Teilhabe am Arbeitsleben - Bedeutung und Folgen?

skipi11
ich bin ja nun schon eine Weile in Erwerbsminderungsrente die noch über ein Jahr läuft. Nun Plane ich im Januar 09 eine Umschulung zu machen. Den Antrag möchte ich im August einreichen. ich Persönlich bin der Meinung das es der beste Weg für mich ist, auch ist mein derzeitiger Gesundheitszustand wieder besser. Die Unterstützung für eine Umschulung habe ich durch einen Hausarzt , Psychologen und Psychiaterin. Alle drei währen für eine Umschulung aus Gesundheitlichen Gründen. Meine alte Tätigkeit als Berufskraftfahrer soll und kann ich nicht mehr ausüben. Neben den Psychischen Krankheiten habe ich noch ein Knie leiden das mich hindert gewisse Tätigkeiten Heute noch zu machen. So nun tauchen wie immer einige Fragen auf, vielleicht kann sie jemand beantworten.

Was ist wenn der Antrag abgelehnt wird, mit der Begründung, eine Umschulung hat wenig Erfolgsaussichten?
Was ist wenn die DRV der Meinung ist, ich könnte wieder in meine alte Tätigkeit?
Was ist wenn der Antrag abgelehnt ist, verliere ich meine Rente?
Wie sind generell die Aussichten wenn man die behandelten Ärzte auf seiner Seite hat, um es einfach zu sagen?

Skipi

21.05.2008 13:03 • #1


Albarracin
Experte

21.05.2008 13:35 • #2


A


Hallo skipi11,

Teilhabe am Arbeitsleben - Bedeutung und Folgen?

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skipi11
Hallo Albarracin!

Eine Gleichstellung hatte ich mal vor Jahren gestellt. Ich habe eine Gleichstellung die sagt: hiermit sichere ich ihnen eine gem.§ 34 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch die Gleichstellung mit Schwerbehinderten Menschen nach § 2 ABS. 3 SGB IX für den Fall zu, das im Zuge der Vermittlungsbemühungen bzw. Ihrer eigenen Bemühungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes der Arbeitgeber Ihre Einstellung von einer Gleichstellung abhängig macht.

So steht es in der Antwort von der Agentur für Arbeit.

Was es nun genau bedeutet, vielleicht kannst du es mir sagen.

Ja eine Beratung habe ich noch nicht in Anspruch genommen, da immer eine ,,Angst´´ dabei ist.

Skipi

21.05.2008 14:21 • #3


Albarracin
Experte

21.05.2008 18:22 • #4


skipi11
Hallo!

So nach langen hin und her hatte ich im August Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Vor einer Woche Post bekommen, nachdem ich beim Gutachter mal war.
Antrag wurde entsprochen. Nun soll ich aber erstmal ein Belastungtraining machen. Im Antrag hatte ich schon nach meiner Vorstellung genannt was ich wo machen möchte, eine Umschulung soll es sein. Nun hat man mir mit den Antrag Info Material über Anbieter in meiner Gegend mitgeschickt, aber den ich im Antrag genannt hatte nicht.
Ich soll nun Vorstellungsgespräche führen, dann eine Rückmeldung zur Rentenkasse geben. Wie ist das zu verstehen? Soll ich mir jetzt einen Anbieter aussuchen?
Wie im Antrag geschrieben, soll Art,Dauer und Umfang ermittelt werden. In wie weit kann ich bestimmen wo ich hingehen?

Gibt es jetzt irgend welche wichtigen Dinge zu beachten?

Vielleicht kann mir ja jemand die Fragen beantworten.

Skipi

15.10.2008 16:11 • #5


Albarracin
Experte

15.10.2008 17:46 • #6


skipi11
Hallo!

Ja das mit dem Arbeitsbereich kann ich nicht sagen. In den Bescheid stand noch drin, in kürze erhalte ich weitere Mitteilungen.
Sonnst das was ich geschrieben hatte. ich möchte gerne zum BFW das hatte ich auch mit Berufswunsch im eigentlichen Antrag und bei der Begutachtung so gesagt.
Bekommen habe ich etwas von drei anderen Anbietern, wo es jetzt um diese Belastungsprobe geht.

Doch halt eine Blöde Situation. Nächste Woche ist das erste Gespräch, bei den BFW und einen anderen sind noch Ferien.

Skipi

15.10.2008 20:14 • #7


skipi11
Zitat
Hat der von Dir gewünschte Träger auch einen Belegungsvertrag mit der DRV?

Was ist das?

Skipi

15.10.2008 20:16 • #8


Albarracin
Experte

16.10.2008 08:11 • #9


skipi11
Danke für deine Antwort.
Ja gekümmert habe ich mich schon, am Montag ist das erste Gespräch bei einen Anbieter . Es sollen dann wenn möglich in der nächsten Woche weitere folgen.

Aber hat mich halt gewundert das man nun erstmal selber loslaufen muss, aber auch gut so, wo wird erstmal nichts vorgeschrieben.

Skipi


P.S Fortsetzung wird folgen

16.10.2008 09:25 • #10


Albarracin
Experte

18.10.2008 07:23 • #11


skipi11
Hallo!

Ja klar, das mache ich auch. Werde ja ab morgen Gespräche führen.
Kannst du etwas dazu sagen, was in einen Belastungtraining so gemacht wird, wie lange man es machen sollte? bei machen geht es ''nur'' 1 Woche bis zu 3 Monate.
Sicher ist es schwer dazu stellung zu nehmen.
Das es nicht leicht wird kann ich mir vorstellen, doch über Ratschläge und Hilfe freut man sich immer.

Skipi

19.10.2008 18:45 • #12


skipi11
Hallo!

So nun war ich gestern bei einen Anbieter, der mich für ein Belastungstraining nehmen würde. Es währe dann so, in einer Zeit zwischen 3-12 Monate Betriebspraktika mit einer Wochenstundenzahl an 4 Tagen von 29 Stunden. Am 5 Tag ist man beim Anbieter . Ziel soll weiter sein eine Umschulung.
Meine bedenken sind nun aber, was ist wenn nach einer Weile ein Arbeitgeber wo ich eine Praktikum mache sagt, dich würde ich einstellen? Dann währe doch eine Umschulung wohl vom Tisch.

Mit dem BFW hier bei mir habe ich gestern auch noch gesprochen, da könnte ich im Januar ein Training von 3 Wochen machen. Wenn es Positiv verläuft im Februar mit einer Umschulung anfangen. Aufgrund meiner bisherigen Tätigkeiten würden beide Anbieter die Umschulung unterstützen.

Nun möchte ich die DRV anrufen und dies klären, doch was ist der beste Weg?
Da Umschulungen nun nicht gerne Finanziert werden, wie Spricht man am besten mit der DRV?

Skipi

21.10.2008 09:50 • #13


Albarracin
Experte

21.10.2008 10:20 • #14


skipi11
Hallo!

Habe mich da mit der Finanzierung der Umschulung falsch ausgedrückt. Genehmigt ist der Antrag.

Skipi

21.10.2008 11:00 • #15


Albarracin
Experte

21.10.2008 12:44 • #16


skipi11
hallo Albarracin!

Es tauchen immer wieder neue Fragen auf, vielleicht kannst du weiter helfen.
ich werde nun ab Januar ein Praktikum machen, da die DRV halt möchte das es eine Maßnahme ist die etwas länger als nur drei Wochen dauert, wie es beim BFW der Fall ist.
Nun kann man wenn es sein müsste, Praktika bis zu 12 Monate machen. Nun wurde mir von Seiten des Anbieters und der DRV gesagt, am Ende ist eine Umschulung möglich.
Die Aussage von der DRV ist ja nun auch in Ordnung, besser als wenn gleich ein nein kommt. Auch das sie meine Leistung überprüfen müssen kann ich verstehen, bin nun auch schon eine Weile in Rente.

Aber wie ist das wenn ich nun über einen Zeitraum nehmen wir an 9 oder 12 Monate im Praktikum bin. Besteht dann wirklich noch die Möglichkeit auf eine zwei Jährige Umschulung? Nicht das ich durch dieses Praktikum und der Laufzeit irgendwelche Ansprüche auf eine Umschulung verliere.

Derzeit wird ein Praktikumsplatz gesucht, wenn der gefunden ist werde ich erst wieder einen neuen Bescheid von der DRV bekommen. Daher auch meine Frage, habe noch nichts weiter schriftlich, bis auf den Stand den du jetzt durch meine Posting kennst.

Skipi

06.11.2008 15:29 • #17


Albarracin
Experte

06.11.2008 20:02 • #18


A


Hallo skipi11,

x 4#19


skipi11
Hallo Wolfgang!

Aufgrund meiner langen Rentenzeit soll ich halt erstmal ein Belastungtraining machen. Nun wollte ich zum BFW, bei den Dauert eine solche Maßnahme 3 Wochen.
Dies könnte beim BFW im Januar stattfinden, im Februar könnte ich gleich in die Umschulung, klar wenn alles gut läuft. Dies wurde mir vom BFW so mitgeteilt.
Mein Rehaberater und somit die DRV möchte das ich über einen längeren Zeitpunkt dieses Training mache, was mich eigentlich stört.
So nun sollte ich ja wie schon geschrieben mit anderen Anbietern sprechen, wo eine Maßnahme wie ein Praktikum länger Dauert.

Nun ist es so, wie gesagt, über die werde ich in einen Betrieb vermittelt. bedeutet 4 tage arbeiten, nicht mehr als 29 Stunden, der 5 Tag wird beim Anbietern mit Therapeuten verbracht. Dies alles ist mit meinen Rehaberater so abgesprochen, besser es ging viel vom ihn aus.

Grundsätzlich habe ich ja nichts gegen eine Praktikum, verliere halt nur wieder Monate wegen der Umschulung. Auch wurde mir von meinen Rehaberater gesagt, meine alten Tätigkeiten kommen nicht mehr in betracht, eine Umschulung ist auch von der DRV vorstellbar.

Nun kennt man es aber, es zählt eigentlich nur das was schriftlich vorliegt. Einen neuen Bescheid bekomme ich wohl, sobald es mit dem Praktikum genau feststeht, wo und wann.
Doch ich denke viele die wie ich von einer Psychischen Krankheit Betroffen sind, Zweifel an dem was oft gesagt wird.

Skipi

07.11.2008 11:16 • #19

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