Experte
Hallo Wallies,
ich bin nun mal für klare Aussprache und nicht unbedingt ein Freund des Wattebäusschenschmeissens.
Zu Deinen Fragen:
Zitat:Jedoch stellt sich mir die Frage, bist du Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Nein, das bin ich nicht und habe ich auch nicht behauptet. Ich habe allerdings öffentliches Recht studiert und bin seit 26 Jahren Betriebsrat sowie seit 15 Jahren Schwerbehindertenvertreter in einem Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. In diesen Funktionen war bzw. bin ich seit 15 Jahren freigestellt.
Darüber hinaus bin ich auch noch seit 20 Jahren Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und seit 10 Jahren ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht.
In einem großen Unternehmen wie dem meinem hat man als BR bzw. SBV auch immer die aktuelle Fachkommentierung in Sachen Arbeitsrecht und SGB IX zur Hand.
Was Du zu RSVen schreibst, trifft so allgemein kaum noch zu. Die allermeisten RSVen bieten freie Wahl des Anwaltes und haben sehr oft Baukastensysteme, bei denen man neben Standardpaketen auch noch gewünschte Rechtsgebiete zumuten kann.
Wer sich angeblich eine RSV nicht leisten kann - gerade als Arbeitnehmer - setzt mE die falschen Prioritäten. Und wer sich eine RSV nicht leisten will, darf sich dann nicht über die Folgen beschweren.
Wer nicht in eine Gewerkschaft eintritt, sollte sich halt nicht wundern, wenn es keine tariflichen Leistungen gibt.
Und bei dem hier stellen sich sämtliche Nackenhaare bei mir auf:
Zitat:bzw nicht jeder darf in eine Gewerkschaft eintreten.
Das ist nun wirklich absoluter Blödsinn. Für jeden Arbeitnehmer (und auch Beamten) gibt es zB im Rahmen des DGB eine Fachgewerkschaft, die für ihn oder sie fachlich zuständig ist. Und keinem Arbeiutnehmer oder Beamten darf irgendjemand den Gewerkschaftsbetritt verbieten. Es handelt sich dabei um ein Grundrecht, daß durch das GG besonders geschützt ist.
Zitat:Nichtsdestotrotz beschleunigen sich die langsamen Mühlen der Verwaltung und überlastete Gerichte auch mit Rechtsschutz nicht.
Doch, durch professionelle Unterstützung kann sich ein Verfahren erheblich beschleunigen, weil ein Fachmensch natürlich auch die Verfahrensinstrumente wie zB einstweilige Verfügung, vorläufigen Rechtsschutz, Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens etc. kennt und anwenden kann. Außerdem kennt zB das ArbGG klare Vorgeben für die Bearbeitung einer Klage.
01.07.2019 20:26 •
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