zimtschnecke77
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Guten Morgen,
ich wollte mal fragen, in wiefern ich mich von Mehrbearbeit befreien lassen kann.
Am Montag und Donnerstag hat unsere Sparkassenfiliale von 8.30 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Der Mitarbeiter selber ist meist 8.15 da und der Kassenabschluss je nachdem dauert bis 18.15 oder auch 18.45.
Angesetzt ist 1 Std Pause.
Wird die Stunde Pause als Arbeitszeit mit angerechnet ?
Ich habe seit 20 Jahren 50 Grad Schwerbehinderung, seit ich 19 Jahre alt bin. Kann ich daher mich von der Mehrarbeit freistellen lassen?
Ich komme da jetzt erst drauf zu sprechen, weil ich vorher in einer anderen kleinen Stelle gearbeitet habe, da wurde länger Pause gemacht, weil diese über mittags geschlossen wurde 1,5 Std und man auch immer 5 minuten nach 18 uhr raus war und jetzt in eine riesen Filiale umgesetzt werden soll.
LG
ich wollte mal fragen, in wiefern ich mich von Mehrbearbeit befreien lassen kann.
Am Montag und Donnerstag hat unsere Sparkassenfiliale von 8.30 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Der Mitarbeiter selber ist meist 8.15 da und der Kassenabschluss je nachdem dauert bis 18.15 oder auch 18.45.
Angesetzt ist 1 Std Pause.
Wird die Stunde Pause als Arbeitszeit mit angerechnet ?
Ich habe seit 20 Jahren 50 Grad Schwerbehinderung, seit ich 19 Jahre alt bin. Kann ich daher mich von der Mehrarbeit freistellen lassen?
Ich komme da jetzt erst drauf zu sprechen, weil ich vorher in einer anderen kleinen Stelle gearbeitet habe, da wurde länger Pause gemacht, weil diese über mittags geschlossen wurde 1,5 Std und man auch immer 5 minuten nach 18 uhr raus war und jetzt in eine riesen Filiale umgesetzt werden soll.
LG