Über 6 Wochen arbeitsunfähig - woher Geld bekommen?

A
Hallo.

Ich wusste nicht, wie ich den Titel benennen sollte...beschreibe einfach mal meine Frage.

Ich bin in der Ausbildung.
Bin aber bald 4 Wochen krank geschrieben. Werd dann wohl weiter Arbeitsunfähigkeit haben und dann werd ich ja noch dazu, WOchenlang in einer Klinik sein.
Noch immer weiß ich nicht wann es mit der Klinik soweit ist...aber werden ja trotzdem mehr als 6 Wochen.

Dann bin ich ca. schon über 3 Monate krank geschrieben.

Aber ab 6 Wochen bekomme ich doch schon weniger Geld oder ?
Aber von dem Geld kann ich doch gar nicht Leben.

Und zudem bin ich ja noch in der Ausbildung.
Also habe noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und festes Gehalt !

Ich kann mich nicht konzentrieren und solche Gedanken zusammenfassen und mich darum kümmern.
Wisst ihr was ich meine und wie das so abläuft ?

Ob man deswegen seinen Arzt fragt was er dazu sagt, oder muss er da was machen ?
Kenn mich damit überhaupt nicht aus.

Lg

18.08.2010 21:35 • #1


M
Hallo Amyy,

du solltest erst einmal abwarten, bist du den Bescheind von der Krankenkasse erhälst, in welcher Höhe du Krankengeld
beziehen wirst.

Die Möglichkeit wäre dann, bei dir vor Ort zum Sozialamt zu gehen und diese müßten dir dann sagen können,
welche Zuschüsse du eventuell bekommen könntest.

19.08.2010 09:25 • #2


A


Hallo Amyy,

Über 6 Wochen arbeitsunfähig - woher Geld bekommen?

x 3#3


A
Hallo.

Ich habe mit meinem Vertrauenlehrer gesprochen.
Er meinte ich solle das nun einmal so weiterlaufen lassen.
Er meine auch, ab 6 Wochen bekomme ich ein bisschen weniger Geld.
Hm...hoffentlich wirklich nur ein bisschen, habe so ja schon nicht viel als Ausbzubildende.

mag: die Krankenkasse meldet sich dann von alleine ? Dann warte ich darauf

19.08.2010 23:57 • #3


S
Hallo Amyy ,

wenn du länger als 6 Wochen krank bist, erhälst du von deiner Krankenkasse Krankengeld.
Die Krankenkasse wird sich dann sicherlich mit dir in Verbindung setzen.

Für die gleiche Erkrankung gibt es innerhalb von 3 Jahren (= sogenannte Blockfrist) Krankengeld.

Das Krankengeld wird individuell berechnet und ist niedriger als dein momentanes Nettoeinkommen.
Für die Berechnung des Krankengeldes kannst du hier wichtiges-im-umgang-mit-gesetzlichen-krankenkassen-t17894.html nachlesen.

Krankengeld gibt es wenn die Voraussetzungen erfüllt sind,wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 546 Kalendertage (= 78 Wochen) innerhalb von der 3jährigen Blockfrist ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§48 SGB V)

Wie mag bereits geschrieben hat, besteht vielleicht die Möglichkeit unterstützend Hartz IV zu beantragen.

Vielleicht gibt es an der Klinik einen Sozialdienst mit dem du dich in Verbindung setzen könntest ?

LG und alles Gute für Dich
sek

23.08.2010 17:39 • #4

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