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Seelische Behinderung warum kein Merktzeichen B

H
Hallo,

auf Grund von einer seelischen Behinderung GdB 50 habe ich einen Schwerbehindertern Ausweis ausgestellt bekommen. Auf Grund von Ängsten und Panikattacken bin ich auf ständige Begleitung angewiesen. Ich traue mich alleine nicht aus dem Haus. Ohne meine Frau traue ich mich nicht aus dem Haus. Trotzdem bekomme ich das Merkzeichen B nicht obwohl ich ohne Begleitung nichts machen kann. Was kann man da tun? Weis jemand rat?

27.07.2019 09:35 • x 1 #1


Cleofee
Berechtigung für eine ständige Begleitung (Merkzeichen B)

a)
Für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson ist nach dem SGB IX die Berechtigung für eine ständige Begleitung zu beurteilen. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Berechtigung für eine ständige Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
b)
Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen G, Gl oder H vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind.
c)
Die Berechtigung für eine ständige Begleitung ist anzunehmen bei

Querschnittgelähmten,
Ohnhändern,
Blinden und Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

Eine Angststörung scheint kein Grund für das Merkzeichen B zu sein.

27.07.2019 14:33 • x 1 #2


A


Hallo hintzsche,

Seelische Behinderung warum kein Merktzeichen B

x 3#3


Mabaja
Hallo Hintzsche,
ich habe im Netz ein Gerichtsurteil gefunden, in dem 2015 das B einer Person mit psychischer Erkrankung zuerkannt wurde.
Es ist anscheinend schwierig, die ausstellende Behörde für Schwerbehindertenausweise von der Notwendigkeit zu überzeugen.

27.07.2019 15:15 • x 1 #3


H
Was für Hilfen kann ich denn beantragen wenn ich ohne Begleitung nicht aus dem Haus kann?

Zitat von julienne:
Hallo Hintzsche,
ich habe im Netz ein Gerichtsurteil gefunden, in dem 2015 das B einer Person mit psychischer Erkrankung zuerkannt wurde.
Es ist anscheinend schwierig, die ausstellende Behörde für Schwerbehindertenausweise von der Notwendigkeit zu überzeugen.


Hast du zu dem Urteil einen Link?

27.07.2019 18:15 • #4


H
Zitat von Cleofee:
Eine Angststörung scheint kein Grund für das Merkzeichen B zu sein.


Meine Frau muss mich immer Begleiten es entstehen ihr also erhebliche Mehrkosten. Es muss doch einen Weg geben. Vielleicht über die Pflegestufe eine Begleitung bezahlt bekommen?

27.07.2019 18:17 • #5


Mabaja
@hintzsche

Zitat von hintzsche:
Hast du zu dem Urteil einen Link?

Ja, hab ihn wiedergefunden:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.lmax=true

06.08.2019 22:05 • #6


C
Hallo,

ich habe einen Pflegegrad ( 3) mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ( schwere psychische Krankheit)
Schwerbehindert 80 % und G , aber auch kein B bekommen. Wurde abgelehnt da die Voraussetzungen ( siehe meinem Vorschreiber ) nicht gegeben sind : . Alles versucht mit Widerspruch, nix! Klagen dauern Jahre, bringt auch nix.
Versuch mal zum VDK zu gehen, vlt. können die dir helfen. ich werde das auch versuchen.

LG

16.10.2019 08:40 • x 2 #7

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