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Über ein Jahr im Wiederspruch, was tun!

andre.bunke
Hallo an die Leidensgenossen und Fachleute,

ich wollte mal um Rat fragen! Zu mir, ich bin 52 Jahre
immer gearbeitet, 2021 Erwerbsminderungsrenten Antrag
gestellt, 2022 Ablehnung und Widerspruch eingelegt über VDK,
nun habe ich und der VDK seit über einem Jahr nicht mehr gehört von der Rentenkasse!
Wäre es sinnvoll, dort anzufragen! Oder wäre es eher schlecht! Zwecks man nervt ja dann?
Oder sollte man mal zu einer Rentenberatungsstelle, dass die mal nachbohren?

Vielen herzlichen Dank schon mal, und einen schönen Gruß.

10.07.2023 11:02 • x 1 #1


Kate
Hi André und willkommen im Forum. Ich denke, nach einem Jahr kann man schon mal nachfragen. Das hat mit nerven in meinen Augen nichts zu tun.

LG Kate

10.07.2023 11:38 • x 3 #2


A


Hallo andre.bunke,

Über ein Jahr im Wiederspruch, was tun!

x 3#3


hlena
Ich sehe das genauso.
Ich würde aber bei der Rentenberatungsstelle nachfragen.
Dort weiß man sicher,wo man nachfragen muß.
Am Telefon wirst du evtl.
mit einer unqualifizierten Auskunft hingehalten.
(Ist mir schon passiert)

10.07.2023 11:48 • x 2 #3


Dys
Hi,
also ich denke, nach einem Jahr spricht garnichts dagegen, mal nachzufragen. Allerdings könnte da ja auch der VDK schon längst mal „nerven“ denn dafür ist er meines Erachtens da.
Zumindest könnte ja mal gefragt werden, woran es liegt, dass so garnichts an Rückmeldung gekommen ist.

10.07.2023 11:54 • x 3 #4


hlena
Das stimmt,aber ohne Auftrag macht der VDK gar nichts.

10.07.2023 12:01 • x 2 #5


Dys
Naja wenn der Widerspruch über den VDK eingelegt wurde, dann ist ja quasi ein „Auftrag“ erteilt. Aber klar, eine Kommunikation mit dem VDK sollte natürlich bestehen und im Zweifelsfall beauftragt man den halt, nochmal nachzufragen. Aber andersrum sollte der VDK auch über eine weitere Vorgehensweise mit dem Mitglied sprechen, vorausgesetzt der VDK hat den Vorgang auf dem Schirm. Vielleicht wurde ja dem Mitglied zumindest ja auch angeboten, dass wenn nach einer Zeit x nichts passiert ist, sich nochmal zu melden.
Aber das sind Mutmaßungen, weil es ja aus der Schilderung des TE nicht hervorgeht, was im Detail mit dem VDK besprochen wurde.

Letztlich aber eigentlich auch egal. Es besteht ja wie gesagt die Möglichkeit dem VDK zu sagen, haken sie nochmal nach, oder eben selbst bei der DRV nachzuhaken.

10.07.2023 12:58 • x 2 #6


Albarracin
Experte

10.07.2023 14:20 • x 4 #7

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