Experte
Hallo Zusammen,
für alle von Euch, die in diesem Jahr über einer Einkommenssteuererklärung für 2021 brüten müssen , gibt es eine wichtige, positive Änderung des Einkommenssteuergesetzes (EStG) .
Zum Einen wurden die bisherigen Freibeträge des § 33b EStG in der Regel verdoppelt.
Für Menschen mit GdB 30 oder 40 fällt die bisherige Voraussetzung weg, daß eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit vom Versorgungsamt attestiert werden musste, um einen Steuerfreibetrag zu erhalten. Gerade viele Menschen mit psychischen Krankheiten, aber ohne Einschränkungen des Bewegungsapparats haben nun überhaupt erstmalig einen Anspruch auf einen pauschalen Freibetrag.
Außerdem wurde der Anspruch auf Steuerfreibetrag erweitert auf GdB 20. Auch diese Menschen haben nun einen Anspruch auf pauschalen Steuerfreibetrag ohne weitere Voraussetzungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
02.02.2022 10:05 •
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