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tinerl60
hallo,
leider bin ich gerade total durcheinander.
morgen muss ich aufs arbeitsamt und zur arbeitsvermittlerin.
dort soll ich auch den gesundheitsbogen ausgefüllt mitbringen.
wahrscheinlich wird mein rehabericht ja jetzt doch nicht geändert, und so soll ich teilhabe am arbeitsleben erhalten, wenn ich stabilisiert bin.
soll dann vollschichtig arbeiten können.
nun meine frage, ist das arbeitsamt auch nach § 125 SGB zuständig?
weil, einen antrag auf teil-eu-rente brauch ich jetzt gar nicht mehr stellen, da dieser mit sicherheit abgelehnt wird.
die reha-klinik war von der drv!
vielen dank für eure mühe
tinerl
leider bin ich gerade total durcheinander.
morgen muss ich aufs arbeitsamt und zur arbeitsvermittlerin.
dort soll ich auch den gesundheitsbogen ausgefüllt mitbringen.
wahrscheinlich wird mein rehabericht ja jetzt doch nicht geändert, und so soll ich teilhabe am arbeitsleben erhalten, wenn ich stabilisiert bin.
soll dann vollschichtig arbeiten können.
nun meine frage, ist das arbeitsamt auch nach § 125 SGB zuständig?
weil, einen antrag auf teil-eu-rente brauch ich jetzt gar nicht mehr stellen, da dieser mit sicherheit abgelehnt wird.
die reha-klinik war von der drv!
vielen dank für eure mühe
tinerl