Albarracin
- Experte
- 1616
- 25
- 938
Experte
Stand: 11.01.2022
Alle Paragraphen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch, sechstes Buch (SGB VI), soweit nicht anders angegeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html
Vorbemerkung 1:
Hier wird nur über die gesetzliche Rente geschrieben. Wegen der Vielfältigkeit der Vertragsgestaltungen können Probleme der privaten Altersvorsorge nicht behandelt werden.
Vorbemerkung 2:
Rente ist ein höchst kompliziertes Thema, dessen Fachliteratur mehrere Regalmeter umfasst. Deswegen ist diese Zusammenfassung nur ein grober Einstieg und kann keine fachmännische Beratung ersetzen. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden.
Vorbemerkung 3:
Die DRVen und die Knappschaft sind mittlerweile in Sachen Digitalisierung bei Behörden führend. Auch Rentenanträge können mittlerweile rechtssicher digital ausgefüllt und versendet werden.
Inhalt:
1. Wann ist ein Schreiben ein Bescheid ?
2. Gesetzliche Altersrente
3. vorgezogene gesetzliche Altersrente
4. Altersrente für Schwerbehinderte
5. Rente wegen voller Erwerbsminderung
6. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
7. Allgemeiner Arbeitsmarkt
8. Auswirkungen von Renten auf das Arbeitsverhältnis
9. Verlängerungsantrag bei befristeter Rente
10. Verrechnung unterschiedlicher Ansprüche von Sozialleistungsträgern
11. Steuerpflicht von Renten
12. Wer hilft ?
siehe hier, Nr. 5: wichtiges-im-umgang-mit-gesetzlichen-krankenkassen-t17894.html
Die gesetzliche Altersrente ist die Regelaltersrente. Die Altersgrenzen werden bekanntlich seit der Verabschiedung der Agenda 2010 angehoben bis zum Lebensalter 67. Die aktuellen Regelungen finden sich in § 235. Ausnahmen für langjährig Versicherte und Arbeitslose finden sich in den §§ 236, 237. Rente für Schwerbehinderte (GdB mindestens 50) ist in § 236a geregelt, diejenige für besonders langjährige Versicherte (mindestens 45 Versicherungsjahre) in § 236b.
Allerdings ist niemand gehindert, länger zu arbeiten. Bei sozialversicherungspflichtiger Berufstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug erhöht sich die Rente für jeden Monat der Berufstätigkeit um 0,5% (§ 77 Abs. 2 Nr. 2b)
Bei Erfüllen der Wartezeit von 35 Jahren gem. § 50 Abs. 4 Nr. 1 ist nach wie vor ein vorgezogener Rentenbeginn möglich. Die Altersgrenzen steigen allerdings im selben Takt wie für die gesetzliche Altersrente. Bei der Tabelle des § 235 muß man 2 Jahre abziehen, um auf den frühestmöglichen Rentenbeginn (mit Abschlägen gem. § 77 Abs. 2 Nr. 2a) zu kommen.
Auch diese Altersgrenzen steigen. Allerdings steigen sie im Vergleich zu Normalrentnern verzögert. Die Altersgrenzen (auch für vorgezogene Rente) finden sich im § 236a.
WICHTIG: Zur Inanspruchnahme der Rente für Schwerbehinderte ist es ausreichend, dass die Schwerbehinderteneigenschaft (GdB mind. 50) nur am Tage des Rentenbeginns rechtskräftig vorliegt. Ein befristeter Bescheid (Heilungsbewährung) ist kein Hinderungsgrund. Wird jemand kurz vor Erreichen der Altersgrenze heruntergestuft, kann durch rechtliche Schritte die Geltung des alten Bescheides legal hinausgezögert werden.
Die EU-Rente wird nur dann auf Antrag gewährt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Tätigkeit am Allgemeinen Arbeitsmarkt (s. Nr. 7) von unter 3 Std./täglich möglich ist. Die Rente ist grundsätzlich befristet (§ 102 Abs. 2) bis zur Gesamtdauer von max. 9 Jahren, danach kann sie nur noch unbefristet gewährt werden. Die Rente wird frühestens ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gewährt.
WICHTIG: Die Grenze für die tägliche Erwerbsfähigkeit von maximal unter 3 Std. bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche. Bestehen keine medizinischen Bedenken, kann grundsätzlich auch an einzelnen Tagen mehr als 3 Std. gearbeitet werden, wenn an anderen Tagen ein Zeitausgleich stattfindet.
Die Teil-EU-Rente wird nur dann auf Antrag gewährt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Tätigkeit am Allgemeinen Arbeitsmarkt (s. Nr. 7) von 3 6 Std./täglich möglich ist. Die Rente ist grundsätzlich befristet (§ 102 Abs. 2) bis zur Gesamtdauer von max. 9 Jahren, danach kann sie nur noch unbefristet gewährt werden. Die Rente wird frühestens ab dem siebten Monat nach Eintritt der Teil-Erwerbsminderung gewährt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand während der Teilerwerbsminderung, kann jederzeit ein Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt werden.
WICHTIG: Die Grenze für die tägliche Erwerbsfähigkeit von maximal unter 6 Std. bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche. Bestehen keine medizinischen Bedenken, kann grundsätzlich auch an einzelnen Tagen mehr als 6 Std. gearbeitet werden, wenn an anderen Tagen ein Zeitausgleich stattfindet.
(Teil-) Erwerbsminderungsrenten haben keinen Berufsschutz mehr. Der Versicherte muß auch sozialen Abstieg in Kauf nehmen, wenn dadurch eine weitere Erwerbstätigkeit möglich ist. Außerdem ist der Maßstab ganz Deutschland. Wenn also ein kranker Mensch aus Schwerin noch eine Tätigkeit in Vollzeit ausüben könnte, die es nur in Stuttgart gibt, ist dieser Mensch nicht erwerbsunfähig.
Arbeitsverhältnisse enden nicht zwingend automatisch bei Rentenbeginn. Dies muß vorher ausdrücklich schriftlich (im Arbeits- oder geltenden Tarifvertrag) vereinbart sein. Allerdings ist eine solche Vereinbarung nicht bei jeder Rentenart zulässig.
Bei Erreichen der gesetzlichen Altersrente ist eine solche Vereinbarung zulässig. Die Rechtsprechung hat aber klargestellt, dass Regelungen, die sich auf das frühere Rentenalter 65 beziehen, so auszulegen sind, dass sie auf die jeweils individuelle Regelaltersgrenze des Arbeitnehmers (AN) umgedeutet werden müssen.
Vereinbarungen, die einen AN zwingen, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Kauf zu nehmen, sind wohl idR rechtswidrig mit Ausnahme von Verträgen zur Altersteilzeit.
Befristete Erwerbsminderungsrenten (auch Teil-Erwerbsminderung) beenden das Arbeitsverhältnis normalerweise nicht, sondern lassen es ruhen. Vereinbarungen, die dafür ein automatischen Enden des Arbeitsverhältnisses vorsehen, sind wohl idR rechtswidrig, es gibt aber noch keine gefestigte Rechtsprechung dazu.
Unbefristete Erwerbsminderungs-Renten können per Vereinbarung das Arbeitsverhältnis automatisch beenden. Problematisch ist das bei unbefristeten Teil-EU-Renten. Ob in diesem Fall (unbefristete Teil-Erwerbsminderung ) eine automatische Beendigung rechtlich zulässig ist, ist unter Fachjuristen strittig.
WICHTIG: Ob eine rechtswirksame Beendigungsklausel vorliegt, kann nur im Einzelfall durch einen Fachmenschen (Anwalt) geprüft werden.
Ist eine Rente befristet gewährt worden, sollte der Verlängerungsantrag rechtzeitig (4-5 Monate vor Ablauf) gestellt werden. Einige DRV'en schicken den Verlängerungsantrag unaufgefordert ca. 5 Monate vor Ablauf zu.
Eine Rente wegen (Teil-) Erwerbsminderung wird aufgrund der oft langen Verfahrensdauer idR rückwirkend gewährt. Für die Zeit der Rückwirkung können andere Sozialleistungsträger wie z. B. Krankenkassen (Krankengeld) oder AA (ALG I, ALG II) gewährte Leistungen zurückfordern. Dies geschieht ausschließlich im Weg der Verrechnung gem. § 103 SGB X beim Rentenversicherungsträger. Rückforderungen beim Leistungsberechtigten sind unzulässig, sofern der Versicherte seinen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten nachgekommen ist - auch wenn die Verrechnung nur einen Teil des Anspruches ersetzt.
Hierzu ein nützlicher Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung
Bei Fragen zu Rentenhöhe und Hilfestellung bei Antragstellung aller Rentenarten sind die DRV-eigenen Beratungsstellen eine gute Adresse:
https://www.deutsche-rentenversicherung..._node.html
Bei Konflikten bzw. Verfahren siehe hier, Nr. 8
wichtiges-im-umgang-mit-gesetzlichen-krankenkassen-t17894.html
Außerdem gibt es sogenannte freiberufliche Rentenberater, die gegen Honorar unabhängig beraten und Hilfestellung leisten. Sie müssen ihre Sachkunde nachweisen und unterliegen der Kontrolle des jeweiligen Landgerichts.
Mehr dazu hier: https://www.rentenberater.de/
Alle Paragraphen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch, sechstes Buch (SGB VI), soweit nicht anders angegeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html
Vorbemerkung 1:
Hier wird nur über die gesetzliche Rente geschrieben. Wegen der Vielfältigkeit der Vertragsgestaltungen können Probleme der privaten Altersvorsorge nicht behandelt werden.
Vorbemerkung 2:
Rente ist ein höchst kompliziertes Thema, dessen Fachliteratur mehrere Regalmeter umfasst. Deswegen ist diese Zusammenfassung nur ein grober Einstieg und kann keine fachmännische Beratung ersetzen. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden.
Vorbemerkung 3:
Die DRVen und die Knappschaft sind mittlerweile in Sachen Digitalisierung bei Behörden führend. Auch Rentenanträge können mittlerweile rechtssicher digital ausgefüllt und versendet werden.
Inhalt:
1. Wann ist ein Schreiben ein Bescheid ?
2. Gesetzliche Altersrente
3. vorgezogene gesetzliche Altersrente
4. Altersrente für Schwerbehinderte
5. Rente wegen voller Erwerbsminderung
6. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
7. Allgemeiner Arbeitsmarkt
8. Auswirkungen von Renten auf das Arbeitsverhältnis
9. Verlängerungsantrag bei befristeter Rente
10. Verrechnung unterschiedlicher Ansprüche von Sozialleistungsträgern
11. Steuerpflicht von Renten
12. Wer hilft ?
1. Wann ist ein Schreiben ein Bescheid ?
siehe hier, Nr. 5: wichtiges-im-umgang-mit-gesetzlichen-krankenkassen-t17894.html
2. Gesetzliche Altersrente
Die gesetzliche Altersrente ist die Regelaltersrente. Die Altersgrenzen werden bekanntlich seit der Verabschiedung der Agenda 2010 angehoben bis zum Lebensalter 67. Die aktuellen Regelungen finden sich in § 235. Ausnahmen für langjährig Versicherte und Arbeitslose finden sich in den §§ 236, 237. Rente für Schwerbehinderte (GdB mindestens 50) ist in § 236a geregelt, diejenige für besonders langjährige Versicherte (mindestens 45 Versicherungsjahre) in § 236b.
Allerdings ist niemand gehindert, länger zu arbeiten. Bei sozialversicherungspflichtiger Berufstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug erhöht sich die Rente für jeden Monat der Berufstätigkeit um 0,5% (§ 77 Abs. 2 Nr. 2b)
3. Vorgezogene gesetzliche Altersrente
Bei Erfüllen der Wartezeit von 35 Jahren gem. § 50 Abs. 4 Nr. 1 ist nach wie vor ein vorgezogener Rentenbeginn möglich. Die Altersgrenzen steigen allerdings im selben Takt wie für die gesetzliche Altersrente. Bei der Tabelle des § 235 muß man 2 Jahre abziehen, um auf den frühestmöglichen Rentenbeginn (mit Abschlägen gem. § 77 Abs. 2 Nr. 2a) zu kommen.
4. Altersrente für Schwerbehinderte
Auch diese Altersgrenzen steigen. Allerdings steigen sie im Vergleich zu Normalrentnern verzögert. Die Altersgrenzen (auch für vorgezogene Rente) finden sich im § 236a.
WICHTIG: Zur Inanspruchnahme der Rente für Schwerbehinderte ist es ausreichend, dass die Schwerbehinderteneigenschaft (GdB mind. 50) nur am Tage des Rentenbeginns rechtskräftig vorliegt. Ein befristeter Bescheid (Heilungsbewährung) ist kein Hinderungsgrund. Wird jemand kurz vor Erreichen der Altersgrenze heruntergestuft, kann durch rechtliche Schritte die Geltung des alten Bescheides legal hinausgezögert werden.
5. Rente wegen voller Erwerbsminderung EU-Rente
Die EU-Rente wird nur dann auf Antrag gewährt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Tätigkeit am Allgemeinen Arbeitsmarkt (s. Nr. 7) von unter 3 Std./täglich möglich ist. Die Rente ist grundsätzlich befristet (§ 102 Abs. 2) bis zur Gesamtdauer von max. 9 Jahren, danach kann sie nur noch unbefristet gewährt werden. Die Rente wird frühestens ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gewährt.
WICHTIG: Die Grenze für die tägliche Erwerbsfähigkeit von maximal unter 3 Std. bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche. Bestehen keine medizinischen Bedenken, kann grundsätzlich auch an einzelnen Tagen mehr als 3 Std. gearbeitet werden, wenn an anderen Tagen ein Zeitausgleich stattfindet.
6. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Teil-EU-Rente
Die Teil-EU-Rente wird nur dann auf Antrag gewährt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Tätigkeit am Allgemeinen Arbeitsmarkt (s. Nr. 7) von 3 6 Std./täglich möglich ist. Die Rente ist grundsätzlich befristet (§ 102 Abs. 2) bis zur Gesamtdauer von max. 9 Jahren, danach kann sie nur noch unbefristet gewährt werden. Die Rente wird frühestens ab dem siebten Monat nach Eintritt der Teil-Erwerbsminderung gewährt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand während der Teilerwerbsminderung, kann jederzeit ein Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt werden.
WICHTIG: Die Grenze für die tägliche Erwerbsfähigkeit von maximal unter 6 Std. bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche. Bestehen keine medizinischen Bedenken, kann grundsätzlich auch an einzelnen Tagen mehr als 6 Std. gearbeitet werden, wenn an anderen Tagen ein Zeitausgleich stattfindet.
7. Allgemeiner Arbeitsmarkt
(Teil-) Erwerbsminderungsrenten haben keinen Berufsschutz mehr. Der Versicherte muß auch sozialen Abstieg in Kauf nehmen, wenn dadurch eine weitere Erwerbstätigkeit möglich ist. Außerdem ist der Maßstab ganz Deutschland. Wenn also ein kranker Mensch aus Schwerin noch eine Tätigkeit in Vollzeit ausüben könnte, die es nur in Stuttgart gibt, ist dieser Mensch nicht erwerbsunfähig.
8. Auswirkungen von Renten auf das Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnisse enden nicht zwingend automatisch bei Rentenbeginn. Dies muß vorher ausdrücklich schriftlich (im Arbeits- oder geltenden Tarifvertrag) vereinbart sein. Allerdings ist eine solche Vereinbarung nicht bei jeder Rentenart zulässig.
Bei Erreichen der gesetzlichen Altersrente ist eine solche Vereinbarung zulässig. Die Rechtsprechung hat aber klargestellt, dass Regelungen, die sich auf das frühere Rentenalter 65 beziehen, so auszulegen sind, dass sie auf die jeweils individuelle Regelaltersgrenze des Arbeitnehmers (AN) umgedeutet werden müssen.
Vereinbarungen, die einen AN zwingen, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Kauf zu nehmen, sind wohl idR rechtswidrig mit Ausnahme von Verträgen zur Altersteilzeit.
Befristete Erwerbsminderungsrenten (auch Teil-Erwerbsminderung) beenden das Arbeitsverhältnis normalerweise nicht, sondern lassen es ruhen. Vereinbarungen, die dafür ein automatischen Enden des Arbeitsverhältnisses vorsehen, sind wohl idR rechtswidrig, es gibt aber noch keine gefestigte Rechtsprechung dazu.
Unbefristete Erwerbsminderungs-Renten können per Vereinbarung das Arbeitsverhältnis automatisch beenden. Problematisch ist das bei unbefristeten Teil-EU-Renten. Ob in diesem Fall (unbefristete Teil-Erwerbsminderung ) eine automatische Beendigung rechtlich zulässig ist, ist unter Fachjuristen strittig.
WICHTIG: Ob eine rechtswirksame Beendigungsklausel vorliegt, kann nur im Einzelfall durch einen Fachmenschen (Anwalt) geprüft werden.
9. Verlängerungsantrag bei befristeter Rente
Ist eine Rente befristet gewährt worden, sollte der Verlängerungsantrag rechtzeitig (4-5 Monate vor Ablauf) gestellt werden. Einige DRV'en schicken den Verlängerungsantrag unaufgefordert ca. 5 Monate vor Ablauf zu.
10. Verrechnung unterschiedlicher Ansprüche von Sozialleistungsträgern
Eine Rente wegen (Teil-) Erwerbsminderung wird aufgrund der oft langen Verfahrensdauer idR rückwirkend gewährt. Für die Zeit der Rückwirkung können andere Sozialleistungsträger wie z. B. Krankenkassen (Krankengeld) oder AA (ALG I, ALG II) gewährte Leistungen zurückfordern. Dies geschieht ausschließlich im Weg der Verrechnung gem. § 103 SGB X beim Rentenversicherungsträger. Rückforderungen beim Leistungsberechtigten sind unzulässig, sofern der Versicherte seinen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten nachgekommen ist - auch wenn die Verrechnung nur einen Teil des Anspruches ersetzt.
11. Steuerpflicht von Renten
Hierzu ein nützlicher Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung
12. Wer hilft ?
Bei Fragen zu Rentenhöhe und Hilfestellung bei Antragstellung aller Rentenarten sind die DRV-eigenen Beratungsstellen eine gute Adresse:
https://www.deutsche-rentenversicherung..._node.html
Bei Konflikten bzw. Verfahren siehe hier, Nr. 8
wichtiges-im-umgang-mit-gesetzlichen-krankenkassen-t17894.html
Außerdem gibt es sogenannte freiberufliche Rentenberater, die gegen Honorar unabhängig beraten und Hilfestellung leisten. Sie müssen ihre Sachkunde nachweisen und unterliegen der Kontrolle des jeweiligen Landgerichts.
Mehr dazu hier: https://www.rentenberater.de/
07.03.2010 17:29 • x 4 #1