erste Wahl.

Das liest sich jetzt vielleicht ein wenig nüchtern. Aber es würde Dir jetzt wohl auch nichts bringen, wenn dieser Beitrag emotional aufgeladen werden würde mit Durchhalteparolen, wie Du schaffst das., Kopf hoch.. Es ist und bleibt schlicht ein Verwaltungsakt.

Viele Grüße
sundancer

16.12.2019 08:40 • x 3 #2


A


Hallo Irgendeine,

Schwerbehindertenausweis verlängern - wie richtig vorgehen?

x 3#3


S
Ich rate Dir, einfach mit Deinem Psychiater zu sprechen und dem genau das zu sagen, was Du uns hier gesagt hast. Schließlich muss der eine Einschätzung schreiben.

Ich hatte auch ein wenig Angst, meinen GdB von 50 zu verlieren, aber mein Arzt sagte dann, machen Sie sich keine Sorgen, bei dem, was ich geschrieben habe, behalten Sie die 50 locker. Und so war es dann auch.

Schöne Grüße
Martina

16.12.2019 10:27 • x 3 #3


Irgendeine
Hallo Sundancer,
danke für deine Sachliche Antwort. Ich kenne halt eine ehemalige Richterin für Sozialrecht und die meinte gestern, dass sie jemandem wie mir, der es schafft sich mit Freunden zu treffen, Termind wahrzunehmen und mal auszugehen, niemals 50 GdB gegeben hätte. Sie meinte das natürlich nicht böse, aber es hat mich trotzdem etwas getroffen. Sie (wenn sie jetzt über meinen Fall entscheiden müsste) sieht ja nicht, wie anstrengend es für mich ist diesen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Dass ich oft abends zu hause bleibe, wenn die andern noch zum Spieleabend oder spazieren gehen, weil ich mich einfach nicht aufraffen kann.
Mir helfen all die Vorteile (auch die zusätzlichen Urlaubstage) damit ich meine Arbeit durchhalten kann. Das würde sonst nicht funktionieren.

16.12.2019 11:02 • x 2 #4


Irgendeine
Hallo Smatie,

ich kenne meine Psychiaterin noch nicht so lange. Sie ist ganz nett, hat aber auch ihre eigenen Vorstellungen davon, bei welchen Symptomen es mir noch gut gehen sollte. Aktuell findet sie scheinbar, dass es mir gut geht. Irgendwie hab ich mit den Fachärzten kein Glück, aber ich kann nicht schon wieder wechseln.

16.12.2019 13:31 • x 1 #5


sundancere20j
Hallo Irgendeine,

ich würde mir jetzt erstmal wirklich noch nicht den Kopf darüber zerbrechen.

Zuerst einmal kommt die Anhörung. Dann folgt die Beurteilung durch das Amt und Du erhältst einen Bescheid, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst, wenn der Sachverhalt Deiner Meinung nach falsch beurteilt wurde.

Wird diesem nicht abgeholfen, folgt dem ggf. die Klage vor dem Sozialgericht.

Nimm Dir Hilfe hinzu, wenn Du Dich dem alleine nicht gewachsen fühlst.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du schauen, ob diese auch schon ab dem Widerspruchsverfahren greift (Premiumtarife), darunter meist erst ab Sozialgericht.

Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft, ist hierüber im Regelfall Sozialrecht mitversichert und Du kannst Dich von Anfang an beraten lassen.

Das Du Dich mit Freunden triffst, ist kein Merkmal, eine Schwerbehinderung zu versagen. Deswegen und weil ein Richter nunmal kein Facharzt für Psychiatrie ist, wird auch ein medizinisches Gutachten erstellt.

Jedoch setzt dies alles voraus, dass es wirklich soweit kommt. Raub Dir keine Energie, indem Du den Teufel an die Wand malst.

Lass es auf Dich zukommen und hol Dir eben persönlich die bestmögliche Unterstützung.

Liebe Grüße
sundancer

16.12.2019 14:58 • x 3 #6


Irgendeine
Hallo,
ich hatte letztes Mal gar keine Anhörung, sondern habe die 50 sofort bekommen. Meine Psychiaterin weiß halt nicht, dass es mir öfters nicht gut geht. Die letzten Male war ich hauptsächlich wegen körperlichen Nebenwirkungen meines Medikamentencocktails bei ihr und da hab ich dann zu hören bekommen, dass ich ständig irgendwelche psychosomatischen Beschwerden. Sprich, ich soll mich nicht so anstellen. Ich gebe nur ungerne Krankmeldungen von ihr ab, da dann sofort komische Blicke von meiner Schulleitung kommen, die ich dann nicht auch noch gebrauchen kann. Zum Glück ist mein Hausarzt da sehr verständnisvoll und schreibt mich auch krank, wenn es mir nur seelisch schlecht geht.
Ich bin Mitglied bei der Ver.Di, aber ich weiß nicht, ob die sich auch um sowas kümmern. Meine BeWo-Betreuerin meinte allerdings auch, dass man ja immer Widerspruch einlegen kann.

Woher weiß das Versorgungsamt eigentlich welche Ärzte/Therapeuten es anschreiben muss? Ich hätte nämlich noch einen kurzen Klinikaufenthalt wegen einer angeblichen Psychose (was natürlich Quatsch war, ich hatte einfach 'ne ordentliche Dröhnung Benzo vom Notarzt verpasst bekommen) anzubieten. Aber das war halt in einem anderen Bundesland.

16.12.2019 23:17 • x 2 #7


Irgendeine
Zudem habe ich nicht genug Fehltage. Das nicht, weil ich sie nicht gebraucht hätte, sondern weil ich in meiner Ausbildung nur eine gewisse Anzahl an Stunden fehlen darf, da ich sonst nicht zum Abschlussexamen zugelassen werde. Das ist der einzige Grund, warum ich mich auch nicht so guten Tagen irgendwie aus dem Bett quäle.
Die nächsten 4 Wochen muss ich in der Psychiatrie arbeiten, das wird für mich richtig schlimm, weil ich da sicher ständig Flashbacks (Fixierung usw.) haben werde.

17.12.2019 00:02 • x 2 #8


sundancere20j
Guten Morgen,

beim letzten Mal hast Du ja wahrscheinlich auch nur den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und den GdB 50 befristet für 5 Jahre bekommen, wenn Du diesen seit 2014 hast. Oder?

Zum Ablauf der Befristung sollte es nun so sein, dass Du neuerlich befragt wirst und hierzu einen entsprechenden Anhörungsbogen zugesandt bekommst. Du schilderst da ebenso Deine Krankheiten, Behandlungen, etc. Das ist dann auch die Gelegenheit den Klinikaufenthalt anzugeben, sowie die aktuell behandelnden Ärzte. Hast Du einen Arzt gewechselt, bspw. Psychiater, gib auch den vorherigen Arzt an, wegen des Verlaufs.

Über die ver.di bist Du im Sozialrecht rechtsschutzversichert. Damit hast Du alles was Du brauchst. Sobald Du das Gefühl hast, der Prozess überfordert Dich, wende Dich an die Gewerkschaft und vereinbare einen Termin. Dafür zahlst Du Mitgliedsbeiträge.

Viele Grüße
sundancer

17.12.2019 06:42 • x 3 #9


Irgendeine
Hallo,

ich weiß gar nicht mehr, wie das damals abgelaufen ist. Das wurde, glaub ich, noch in der Klinik gemacht. Da war ich so fertig, dass ich mich um nichts kümmern konnte. Aber in der Zeit, wo ich den Ausweis jetzt habe, waren schließlich auch noch 2 (3, wenn man die Psychose mitzählt) stationäre Aufenthalte über jeweils mehrere Wochen, sowie 3 Monate Tagesklinik. Zudem noch seit Jahren BeWo, eine ambulante Therapie und eben die Medis. Ich finde das (erschreckenderweise) gar nicht mal so wenig, wenn man es mal insgesamt betrachtet.

Danke für den Tipp mit der Ver.Di. Da wär ich gar nicht drauf gekommen. Meine BeWo-Betreuerin wird jedenfalls alles versuchen und mich unterstützen, dass ich die 50 nochmal bekomme.

Für Außenstehende sieht man mit einer Depression halt oft nicht krank aus. Klar habe ich Tage, an denen es mir beispielsweise in Gesellschaft von Freunden wirklich gut geht.
Aber es kommt eben auch oft genug vor, dass ich mich nicht dazu aufraffen kann bzw. es extrem anstrengend finde.
Niemand sieht, dass ich ohne meinen Freund an einigen Tagen gar keine richtige Mahlzeit zu mir nehmen würde.

17.12.2019 17:04 • x 2 #10


maya60
Hallo Irgendeine, ich finde es richtig und notwendig, dass du dich jetzt schon mit diesem Thema rund um deinen SBA beschäftigst! Ich bin gesetzliche Betreuerin meines schwerbehinderten Sohnes, der leicht geistig behinderter Autist ist und weiß daher sehr gut, dass es gerade bei diesen unsichtbaren vielen stabilisierenden Aktionen im Alltag, die die Fachleute nicht wissen, extrem wichtig ist, sie bei der Neubegutachtung präsent zu haben. Sie auch bei jedem Psychiater und jeder Psychotherapie genau zu benennen immer wieder.

Du brauchst gute Gutachten für die Überprüfung des SBA und am besten schon im Vorfeld, denn wenn sie dich anschreiben, kriegst du sie ja oft nicht so schnell. Uns haben sie mal Monate vor dem Überprüfungstermin schon angeschrieben und um aussagefähige Gutachten gebeten.

Darum würde ich dir auch dringend raten, dem VdK beizutreten:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/te.ng?dscc=ok

Die sind Experten für diese Themen und können dich aus ihrem langen und großen Erfahrungsschatz gut beraten und vertreten. Sie haben eine Rechtsberatung. Ob auch einen Rechtsschutz, weiß ich nicht, aber ein lernbehinderter Bekannter, dessen % sie beim SBA auch immer zusammenstreichen wollen und der sich selber nicht vertreten kann, wird in dieser Angelegenheit schon seit Jahren gut vom VdK ganz vertreten.
Und der VdK hat noch viele weitere Angebote.

Ich bin selber kein Mitglied, weil ich in einer Behindertenhilfeorganisation Mitglied bin, deren Angebote mein Sohn seit vielen Jahren nutzt und in deren Werkstatt er auch arbeitet.
Ginge es aber um mich, würde ich sofort Mitglied im VdK.

Wenn ein stabilerer psychischer Zustand nur mit vielfacher täglicher Stabilisierung da ist,wie bei mir übrigens auch, kann er auch meiner Ansicht nach nicht gleichgesetzt werden mit einem nach außen ebenso wirkenden Zustand, der aber ohne Zutun so ist, denn die Belastbarkeit ist ja auch eine völlig andere. Sowie die Notwendigkeit so vieler täglicher Stabilisierungen ohne die es gleich ganz anders aussähe.

Liebe Grüße! maya

17.12.2019 17:23 • x 1 #11


maya60
P.S.: Dass sie dir den SBA ganz streichen würden, die Gefahr sehe ich wie die anderen, die dir schreiben, auch erstmal nicht nach dem, was du berichtest, aber auch das Reduzieren von % ist falsch, wenn du nur mit soviel Aufwand einigermaßen stabiler bist.

Ich glaube, Gutachten sind ein halbes Jahr gültig, oder? Daher würde ich an deiner Stelle schon im Sommer sicher stellen, welche in meinen Händen zu haben von den Fachkräften, die deine Erkrankungen aufgrund derer du den SBA hast, behandeln. Dazu hat der VdK aber sicherlich auch Tipps.

17.12.2019 17:37 • x 1 #12


Albarracin
Experte

17.12.2019 20:21 • x 3 #13


Irgendeine
Zitat von Albarracin:
Hallo,

steht auf Deinem Bescheid irgendetwas von Heilungsbewährung ?
Ohne diesen Zusatz sind Bescheide grundsätzlich unbefristet. Die Befristung des Ausweises ist unabhängig vom Bescheid und ist zur Verhinderung von Mißbrauch sogar gesetzlich als Regelfall vorgesehen.


Ich hab jetzt mal nachgekuckt. Auf dem Bescheid steht nichts von Heilungsbewährung, sondern:
Ich stelle Ihren Ausweis befristet aus, weil ich dann überprüfen werde, ob sich die maßgebenden Voraussetzungen geändert haben.
Weiter heißt es: Um Ihren Gesundheitszustand zu beurteilen, habe ich den medizinischen Sachverhalt aufgeklärt und unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet.
Da steht aber nichts, wie diese Beurteilung genau erfolgt ist. Ich habe den Antrag nicht selbst gestellt und wurde nie persönlich angehört oder angeschrieben. Das lief alles über die damalige Klinik und externe Ärzte. Ich hab nur den Bescheid zu Gesicht bekommen.

Zitat von Albarracin:
Ach ja, nach meinen Erfahrungen kann ich Dir den VdK überhaupt nicht empfehlen. Aus meiner Sicht besser und effektiver ist entweder Gewerkschaftsmitgliedschaft - da ist Sozialrecht im Beitrag mit enthalten oder aber eine private Rechtsschutzversicherung, die auch Sozialrecht einschließt.

Ich werde es erst mal (wenn's denn überhaupt nötig ist) über Ver.Di versuchen, da ich da ja eh Mitglied bin.

17.12.2019 21:47 • #14


A


Hallo Irgendeine,

x 4#15


Irgendeine
Zitat von maya60:
Wenn ein stabilerer psychischer Zustand nur mit vielfacher täglicher Stabilisierung da ist,wie bei mir übrigens auch, kann er auch meiner Ansicht nach nicht gleichgesetzt werden mit einem nach außen ebenso wirkenden Zustand, der aber ohne Zutun so ist, denn die Belastbarkeit ist ja auch eine völlig andere. Sowie die Notwendigkeit so vieler täglicher Stabilisierungen ohne die es gleich ganz anders aussähe.

Liebe Grüße! maya

Hallo Maya,

das sehe ich genauso. Mein Alltag ist aktuell relativ normal, aber es erfordert halt unheimlich viel Kraft, diesen Zustand aufrecht zu erhalten. Heute hat z.B. ein Freund Geburtstag mit Spieleabend, aber ich bin nicht in der Lage die paar Meter rüberzugehen. Stattdessen schlechte Laune und schlimme Gedanken. Mein Freund ist dann meistens enttäuscht, dass ich nicht mitkomme, da will ich ihn nicht noch mehr belasten.
Ich habe immer noch nicht verstanden, ob ich jetzt das Versorgungsamt aktiv anschreiben muss oder ob die mich anschreiben. Ich bin leider nicht besonders gut in solchen Dingen, sorry.

17.12.2019 22:02 • x 1 #15

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