Spezialfall KV bei Ende ALGI, HARTZ4 nicht möglich

Knoten
Hallo, ich stehe mal wieder voll auf dem Schlauch

Mein ALG1 läuft noch bis 16.09.12.
Ich habe EU-Rente beantragt.
Hartz4 kommt sehr wahrscheinlich nicht in Frage, da mein Lebensgefährte dafür zu viel Geld verdient.
Meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und meinen Anteil an dem Darlehen des Hauses könnte er gerade noch und würde er auch bestreiten.
Nun fällt bei mir die Krankenversicherung weg, da ich keinen Anspruch auf HARTZ4 habe.
Ich habe bei meiner Krankenversicherung angefragt, wie viel Beitrag ich zahlen müsste. Knapp 150€ wären das. Ein Betrag den mein Partner nicht auch noch übernehmen kann und da ich keinerlei Einkommen habe, kann ich das natürlich auch nicht bezahlen.
Was tun? Ich bin langsam am verzweifeln, kann doch nichts dafür, dass ich nicht arbeiten kann
Eine Krankenversicherung brauche ich aber, ich muss ja alle 6 Wochen zu meinem Psychiater. Und die Medikamente... wovon soll ich die bezahlen?
Hat irgendjemand eine Idee oder Erfahrung, was ich tun könnte?

Meine letzte Kraft geht mit diesem Kampf den Bach runter und ich frage mich immer mehr, warum die, die am Boden liegen, obendrein noch so behandelt werden.

Grüssle, Bettina

06.08.2012 11:41 • #1


M
Hallo Bettina,

lass dich mal beim Amt beraten. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, einen Mietzuschuß zu erhalten und wenn von dir die Krankenkasse selbst zu zahlen ist, verringert
sich ja mit dem KK-Beitrag schließlich auch das Einkommen deines Partners.

06.08.2012 15:16 • #2


A


Hallo Knoten,

Spezialfall KV bei Ende ALGI, HARTZ4 nicht möglich

x 3#3


Knoten
Danke mag,

ich werd`s einfach versuchen.

Grüssle, Bettina

06.08.2012 16:35 • #3


Albarracin
Experte

07.08.2012 09:50 • #4


Knoten
Hallo Wolfgang,

Vielen, vielen, Dank!

Ich werde gleich bei der KK-Anrufen und das prüfen lassen. Zur ARGE gehe ich Morgen eh, da kann ich nach dem Wohngeldzuschuß nachfragen.

Durch dich lerne ich eine Menge dazu :)
Vielleicht kann ich dieses Wissen irgendwann an jemanden weiter geben, der Hilfe benötigt.

Grüssle,
Bettina

08.08.2012 05:51 • #5


Knoten
Hallo Wolfgang, Hallo mag,

ich habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse erhalten. Endlich mal mit guten Neuigkeiten und für das Wissen in diesem Forum sicherlich hilfreich.

Hier der wichtige Auszug aus dem Schreiben:
--------------------------------------------------
im Zusammenhang mit Ihrem Rentenantrag haben wir die Anmeldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)nach § 201 Abs.1 SGB V erhalten.

Die Pflichtversicherung in der KVdR wird durchgeführt, sobald Ihr Arbeitslosengeld endet.

Wir haben den Rentenversicherungsträger über diesen Entscheidung informiert.

Hinweis zur Pflegeversicherung:
Durch die Fortführung Ihrer Mitgliedschaft in der KVdR bleiben Sie weiterhin Mitglied der leistungsstarken .....[Name entfernt] - Pflegekasse.
-------------------------------------------------



Bin mir nicht sicher ob ich den Namen der Krankenkasse in diesem Zusammenhang nennen darf, falls nicht, diesen bitte löschen.
Grüssle, Bettina

09.08.2012 10:51 • #6


Knoten
Ich bin seit gestern offizelle EU-Rentnerin

Danke für eure Hilfe!

14.09.2012 09:17 • #7


M
Hallo Knoten,

herzlich Glückwunsch, kann mir vorstellen, wie erleichtert du bist.

14.09.2012 21:34 • #8

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