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Schwerbehinderung beantragen mit welcher Begründung?

W
Hallo zusammen,

ich möchte mich etwas kürzer halten und nur auf die harten Fakten berufen. Es ist mein Erstantrag.
Männlich, 33, aus NRW.

Meine Diagnosen lauten wie folgt:

schwere depressive Episode F32.2G (02/2020) durch Psychiaterin
Somatisierungsstörung F45.0G (F45.1G) bekannt uff, seit 2012 immer mal wieder von versch. Ärzten diagnostiziert (Hausarzt, Psychiaterin und Neurologe)
Rezidivierende depressive Störung F33.0G seit 2017 meist immer leicht durch Hausarzt
Anpassungsstörung F43.2 durch Hausarzt und Psychiaterin
Ein- und Durchschlafstörung G47.0 (Neurologe, der auch Psychiater ist aber besserer Neurologe als Psychiater)
chronische Lumbalgie (u.a Spondylarthrose LWS, Bandscheibenprotusionen) (Neurooge, Orthopäde)
HWS-Syndrom sowie Mygelosen M54.12
Psoriasis vulgaris L40.8G (+Tüpfelnägel)

Hab jahrelang nicht daran gedacht, das es was psychisches sein kann oder wollte es nicht glauben. Jetzt nehme ich Escitalopram und hab eine Krankenhauseinweisung seitens Psychiaterin erhalten, hier steh ich gerade auf der Warteliste und muss mich erstmal daran gewöhnen, das es psychisch alles sein soll.

Da ich selbst aus einer Behörde komme, habe ich das mit dem Schwerbehindertenausweis direkt auf dem Schirm gehabt. Den Antrag habe ich weitgehendst ausgefüllt, jetzt stellt sich mir die Frage:

Frage 1) Ich habe ja versch. psychische Erkrankungen, werden die einzeln Berücksichtigt oder als ganzes? Gibt es hier Erfahrungen? Oder packen die alles in die schweren Depressionen rein und damit hat es sich?
Frage 2) Ich habe jetzt eine Begründung, wie ich mich mental fühle und wie mein Arbeitsalltag bzw. Beruf eigneschränkt ist. Macht das Sinn? Sind ca. drei Seiten psychisch und eine Seite orthopädisch+dermatologisch, da der Fokus die Psyche ist.
Frage 3) Es steht ja Berichte der letzten zwei Jahre. Was ist denn, wenn ein Arzt z.B. 2013 ein chronisches Schmerzsyndrom in die Patientenakte geschrieben hat? Hat das Relevanz oder ist es zu alt? Bzw. sind chronische Krankheiten immer zu berücksichtigen unabhängig wann man zuletzt beim Arzt war?
Frage 4) Macht es Sinn die Berichte, wenn man welche hat, beizufügen oder lieber alles über die Befunde die das VA heranzieht machen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gibt es sonst noch was zu beachten oder Hinweise?

03.03.2020 14:00 • #1


Irgendeine
Hallo,

ich versuche mal, deine Fragen zu beantworten.

Zitat von Windbreaker:
Frage 1) Ich habe ja versch. psychische Erkrankungen, werden die einzeln Berücksichtigt oder als ganzes? Gibt es hier Erfahrungen? Oder packen die alles in die schweren Depressionen rein und damit hat es sich?

Der GdB wird nach einem Erkrankungskatalog kategorisiert. Diese ist auf der Seite des VdK zu finden. I.d.R. zählt die Erkrankung, die den höchsten GdB alleine erzielen würde. Addiert werden die Erkrankungen normalerweise nicht.
Ich habe mit 4 Diagnosen (BPS, Essstörung, ADHS, Depression) einen GdB von 50 zugestanden bekommen.
Zitat von Windbreaker:
Frage 2) Ich habe jetzt eine Begründung, wie ich mich mental fühle und wie mein Arbeitsalltag bzw. Beruf eigneschränkt ist. Macht das Sinn? Sind ca. drei Seiten psychisch und eine Seite orthopädisch+dermatologisch, da der Fokus die Psyche ist.

Das schadet auf jeden Fall nicht. Eine andere Userin (Maya60) schrieb in einem meiner Threads, dass sowas zu einem unbefristeten Ausweis für ihren Sohn geführt hat. Ich hab damals nur den Antrag ausgefüllt und dann irgendwann den Bescheid bekommen, dass mir für 6 Jahre ein GdB von 50 anerkannt wird.
Heute wurde mein Ausweis ohne erneute Überprüfung um 2 Jahre verlängert.
Zitat von Windbreaker:
Frage 3) Es steht ja Berichte der letzten zwei Jahre. Was ist denn, wenn ein Arzt z.B. 2013 ein chronisches Schmerzsyndrom in die Patientenakte geschrieben hat? Hat das Relevanz oder ist es zu alt? Bzw. sind chronische Krankheiten immer zu berücksichtigen unabhängig wann man zuletzt beim Arzt war?

Hier bin ich mir nicht ganz sicher, da meine Diagnosen alle erst im Jahr vor bzw. im selben Jahr der Antragsstellung gestellt wurden

Die Diagnosen hast du ja, so lange du davon nicht genesen bist. Ich denke, Berichte bezieht sich darauf, ob du in den letzten 2 Jahren wegen dieser bestimmten Diagnose in Behandlung warst.
Zitat von Windbreaker:
Frage 4) Macht es Sinn die Berichte, wenn man welche hat, beizufügen oder lieber alles über die Befunde die das VA heranzieht machen?

Hier kann ich dir leider nicht helfen. Ich habe mir in einem eigenen Thread genau so einen Kopf gemacht, wie du und hab dann heute einfach mal beim Versorgungsamt angerufen und nachgefragt. Würde ich dir auch empfehlen. Fragen kostet nix.

03.03.2020 22:53 • x 1 #2


A


Hallo Windbreaker,

Schwerbehinderung beantragen mit welcher Begründung?

x 3#3


Albarracin
Experte

04.03.2020 14:28 • x 1 #3


Irgendeine
Zitat von Albarracin:
Es sollte bei alten Diagnosen, wenn diese geltend gemacht werden, auch behandelnde Ärzte geben, die diese Diagnose auch noch aktuell bestätigen können.

So meinte ich das, du hast es allerdings schöner formuliert
Zitat von Albarracin:
Persönliche Darstellungen von Antragstellern sind idR völlig wertlos.

Das war/ist auch mein Kenntnisstand. Aber scheinbar gibt es auch gegenteilige Erfahrungen.

04.03.2020 17:45 • x 1 #4

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