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Trotz Krankschreibung ruft Chef an

S
Hallo zusammen,

Ich hatte mich schonmal an euch gewendet, weil mich meine Arbeit psychisch fertig gemacht hat und ich nicht mehr konnte. Daraufhin habe ich euren Rat befolgt und habe mich krank schreiben lassen. Das bin ich jetzt erstmal zwei Wochen bis zum 5.7. Anschliessend wird die Arbeitsunfähigkeit verlängert.

Mir ist in der Zeit eine richtige Last von den Schultern gefallen u mein Leben ist wieder lebenswert. Das habe ich nur euren Ratschlägen zu verdanken!

Jetzt schreibt mirr heute morgen mein Chef trotz Krankmeldung bis zum 5. eine Whats App u bittet um Rückmeldung und weil ich daraufhin nicht reagiere ruft er an. Den Anruf hab ich auch nicht entgegen genommen. Sofort habe ich wieder Herzrasen und bin in Trähnen ausgebrochen. Ich empfinde so eine starke Abneigung! Wie soll ich mich verhalten?

Vielleicht habt ihr einen Tipp!

Liebe Grüße

01.07.2019 10:20 • x 2 #1


Albarracin
Experte

01.07.2019 10:31 • x 5 #2


A


Hallo Sara_p,

Trotz Krankschreibung ruft Chef an

x 3#3


Dakota
Manchmal steht in Arbeitsverträgen wie die Regelung ist, wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist, z.B. ins Krankengeld kommt, dann kann es sein, dass der Arbeitgeber (vielleicht auch zurecht) erwartet, dass man sich 1 x im Monat zum Beispiel meldet und durchgibt, ob absehbar ist, wie lange man noch krank sei. Da kann es dann auch so sein, dass man auf der Arbeit anruft und sagt Hallo, ich bins, ich bin weiterhin krank geschrieben, es ist noch nicht absehbar wenn ich wiederkomme.
@sara_p: Liegt Dir prinzipiell etwas an der Stelle?
Wenn Du nicht mit dem Chef telefonieren willst, könntest Du vielleicht per WA kurz schreiben, dass Du weiterhin krank geschrieben bist bis zum 5.7. und dann zum Arzt gehst und dass Du davon ausgehst, dass die Arbeitsunfähigkeit nochmal verlängert werden wird. Er will wahrscheinlich nur einschätzen können, ob es etwas Längeres ist und er muss vielleicht planen.

01.07.2019 11:04 • x 2 #3


S
Hallo Dakota, danke für deine Antwort. Mir liegt nichts an der Stelle. Ich habe mich über ein Jahr gezwungen dort hinzugehen und habe die warnzeichen ignoriert und bin dann zusammen gebrochen. Ich möchte da nicht hin zurück. aber das ist ein guter Tipp! Ich werde dem Chef schreiben, dass mein gesundheitlicher Zustand erstmal nicht erlaubt, dass ich wieder arbeiten gehe.

Liebe Grüße

01.07.2019 11:25 • x 5 #4


Hoffnung21
Hallo Sara,

Rein rechtlich brauchst du tatsächlich nicht mit Deinem Chef sprechen, aber eine kurze Nachricht, dass es dir nicht gut geht und wie lange es evtl.dauert wäre ein Schritt, den ich machen würde. Er muss ja planen. Kann auch über die Personalabteilung erfolgen.
Auch wenn dir nichts an der Stelle liegt, bitte bleib da, solange du krankgeschrieben bist.

LG Eis

01.07.2019 11:34 • x 6 #5


A
Es ist eine gute Lösung, dem Chef mitzuteilen, dass du noch länger krank bist. Meine Chefin stand vor Monaten einst vor meiner Tür, um zu sehen, wie es mir ginge; mein Haus lag zufällig an ihrem Heimweg.
Eine Diagnose musst du nicht angeben. Ein andernmal, bei Gelegenheit, könntest du sagen. Schreib doch einfach eine sachliche Mail. Dann hast du auch noch gespeichert, was du wann geschrieben hast. Das hat mir in letzter Zeit sehr geholfen, als man mir das Wort im Munde herumdrehen wollte.
Liebe Grüße von Mayke

01.07.2019 11:57 • x 3 #6


Albarracin
Experte

01.07.2019 11:57 • x 7 #7


ZeroOne
Hi zusammen!

Das ist spannend:

Zitat von Albarracin:
Und so was

ist grundsätzlich rechtsunwirksam.


Ich hatte seinerzeit eine Abmahnung bekommen (wo auch seitens des BR nichts entgegensetzt wurde), weil der Arbeitgeber der Auffassung war, dass ich während des Krankengeldbezugs nicht nur die Krankenkasse über vom Arzt ausgestellte Verlängerungen unverzüglich informieren müsse, sondern auch ihn (ich hatte nur der Krankenkasse Bescheid gegeben). Das war bei einem von Deutschlands größten Arbeitgebern.

Vom Rechtlichen abgesehen - denke ich persönlich - ist es wohl am besten, mit dem Arbeitgeber zu sprechen bzw. zu schreiben, wenn er sich meldet und eine klare Ansage zu machen, auch wenn es schwer fällt. Dann hat man es hinter sich!
Ansonsten schreibt er immer wieder, oder ruft an, oder steht vor der Tür (hatte ich auch schon - wurde dann mit Fürsorge argumentiert).

LG
ZeroOne

01.07.2019 12:27 • x 4 #8


Rowi
Huhu zusammen,
ich handhabe es momentan so, vorallem auch wegen meiner Aussteuerung das ich, der Krankenkasse den Schein für sie via Email zukommen lasse. Arbeitsamt bekommt auch ne Mail mit dem Schriebs für den Arbeitgeber und der Info das das Original auf dem Weg ist. Und mein Arbeitgeber bekommt ebenfalls den Scan via Email mit Anmerkung das das Original dem Arbeitsamt vorliegt. So bin ich auf jeden Fall immer auf der sicheren Seite.
Auch mein Sozialberater hatte mir Empfohlen, alles entweder per Mail oder kopierten Briefverkehr zu machen so das ich Nachweise habe.
Ja der Weg ist etzend und ich habe am Anfang auch jeden Monat wenn das Datum ran kam mehr Bauchschmerzen ud Co. bekommen. Hat sich aber dann mehr und mehr gelegt.

Gute Anmerkung in der Reha war auch, dass wir nichts über unseren Krankheitsverlauf oder Diagnosen weiter geben müssen an den Chef. Krankmelden und gut ist und früh genug bescheid geben wenn die Krankheit länger dauert.

LG
Rowi

01.07.2019 12:41 • x 4 #9


S
Vielen Dank euch allen! Ihr habt mir sehr geholfen!

Lg

01.07.2019 13:51 • x 4 #10


Dakota
@Albarracin : Danke, das wusste ich nicht.

01.07.2019 15:47 • #11


W
Zitat von Albarracin:

nur weil etwas im Arbeitsvertrag steht, heißt das noch lange nicht das es rechtswirksam ist.
Und so was

ist grundsätzlich rechtsunwirksam.
Die Pflichten des AN bei Arbeitsunfähigkeit sind abschließend in § 5 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
beschrieben. Da hat kein AG noch irgendetwas per Arbeitsvertrag hinzuzudichten.

entschuldigung, wenn ichmich einmische, jedoch gilt das nur bedingt.
Denn zuerst einmal steht die Kündigung/Abmahnung im Raum und ist wirksam. Sie wird erst dann unwirksam, sobald der Arbeitnehmer tätig wird, schlimmstenfalls auf dem Klageweg. Der ist im Arbeitsrecht ziemlich lang und dornig. Was nutzt es einem, wenn der Prozess 2 Jahre dauert, er die Kosten erstmal in die Hand nehmen muss, um dann am Ende vom Richter zu hören, er habe zwar recht, aber nun sei das Vertrauensverhältnis zerrüttet und man solle eine Abfindung akzeptieren?
Daher sind als Extrembeispiel sogar Abmahnungen oder Küdnigungen immer wirksam, selbst wenn offenkundiger Blödsinn drin steht.

01.07.2019 16:30 • x 1 #12


Albarracin
Experte

01.07.2019 17:54 • x 1 #13


W
Zitat von Albarracin:
@wallis: Entschuldige, aber bei allem Respekt ist diese Anmerkung von Dir in Bezug auf die Gültigkeit des EFZG

ziemlicher Quatsch und Deine Begründung hat auch damit gar nichts zu tun.

Und was Du zu Abmahnungen schreibst, passiert so idR nur,

wenn ein AN am falschen Ende gespart hat, nämlich am Rechtsschutz im Arbeitsrecht. Diese Art Rechtsschutz sollte für einen AN genauso selbstverständlich sein wie der Rechtsschutz im Sozialrecht für chronisch kranke/behinderte Menschen. und so was gibt es auch für relativ kleines Geld - zB durch Gewerkschaftsmitgliedschaft.

ich habe gar nichts über die Gültigkeit der Lohnfortzahlung geäussert
mein einwand bezog sich auf diese Passage:
nur weil etwas im Arbeitsvertrag steht, heißt das noch lange nicht das es rechtswirksam ist.
ich war wohl zu träge, deine darunterstehenden Sätze bzgl des EFZG zu entfernen, damit es ganz eindeutig wird. Mea Culpa.
Ich überlese jetzt mal grosszügig den Quatsch. Jedoch stellt sich mir die Frage, bist du Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Denn dann weisst du ja, dass die rechtsschutzversicherung zuerst eine Prüfung vornimmt und danach entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt. Auch muss diese Versicherung nicht zwangsläufig die Anwaltskosten übernehmen, bzw schreibt einen bestimmten Anwalt vor.
rechtsschutz im Arbeitstrecht ist meistens Bestandteil einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung, die sich nicht jeder leisten kann oder will.
3 Monate Minimum versichert müssen erfüllt sein.
Nicht jeder ist Gewerkschaftsmitglied bzw nicht jeder darf in eine Gewerkschaft eintreten.
Nichtsdestotrotz beschleunigen sich die langsamen Mühlen der Verwaltung und überlastete Gerichte auch mit Rechtsschutz nicht.

01.07.2019 18:24 • x 1 #14


Albarracin
Experte

01.07.2019 20:26 • x 4 #15


A


Hallo Sara_p,

x 4#16


Pessimist
Moin .

meines Wissens musst Du darauf absolut nicht reagieren ! er scheint jetzt in Bedrängnis geraten zu sein, da Du fehlst !?

Alles Gute !

26.08.2019 09:27 • #16

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