Termin beim Arbeitsgericht - wie kann ich das umgehen?

M
Hallo LaMorena,
Zitat:
Kann ich das auch ohne Anwalt durchziehen?

sicher kannst du das vor dem AG auch ohne Anwalt durchziehen, aber du solltest dir im klaren sein,
dass die Gegenseite mit Sicherheit durch einen Anwalt vertreten wird.

Ruf doch mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht an und kläre ab, ob dir Prozeßkostenhilfe bei eurem Einkommen
zusteht und wenn nicht, lassen die Anwälte auch mit sich über eine Teilzahlung reden. Als Laie eine Abfindung
bzw. die Höhe der Abfindung zu erstreiten, ist nicht so einfach.

Schöne Grüße
mag

09.12.2009 19:35 • #16


Steffi
Hallo LaMorena,

ich sehe das genau wie mag.
Du kannst Dich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten, ich würde Dir dazu allerdings nicht raten.
Prozesskostenhilfe bei der von Dir genannten Summe wäre unter Berücksichtigung der Belastungen für Miete, Nebenkosten, Versicherungen, möglichen Schulden etc. denkbar. Schlimmstenfalls wird Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung bewilligt. Das findest Du jedoch nur heraus, wenn Du Dich anwaltlich entsprechend beraten lässt.
Solltest Du Dich dafür entscheiden, dann weise gleich beim ersten Anruf darauf hin, dass die Sache terminiert ist !

09.12.2009 20:21 • #17


A


Hallo LaMorena,

Termin beim Arbeitsgericht - wie kann ich das umgehen?

x 3#3


L
Das Problem ist, dass ich ja gar nicht weiß, ob und wieviel Abfindung ich kriege, ob sich das Ganze lohnt.
Angenommen, ich kriege jetzt 500 € Abfindung und muss einen Teil dem Anwalt geben und etwas geht für Gerichtskosten weg.
Die 500 € sind weg (oder mehr) - die Kündigung ging durch.
Da könnte ich mir das Ganze eigentlich gleich ersparen.

Eine Teilzahlung möchte ich dann auch nicht unbedingt, da zahle ich dann monatlich irgendwas ab für nichts und wieder nichts.

VIelleicht gehe ich auch gar nicht vor Gericht, mir ist das finanzielle Risiko zu hoch.
Ich würde es nur machen, wenn ich alles erstattet kriege und nichts zahlen muss.

10.12.2009 11:24 • #18


M
Hallo LaMorena,

die Entscheidung kann dir keiner abnehmen, wie du weiter vorgehen willst.

Den Gütetermin solltest du aber schon wahrnehmen, denn du hast doch mit Sicherheit
eine Ladung zu diesem Termin erhalten. Kann mir nicht vorstellen, dass du Termin
nur als Info erhalten hast.

Bei diesem Termin wirst du dann schon hören, in welche Richtung dein AG will.

Schöne Grüße
mag

10.12.2009 13:24 • #19


L
Ich habe beim Arbeitsgericht angerufen und meine Situation geschildert.
Der Herr am Telefon meinte, wenn ich keinen Anwalt nehmen würde, würden es nur geringe Kosten für mich werden, falls wir uns denn beim Gütetermin einigen könnten.
Das sind dann Kosten für Schriftstücke o.Ä., aber das wären keine bis kleine Beträge.

Dann nehme ich diesen Termin erstmal wahr.

10.12.2009 14:54 • #20


Albarracin
Experte

15.12.2009 15:36 • #21


L
Hallo ihr Lieben,

danke nochmal für eure Hilfe!
Die letzten Tage war ich nervös, habe mich aber gestern beruhigt und habe die Nacht gut geschlafen, bin gut aufgewacht.
Ich war zwar nervös, aber mir ging es ganz gut, habe mich stark gefühlt.

Ich habe den Termin heute überstanden, bin ohne Anwalt hin.
Der Anwalt war wie erwartet sehr unverschämt, aber ich habe ihm Paroli geboten.
Sie haben mir erst nur ein gutes Zeugnis angeboten, ich sagte aber, dass ich das sowieso verdient hätte.
War schon schwierig, aber letztendlich konnte ich noch eine Abfindung von wenigstens 500 € kriegen, nach langem Beratschlagen und sichtlichem Missfallen haben die Beklagten eingewilligt.
Ich hätte schon mehr kriegen können, aber ich habe gemerkt, dass das dann auf ein Verfahren zusteuern würde, und darauf habe ich keine Lust, man weiß ja auch nicht, wie es ausgegangen wäre.

Die Richterin fragte nach, ob ein Wiedereingliederungsverfahren versucht worden wäre, daraufhin sagten die, ich sei nicht erreichbar gewesen. Frechheit, die haben nie angerufen!

Na ja, ich kriege jetzt:
- ein gutes Zeugnis
- 500 €
- den restlichen Urlaub ausgezahlt

Heute Morgen waren 800 € von meiner Firma auf dem Konto, ich dachte, das sei der restliche Urlaub, aber bei der Verhandlung haben sie nichts gesagt.
Es stand Abrechnung 12/09 - Gehalt drin, evtl. unsere Art Weihnachtsgeld, das läuft nach Leistung.
Denn den Urlaub werden sie ja jetzt erst nach der Anordnung bezahlen, oder?

Ich wollte nicht fragen in der Hoffnung, dass es nicht auffällt.

22.12.2009 15:34 • #22


M
Hallo LaMorena,
Zitat:
Es stand Abrechnung 12/09 - Gehalt drin, evtl. unsere Art Weihnachtsgeld, das läuft nach Leistung.
Denn den Urlaub werden sie ja jetzt erst nach der Anordnung bezahlen, oder?
du müsstest doch eine Gehaltsabrechnung erhalten, in der doch dann Jahressonderzahlung stehen sollte bzw.
für was du das Geld erhalten hast.

Schöne Grüße
mag

22.12.2009 19:14 • #23


L
Hmm, bisher hab ich noch nichts im Briefkasten - mal abwarten.

23.12.2009 11:34 • #24


A


Hallo LaMorena,

x 4#10


Albarracin
Experte

23.12.2009 12:29 • #25

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