Trotz Gutachten keine Rente oder Behindertenausweis

L
genau, ist auch wieder wahr

Danke!!

Hatte heute das Gespräch mit dem ARGE-Arbeitsvermittlungs-Chef. Eine neue SB werde ich vorerst nicht bekommen, da es halt nach Alphabet geht....( ), aber er gab zu, dass seine Sachbearbeterin nicht korrekt gehandelt hat und er nun ein Gespräch mit ihr führt....Ich sagte ihm dann, wenn es das nächste Mal natürlich ähnlich laufen wird, dass ich mich dann wieder mit ihm in Verbindung setze.

11.06.2010 10:32 • #16


L
So, ich war nun bei meiner Psychiaterin und auch sie nahm nur zur Kenntnis, dass ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stelle....dachte ich mir fast. Egal, ich wollte sie auch nur vorab informieren, wie es mir derzeit geht, damit sie den entsprechenden Bericht verfassen kann, wenn es dann soweit ist.

Wie ich schon erwähnt habe, zieht sich die ganze Geschichte mit dem ALG II Antrag schon seit Mitte März. Dazu hatte mein Mann noch mehrere Lohnforderungen, die stückchenweise dann doch bezahlt wurden und so ging das nun 3 Monate zwischen ARGE und uns, Anwalt und EX-Chef usw hin und her, ohne das wir je (obwohl es nicht unsere Schuld war) einen Cent erhielten, das ALG I meines Mannes falsch berechnet wurde und ich einen vorläufigen ALG II Bescheid erhielt und auch Geld übewiesen bekam. Nun hat mein Mann den Rest des fehlenden Lohnes erhalten und ich muss den Großteil des Geldes (Zuflussprinzip) wieder zurücküberweisen. Es kam wieder ein vorläufiger Bescheid für ALG II, der wieder nicht stimmt und ich muss nun erneut Widerspruch einlegen.

Deshalb- aus purer, realistischer Existenzangst- habe ich doch diesen Aushilfs-Zeitungs- und Briefzustelljob angenommen und auch nur, weil mein Mann mitten in der Nacht mitgeht und sich halt sonst jobmäßig nichts tut. Mir ging es danach schlecht, was mir fast schon vorher klar war, aber ich wollte mich auch selbst testen, da ich von ARGE fast als Simulant abgestempelt wurde und es schon glaubte.

Genauso habe ich es nun der Psychiaterin geschildert und ich hatte wieder den Eindruck, sie versteht meine Problematik nicht. Sie vergisst jedesmal, dass ich eben wegen dieser Beschwerden eine Umschulung gemacht habe und die Symptome immer wieder auftreten werden, wenn ich unter bestimmten Bedingungen (die man im Büro eher nicht hätte) arbeiten muss.

Heute meinte sie nun, ich soll wieder mit Antidepressiva anfangen, wenn mich sowas immer sofort aus der Bahn werfen würde. Außerdem sollte ich eine Therapie machen. Ich fragte dann nur (um sicher zu gehen) ob sie meint, dass ich unter Tabletten dann sogar wieder als Altenpflegerin oder in Schicht, Akkord als Produktionshelferin arbeiten soll/muss/kann, und sie sagte: wieso nicht? (Abgesehen davon hatte ich auch damals trotz Antidepressiva erhebliche Ausfallzeiten.....)

Tabletten konnte ich also nun nochmals abwehren, die Therapeutenliste habe ich mitgenommen und ich startete noch einen letzten Versuch ihr zu erklären, dass ich ohne Antidepressiva relativ gut mit der Angsterkrankung umgehen kann, auch beruflich, WENN die Umstände entsprechend passen- und bei über 100 Bewerbungen die ich im letzten Jahr abgeschickt habe, ist das doch ganz ok.

Abschließend möchte ich noch erzählen, dass Leute, die mich sehr gut kennen und die keine Angsterkrankung haben in den letzten Monaten schon öfters zu mir sagten, dass sie mich bewundern, wie ich das alles schon so über die Monate durchstehe, sie wären schon längst durchgedreht, bei solchen Sorgen. Drum hat mich der Satz der Psychiaterin, von wegen, dass mich sowas sofort aus der Bahn wirft, schon getroffen. Vorallem schwant mir schon Übles, wenn sie nun einen Arztbericht verfasst.....

25.06.2010 10:39 • #17


A


Hallo Leni66,

Trotz Gutachten keine Rente oder Behindertenausweis

x 3#3


L
Hallo zusammen,

nun sind knapp 4 Wochen seit Antragstellung auf Schwerbehinderung vergangen, bisher noch keine Antwort.

Vom Amtsarzt wurde ich auch noch nicht eingeladen, stattdessen kam nun ein Schreiben der ARGE Arbeitsvermittlerin. Nächste Woche muss ich bei ihr antreten, sie hätte zwischenzeitlich eine Stellungnahme des Amtsarztes vorliegen und möchte nun mit mir ein abschließendes Gespräch über meine berufliche Zukunft führen .

Ist es normal, dass der Amtsarzt die betroffene Person gar nicht sehen will, sondern nur die Arztbriefe oder Klinikberichte liest, bzw den Gesundheitsbogen, den ich ausgefüllt habe?

Was mache ich, wenn der Arzt meint, dass ich z. B. Früh- und Spätschicht im Wechsel tun kann? So war es nämlich vor einigen Jahren schon einmal, obwohl die Klinik davon abgeraten hat.

Danke für eure Antworten im Voraus.

22.07.2010 11:55 • #18


M
Hallo Leni,

habe im Moment den gleichen Stand wie du........

22.07.2010 22:35 • #19


L
Hallo,

nun war das Gespräch bei der SB von der ARGE bzgl. der Stellungnahme des Amtsarztes (er hat mich nicht persönlich eingeladen, nur anhand der Berichte und Gutachten entschieden).

Tatsächlich hat er also festgestellt, dass ich derzeit nur 3 - 6 Stunden arbeiten kann. Es steht auch drin, dass eben Wechselschichten, Akkordarbeit, körperlich schwer derzeit nicht möglich ist und mein Leiden besteht auch schon lange. Ich soll in eine REHA gehen, damit meine Arbeitskraft wieder voll hergestellt wird.

Ich sagte dann zu der SB, dass ich schon zweimal stationär, einmal teilstatinonär behandelt wurde und auch schon Therapien hatte. Gruppen, wie Einzel. Das Fazit war dann, dass ich mich mittelfristig beruflich umorientieren soll, was auch 2 Jahre später in Form einer zweijährigen Umschulung (auf Veranlassung der DRV) geschah.

Ach so?? Meinte die darauf.

Ich sagte ihr, dass ich gewisse Tätigkeiten auch künftig nicht machen kann, deshalb hätte ich doch umgeschult und einen Bürojob oder z.B einen leichten Lager- bzw Versandjob oder sowas kann ich doch tun, nicht umsonst habe ich schon über 200 Bewerbungen geschrieben auf Stellen, die ich mir zutraue. Meine Probleme sind chronisch und ich verstehe nun nicht so recht, weshalb ich jetzt eine REHA machen soll???

Glücklicherweise habe ich nächste Woche (oh Wunder) sogar ein Vorstellungsgespräch. Ich sagte ihr, wenn das klappt (Teilzeitstelle am Empfang), dann möchte ich aber nicht gleich in REHA, wenn überhaupt. So eine Chance kommt jobmäßig so schnell nicht wieder. Allenfalls eine ambulante Therapie könnte ich mir vorstellen.

So sind wir verblieben.

So ganz klar ist mir das alles noch nicht. OK, in dem Gutachten vom Amtsarzt steht, dass nach einer REHA sowieso neu begutachtet wird, aber ich habe ständig das Gefühl, dass sie mich partout wieder als Pflegekraft oder in eine Fabrik zum Akkordarbeiten in Schicht schicken wollen und dann wären meine gesundheitlichen Fortschritte wieder dahin. Das kann doch nicht Sinn der Sache gewesen sein und wozu dann überhaupt Umschulung? Dann könnte man doch auch sagen: geh mal 5 Jahre in Rente und geh danach wieder im alten Beruf arbeiten, bis zum nächsten Zusammenbruch.

Nachdenkliche Grüße.....

13.08.2010 12:56 • #20


Schneefrau2009
Hallo Leni,

falls notwendig kannst Du zwar nicht gegen das Gutachten selbst Widerspruch einlegen, wohl aber gegen das was die Arbeitsvermittlerin daraus macht. Letztlich ggf. gegen die Eingliederungsvereinbarung oder Dich gegen Vermittlungsvorschläge, die sich inhaltlich dann darauf stützen zur Wehr setzen.

Für mich stellt sich auch die Frage, ob der Arzt eine medizinische oder berufliche Reha gemeint hat, das hängt u.a.von der Fragestellung ab, die die Arbeitsvermittlerin formuliert hat. Eine berufliche Reha könnte ein Belastungerprobung sein, die z.B. bei einem Bildungsträger mit Quali-Anteil durchgeführt wird oder auch eine weitere Umschulung oder Weiterbildung um Deine berufliche Belastbarkeit wieder voll herzustellen.
Eine mediziniche Reha kann meines Erachtens nur angeraten werden, gezwungen werden dazu, gar noch in Form von Sanktionen oder so, geht soweit ich das weiß,nicht !

Hast Du Dir das Gutachten aushändigen lassen ? Wenn nicht, lass Dir eine Kopie zuschicken, das machen die. Falls die Fragen nur mit Ja oder Nein oder so beantwortet wurden, solltest Du Deine Abreitsvermittlerin bitten Dir den Auftrag für das ÄG mitzukopieren.

Ich drücke Dir die Daumen für Dein Vorstellungsgespräch !

Liebe Grüße
Schneefrau

13.08.2010 16:10 • #21


M
Hallo Leni66,

Zitat:
Glücklicherweise habe ich nächste Woche (oh Wunder) sogar ein Vorstellungsgespräch. Ich sagte ihr, wenn das klappt (Teilzeitstelle am Empfang), dann möchte ich aber nicht gleich in REHA, wenn überhaupt. So eine Chance kommt jobmäßig so schnell nicht wieder. Allenfalls eine ambulante Therapie könnte ich mir vorstellen.
sollte das mit dem neuen Job klappen, kannst du sicher sein, dass das AA bzgl. Reha nichts mehr zu melden hat.

Anders sieht es m. E. aus, wenn das mit dem Job nicht klappen sollte, denn du hast eine gewisse Mitwirkungspflicht, dass du wieder arbeitsfähig wirst.
Zitat:
So ganz klar ist mir das alles noch nicht. OK, in dem Gutachten vom Amtsarzt steht, dass nach einer REHA sowieso neu begutachtet wird, aber ich habe ständig das Gefühl, dass sie mich partout wieder als Pflegekraft oder in eine Fabrik zum Akkordarbeiten in Schicht schicken wollen und dann wären meine gesundheitlichen Fortschritte wieder dahin. Das kann doch nicht Sinn der Sache gewesen sein und wozu dann überhaupt Umschulung?
Sollte das wirklich der Fall sein und man dir so einen Job anbieten, lege ihne Unterlagen von der Rentenversicherung vor bzgl. deiner Umschulung.

13.08.2010 17:35 • #22


L
Vielen Dank für eure Antworten, Schneefrau und mag.

Die Kopie von dem Gutachter/Amtsarzt habe ich hier. Diese Zielfragen sind tatsächlich nur mit ja/nein beantwortet worden.
Bekomme ich da tatsächlich die Fragen, wenn ich darum bitte oder ist das auch wieder eine Ermessenssache der SB??

Ich habe im Gespräch schon zu ihr gesagt, dass ich mich wundere. Ich war zweimal 4 Wochen in stationärer REHA und einmal anschließend in einer Tagesklinik. Außerdem habe ich Einzel- und Gruppentherapie hinter mir, war also immer gut dabei, aktiv dafür zu arbeiten, dass ich wieder meinen Alltag bewältigen kann. In den Kliniken wurde mir jedes Mal nahe gelegt, mir mittelfristig eine andere Arbeit zu suchen. Vorallem ohne Schicht, kein Akkord bzw erhöhter Zeitdruck oder körperlich schwer. Das steht auch so in den Klinikberichten und noch im Gutachten meines damaligen Psychiaters.


Ich suchte zwar, fand aber keine andere Arbeit und war dann nach knapp einem Jahr in der Altenpflege wieder so unten, dass ich fast ein Jahr krankgeschrieben war. In dieser Zeit kam die DRV auf mich zu und bot mir eine Umschulung (als Bürokauffrau) an, DAMIT ich wieder voll einsatzfähig bin. Also zwei Jahre Umschulung, nach ein paar Monaten noch ein halbes Jahr Zusatzausbildung- alles hat die DRV bezahlt. Dann fand ich wenigstens eine 50 % Stelle am Empfang und die DRV zahlte auch noch das erste halbe Jahr die Hälfte meines Gehalts. So konnte ich etwas Berufserfahrung sammeln und war auch so ziemlich symptomfrei, da die Arbeitszeiten sehr regelmäßig waren und ich weder Akkord, noch körperlich schwer arbeiten musste. Klar, das Geld war knapp und ich hätte die Arbeit auch in Vollzeit geschafft, doch ich war froh, überhaupt Arbeit zu haben.

Kurz: wenn ich so eine Arbeit habe, bin ich ja auch jetzt schon voll einsatzfähig. Deshalb habe ich doch auch umgeschult.

Die SB hat außerdem nicht gewusst, dass der Amtsarzt mich gar nicht persönlich gesehen hat und sie hat auch nicht gewusst, dass ich von der DRV aufgrund des chronischen Verlaufs der Angststörung eben diese Umschulung bekommen habe.

Mir geht es symptommäßig gut, wenn ich privat gewisse Regeln einhalte und einer Tätigkeit nachgehe, die eben nicht in Schicht oder Akkord ist. Dafür nehme ich auch hohe finanzielle Einbußen in Kauf.

Die Stelle, bei der ich mich am Dienstag bewerbe, wird auch wieder nur 50 Prozent sein, obwohl in der Stellenanzeige stand, Voll- oder Teilzeit. Gerne würde ich mehr arbeiten. Wenn ich aber abzgl. der Fahrkosten hoffentlich soviel bekomme, wie Hartz und sie mich überhaupt wollen, dann mach ich es natürlich! Immerhin wäre ich dann endlich wieder angemeldet und meinen Zeitungsjob habe ich auch noch und die Augen und Ohren halte ich trotzdem noch offen.

Puh, ist das alles aufregend.....

14.08.2010 17:17 • #23


Schneefrau2009
Hallo Leni,

also da Du das Gutachten hast und mit den Antworten auf die Zielfragen ja nichts anfangen kannst, wird die Arbeitsvermittlerin den Auftrag schon geben. Du solltest ihr einfach erklären warum Du es brauchst.

Dass sie nichts darüber weiß, ob der Arzt Dich persönlich gsehen hat oder nicht,liegt einfach daran, dass es unterschiedliche Abteilungen sind und bei den Argen meist auch noch der Ärztliche Dienst der Agentur oder ein Vertragsarzt. Da hat die Arge sehr wenig Einfluss. DIe Arbeitsvermittlerin kann, wenn sie weiß, dass das sinnvoll ist auch um persönliche Begutachtung oder Begutachtung nach Aktenlage bitten, beides kann im EInzelfall richtig sein.

Dass sie über Deine Geschichte nichts weiß, liegt am sehr strengen Datenschutz, viele Sachen dürfen im System überhaupt nicht dokumentiert werden und wenn mann mal eine Weile kein ALG II hatte, wird irgendwann der ganze Datensatz gelöscht. Man muss also damit rechnen, seine Geschichte immer wieder zu erzählen. Das ist zwar lästig, aber eigentlich im Sinne des Betroffenen, nur eben nicht im Sinne einer guten Zusammenarbeit....
Könnte natürlich auch sein, dass sie neu ist und sich einfach noch nicht gründlich eingelesen hatte, die Fluktution in den Argen ist ziemlich groß, da kommen dauernd neue Leute.

Wenn Du die TZ Stelle bekommst, kannst Du ja vielleicht weiterhin aufstockend ALG II beantragen, abzüglich des Freibetrages hast Du dann immer noch etwas mehr als ALG II ohne Arbeit. Oder Du beantragst Wohngeld, wenn das ALG II nicht mehr weitergezahlt wird.

Wenn Du eine sehr allgemeine AUsbildug zur Bürokauffrau hast, wäre aber sicher auch eine weitere Fortildung über Bildunggutschein eine gute Idee, allgemein ausgebildete Bürokauffleute gibt es wie Sand am Meer, da ist Arbeit finden schwierig. Solche Sachen wie SAP oder so werden immer mal wieder von der Arge bezahlt.

Liebe Grüße
Schneefrau

14.08.2010 21:11 • #24


L
Zitat von Schneefrau2009:

Wenn Du die TZ Stelle bekommst, kannst Du ja vielleicht weiterhin aufstockend ALG II beantragen, abzüglich des Freibetrages hast Du dann immer noch etwas mehr als ALG II ohne Arbeit. Oder Du beantragst Wohngeld, wenn das ALG II nicht mehr weitergezahlt wird.

Wenn Du eine sehr allgemeine AUsbildug zur Bürokauffrau hast, wäre aber sicher auch eine weitere Fortildung über Bildunggutschein eine gute Idee, allgemein ausgebildete Bürokauffleute gibt es wie Sand am Meer, da ist Arbeit finden schwierig. Solche Sachen wie SAP oder so werden immer mal wieder von der Arge bezahlt.


Hallo Schneefrau,

danke für deine tollen Auskünfte.

Ja, ich habe leider gemerkt, dass man mit Bürokaufleuten die Straßen pflastern kann. Ich drucke immer mal wieder Stellenanzeigen aus, bei denen ich mit nicht bewerben kann, weil mir gewisse Extras fehlen, doch meine Arbeitsagentur und die ARGE sind das sehr stur, das weiß ich auch von anderen Betroffenen. Bei anderen ARGEN ein paar Kilometer weiter bekommen die Arbeitslosen einen Kurs nach dem anderen gesponsert. Naja, die haben halt noch mehr Geld.

Aufstockend werde ich nichts bekommen. Angenommen ich würde im neuen Job 400 netto haben (50 % Teilzeit), davon noch mind. 50 Euro Fahrkarte zur Arbeit - wenn die Stunden so verteilt sind, dass ich nicht jeden Tag zur Arbeit muss. Bleiben also noch 350 Euro. ALG II bekomme ich momentan nur 289 Euro und es wird denmächst noch weniger, weil unsere Wohnung 40 Euro über der Grenze liegt, die genehmigt wird. Somit bekomme ich garantiert kein ALG II und ich bin froh, wenn ich nicht mehr zur ARGE muss. Wohngeld könnt ich versuchen.

Für mich ist es bei der ARGE immer so eine Gratwanderung. Es geht mir halt darum, dass die Symptome beim Schichten oder Akkord arbeiten wieder auftreten, dass sich der Allgemeinzustand verschlimmert. Halte ich gewisse Regeln (die ich bei den Klinikaufenthalten gelernt habe) ein, geht es mir sogar fast ohne Medikamente gut und ich bin- ohne Schicht und Akkord- voll einsatzfähig. Jetzt schon. Das scheint die SB nicht so recht zu verstehen und der Amtsarzt wohl auch nicht. Und wenn ich zuviel rede und erkläre, hört es sich immer nach Rechtfertigung an oder so, als wolle ich nichts arbeiten. Sage ich, ich bin im Moment so ziemlich beschwerdefrei, heißt es wieder, dann kann ich auch alles machen.

Es ist schwierig, dass einem kein Strick daraus gedreht wird.

Ich werde also morgen die SB darum bitten, dass ich die Zielfragen erfahre und werde mich dann mit dem Herrn von der DRV in Verbindung setzen um ihm die Sachlage zu schildern. Aber vllt klappt es auch vorher mit dem Arbeitsplatz, das wär der Knüller.

15.08.2010 12:55 • #25


Schneefrau2009
Hallo Leni,

also wenn Du ganz konkret etwas für eine Einstellung brauchst, also eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers hast, dass er Dich einstellen würde, wenn Du diese Kenntnisse hättest, dann geht eigentlich bei allen Argen so ziemlich alles...

Falls Du sonst etwas wirklich begründen kannst, dass Du es brauchst um Arbeit zu finden, solltest Du, vorausgesetzt Deine Arbeitsvermittlerin hat es abgelehnt und ggf. ihr Teamleiter oder Teamleiterin auch, direkt an die Geschäftsführung oder an den Bürgermeister schreiben und Dein Anliegen, ruhig auch emotional, schildern.

Die Argen hängen das Kundenreaktionsmanagement sehr hoch und wollen auch auf gar keinen Fall schlechte Presse. Also mutig an die Großkopferten schreiben, in der Regel wird dann eine Lösung gesucht, die Dich auch zufrieden stellt. Da gehen manchmal DInge die vorher unmöglich erschienen sind....

Mir ist nicht klar, warum Du nur sowenig ALG II bekommst, aber Wohngeld ist auf jeden Fall eine gute Idee, falls Du die Stelle bekommst. Falls Du Kinder hast, geht auch noch Kindergeldzuschlag.

In der Regel zahlen die Argen bei Einstellung eines ihrer Kunden auch Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber, da Du ja in der Rehaabteilung geführt wirst ( ich meine es so in Erinnerung zu haben), sind da wirklich viele Gelder möglich. Das könnte Arbeitgeber locken, wenn Du das im Vorstellungsgespräch anbringen kannst. Allerdings glaube ich, bei TZ ist das schwieriger, aber sicher bin ich nicht. Du solltest Deine Arbeitsvermittlerin danach fragen, die meisten Argen haben dafür auch Flyer auf denen das erklärt wird. Das könnte evtl. auch noch für das Vorstellungsgespräch am Mittwoch interessant sein.

Liebe Leni, ich drücke DIr für Dienstag ganz doll die Daumen.

Viele liebe Grüße
Schneefrau

15.08.2010 16:04 • #26


L
Hallochen,

das Vorstellungsgespräch verlief soweit gut, allerdings war aus der Stellenanzeige heraus nicht ersichtlich, dass gewisse Umstände vorherrschen (u. a. bzgl. Schichten), mit denen ich die größten Schwierigkeiten habe und auf Grund dessen bekam ich doch überhaupt die Umschulung. Außerdem würde ich den Arbeitsplatz mit diesen Dienstzeiten mit Öffentlichen gar nicht pünktlich erreichen können. Ich habe dann nach einer Weile erklärt, dass die Stelle dann leider nicht für mich infrage kommt, wäre ja ohnehin meine Pflicht, auf gesundheitliche Probleme hinzuweisen.

Gut. Ich hefte es unter der Rubrik Erfahrungen ab. Immerhin war ich beim Gespräch absolut nicht nervös.

Da ich sowieso schon unterwegs war, bin ich gleich zur DRV. Nach kurzer Wartezeit konnte ich sogar gleich mit einer REHA-Beraterin sprechen und ich schilderte ihr meine Lage. Sie hat gleich verstanden, um was er mir geht und gab mir dann die REHA-Anträge mit. Sie glaubt zwar nicht, dass überhaupt eine REHA genehmigt wird (da ich voll arbeitsfähig bin, wenn auch mit diesen 2 bis 3 Einschränkungen), aber ich müsse halt den Antrag stellen, wenn es in der EGV von der ARGE so steht. Außerdem würde ich doch als REHA-FALL gelten.

Falls die REHA also dennoch genehmigt würde, dann soll ich unbedingt darauf achten, dass es genauso im Entlassungsbericht steht- voll einsatzfähig, allerdings mit den genannten Einschränkungen....genauso steht es ja schon im letzten Entlassungsbericht.....drum habe ich doch die Umschulung machen dürfen/sollen

Nun. Ich weiß ja nicht, inwieweit ich überhaupt Einfluss darauf habe, was im Entlassungsbericht steht, aber versuchen muss ich es wohl- falls es überhaupt soweit kommt.

17.08.2010 13:27 • #27


L
Hallochen,

nach ca. 3 Monaten habe ich soeben den Bescheid auf meinen Antrag auf Schwerbehinderung bekommen. Abgelehnt.

OK, überrascht mich nun nicht sonderlich nach alldem, was ich so lese. Ich denke, ich werde dem widersprechen.

14.09.2010 14:34 • #28


S
Hallo Leni,

tut mir leid, daß dein Antrag abgelehnt wurde, nimm es auf keinen Fall persönlich und laß es nicht zu nah an Dich ran. Ich weiß, dies belastet zusätzlich und stellt soviel in Frage, gell. Momentan werden Erstantrage sehr gerne abgewiesen - leider.

Du solltest jetzt wie Du bereits selbst geschrieben hast Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen.

Wenn Du hierbei Hilfe benötigen solltest, bitte melde Dich.

LG und Kopf hoch
sek

14.09.2010 14:42 • #29


A


Hallo Leni66,

x 4#15


L
Danke dir SEK,

ja, ein wenig geknickt war ich schon, weil ich schon durch die anderen Behördengänge, die ganze Jobsuche und auch dort immer wieder Absagen, schon sehr geschwächt bin. Außerdem merke ich meine Beschwerden/Behinderung jedesmal massiv, wenn ich mitten in der Nacht loshetze und Zeitungen austrage- eigentlich Gift für mich und nur pure Verzweiflung, zwecks Geld.

Wie sollte ich denn am besten den Widerspruch forumlieren? Soll ich da meine Beschwerden nochmals schildern in Form von Beispielen oder so?

15.09.2010 12:33 • #30

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