Schwerbehinderung 60 Prozent, aber ohne Merkzeichen G

L
Hallo ich habe 30 Porzent auf Deprsssion und Höhrmindreung 30 Prozent bekommen nach widerspurch.
Hatte vorher 40 Prozent auf Banbdscheiben op schultergelenke und Knie
Diese 40 Prozent auf Badscheiben schulter und Knie , habe ich bei neinem Hausarzt auf den verschelchterungsantrag 2001 bekommen.
Er hat das was oben steht alles angegeben .
Auch den ordopäde wo ich auch war wurde mitangegeben
Dieses ist auch bei dem Versorgunsamt so angekommen.
Jetzt habe ich ja meine 60 Prozent erhalten und möchte noch wohl gerne g dazuhaben.
Bei mein Ordopäde wo ich mit mein Knie und rücken spritzen usw. bekommen habe wurde von dem Versorgungsamt garnicht angefordert.Und mein Hausarzt hatte da auch nichts von
Was meint ihr soll mann dagegen widerspruch einlegen oder soll mann es so laufen lassen . Nicht das die ein noch wider Prozente wegnehmen und ich wider unter
50 Prozent komme.

26.10.2010 10:44 • #1


S
Hallo lui,

Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.

Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines einseitig Unterschenkelamputierten entsprechen muß.

Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Herzleiden, Lungenfunktionseinschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen oder schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit (durch Seh-, Hör- oder geistige Behinderung) vorliegen.

Serafina

26.10.2010 10:55 • #2


A


Hallo lui50,

Schwerbehinderung 60 Prozent, aber ohne Merkzeichen G

x 3#3


Steffi
Hallo lui,

bist Du denn gehbehindert ? Hattest Du vorher das Merkzeichen G ?
Wenn ich das, was Du schreibst, richtig deute, dann wurdest Du hauptsächlich wegen der Hörminderung und der Depression auf 60% gestuft.
Bandscheibenvorfall, Knie (und Schulter sowieso) dürften allein nicht ausreichen, um das Merkzeichen G zu erhalten. Verzichte lieber auf den Widerspruch.

26.10.2010 12:00 • #3


M
Hallo Lui,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen, ein G zu bekommen, ist nicht so einfach. Die 60 % würde ich mit einem Widerspruch nicht aufs Spiel setzen.

26.10.2010 14:51 • #4


M
Das G steht für eine besondere Gehbehinderung. Liegt sie nicht vor, dann kommt ein solches Merkmal nicht auf den Schwerbehindertenausweis.
Meines Wissens nach hat es nichts mit der Prozentzahl direkt zu tun. Natürlich schlägt sich eine Gehbehinderung auf die Höhe nieder, aber sie ist nicht ausschlaggebend.




Meine Tochter ist behindert und hat sogar ein aG drin stehen, was nur äußerst selten vergeben wird...
(außergewöhnliche Gebehinderung = man kann keinen einzigen Schritt mehr machen)

26.10.2010 15:23 • #5


L
Danke
Dann weiß ich bescheid, werde den Widerspruch nicht machen
mfg
lui

26.10.2010 17:47 • #6

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