Ich finde die Diskussion jetzt hochinteressant, danke dafür!
Das Beispiel von Alannis ist natürlich extrem brutal, genau für diese Fälle ist der Maßregelvollzug (zu Recht) gedacht, sollte aber auch auf diese Ausnahmen beschränkt sein.
Aber eines geht natürlich auch nicht: Die Menschen einfach auf Verdacht weg zu stecken, ohne dass die Anlasstaten irgendeinen Hinweis darauf geben, dass zukünftig mit erheblichen Straftaten (§ 63 StGB) zu Lasten der Allgemeinheit zu rechnen ist, diese Prognose ist der alleinige Maßstab der Beurteilung. Maßregelvollzug bedeutet fast immer lebenslänglich hinter Gittern, bei simplen Sachbeschädigungen an geringewertiegn Sachen halte ich das für sehr starken Tobak, insbesondere wenn es an jeglichem Hinweis fehlt, dass Straftaten mit beachtlicherer Qualität folgen werden.
Ich gebe aber gerne zu, in solchen Fällen auch kein Richter sein zu wollen. Auf der einen Seite würde mich mein Gewissen quälen, wenn ich dem Angeklagten das Leben stehlen würde, indem ich ihn wegsperre, ich könnte aber auch kaum damit leben, wenn ich ihn freiließe und dann bringt der ein Nachbarskind um. - Schwierig, schwierig.
Der Richter und die Beisitzer in diesem Verfahren scheinen mir aber sehr vernünftig zu sein und lassen sich mit der Entscheidung Zeit, hören alle verfügbaren Zeugen (ich selbst bin auch angehört worden) und Sachverständigen. Was mir Sorgen bereitet, sind die psychiatrischen Sachverständigen, die zusammenfassend sagen: Ein Borderliner ist kraft seiner Erkrankung nicht steuerungsfähig, deshalb gehört er weggesperrt. Mit diesem Argument könnte man letztlich alle Menschen mit psychischer Störung wegsperren, denn dann könnte man ja sagen Tja wer heute 20 km/h zu schnell fährt, könnte schon morgen mit gemopsten Flugzeugen in fremder Leute Hochhäuser fliegen.
Das halte ich für falsch, denn zunächst einmal haben wir eine Erkrankung u n d ein Delikt, erst wenn das erste der Grund für das zweite ist, also die Tat aufgrund der fehlenden Steuerungsfähigkeit begangen worden ist, kann man über verminderte Schuldfähigkeit und damit den Maßregelvollzug nachdenken, ansonsten ist es eine Straftat wie jede andere, die natürlich geahndet werden muss (hier wäre das eine Geldstrafe in Höhe von max. 90 Tagessätze.) Krankheit ist ein Privatvergnügen, aber nicht strafbar.
Ich werde an dieser Stelle berichten, wie dies ausgegangen ist.
@ Alannis: Was ist Agoraphobie - Habe ich noch nie gehört.
29.07.2009 11:46 •
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