Übergang vonKurzzeit- / Langzeittherapie

Eisbärchen
Hallo zusammen,

ich bin gerade kurz vor dem Ende meiner Kurzzeittherapie. Was muss man unternehemn, um eine Umwandlung in eine Langzeittherapie zu bekommen? Hab heute gehört, ich müsse über erzielte Erfolge in der Kurzzeittherapie und über Ziele für die Langzeittherapie schreiben. Wie lange und ausführlich sollte das sein?
Bin mir total unsicher, wie das aussehen soll und habe Angst, dass ich durch mein Schriftstück keine Genehmigung bekomme.

Wie viele Stunden würde ich dann maximal noch genehmigt bekommen?

Vielen Dank für Eure Antworten und schönen Abend !

Viele Grüße
Eisbärchen

28.11.2011 20:46 • #1


Sarah
Hallo Eisbärchen,

welche Therapieform machst du denn? Tiefenpsychologisch, Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse?

Bei meiner TP war es so, dass ich eigentlich nichts machen musste, außer einmal zu unterschreiben. Mein Therapeut hat das entsprechende Gutachten geschrieben, welches dem Antrag beigefügt werden musste. Ich musste den Antrag nur mit unterschreiben, dass Gutachten habe ich nie zu Gesicht bekommen.

Die Menge der Stunden, die genehmigt wird, hängt auch von der Therapieform ab. Daher müsste ich wissen, was du genau machst, um die Frage richtig zu beantworten.

Liebe Grüße

Sarah

28.11.2011 22:01 • #2


A


Hallo Eisbärchen,

Übergang vonKurzzeit- / Langzeittherapie

x 3#3


Eisbärchen
Hallo Sarah,

sorry, das hätt ich natürlich mal schreiben sollen ;-). Ich mache eine tiefenpsychologische Therapie.

Liebe Grüße
Eisbärchen

29.11.2011 08:20 • #3


Sarah
Dann müsste es ja eigentlich wie bei mir sein. Frag deinen Therapeuten doch mal. Ich habe zumindest nie irgendetwas für die Verlängerung schreiben müssen.

Bei der TP werden erst einmal 25 Sitzungen Kurzzeit genehmigt. Danach können noch einmal 30 Sitzungen beantragt werden, so dass man insgesamt 80 Sitzungen hat. In besonderen Fällen können noch weitere 20 Sitzungen beantragt werden, so dass man maximal 100 Stunden hat. Aber spätestens da ist dann das Maximum erreicht.

Liebe Grüße

Sarah

29.11.2011 09:03 • #4


Albarracin
Experte

29.11.2011 12:07 • #5


Eisbärchen
Hallo ihr beiden,

25 Sitzungen Kurzzeit hatte ich ja dann, dann nochmal 30 = 55 h . Oder werden dann nochmal 25 Std genehmigt, damit dann 80h herauskommen? Sorry, verwirrt mich grad ein bisserl.

Meine Therapeutin würde eine Fortführung befürworten. Sie muss ein Gutachten schreiben, will aber, dass ich über erreichte Erfolge bzw. künftige Ziele schreibe. Vielleicht braucht das die Krankenkasse gar nicht, sondern ist für sie als Grundlage für das Gutachten? Kommt mir fast so vor, nachdem ich noch nichts im Netz gefunden habe.

Danke für Eure Antworten und liebe Grüße
Eisbärchen

29.11.2011 13:35 • #6


Pyxidis
Zitat:
Oder werden dann nochmal 25 Std genehmigt, damit dann 80h herauskommen?


Ja genau, es werden 2x 25 Stunden und 1x 30 Stunden genemigt. Die Reihenfolge kenne ich allerdings nicht. Insgesamt bei Verhaltenstherapie dann 80 Stunden.

Viele Grüße
Scorpio

29.11.2011 14:17 • #7


Sarah
Zitat von Eisbärchen:
Hallo ihr beiden,

25 Sitzungen Kurzzeit hatte ich ja dann, dann nochmal 30 = 55 h . Oder werden dann nochmal 25 Std genehmigt, damit dann 80h herauskommen? Sorry, verwirrt mich grad ein bisserl.



Sorry, ich hatte oben einen Teil vergessen - also bin ich die verwirrte Nach den 25 Kurzzeit werden noch mal 25 auf Langzeit genehmigt. Danach eventuell noch einmal 30 und in Ausnahmefällen anschließend noch einmal 20. Ich hoffe jetzt ist es klarer

Zitat:
Meine Therapeutin würde eine Fortführung befürworten. Sie muss ein Gutachten schreiben, will aber, dass ich über erreichte Erfolge bzw. künftige Ziele schreibe. Vielleicht braucht das die Krankenkasse gar nicht, sondern ist für sie als Grundlage für das Gutachten? Kommt mir fast so vor, nachdem ich noch nichts im Netz gefunden habe.


Ich könnte mir auch eher vorstellen, dass deine Therapeutin das für das Gutachten haben möchte. In diesem muss neben den zu behandelnden Problemen wohl auch dargelegt werden, wie die Zielsetzung der Therapie ist, wie sich der Patient zeigt, wie er mitarbeitet etc. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass dein Schreiben mit an den Gutachter geht.

Und versuch am Besten, dir nicht zu viele Gedanken wegen der Verlängerung zu machen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Therapeuten wissen, wie sie ihre Anträge zu begründen haben. Und eine Sachbearbeiterin meiner Kasse hat mir mal erzählt, dass sie es quasi noch nie erlebt hätte, die einer der ersten Anträge (also auf 25 und 50) abgelehnt worden sei.

Liebe Grüße

Sarah

29.11.2011 20:40 • #8


Eisbärchen
Hallo und vielen Dank ihr beiden - das macht die Sache für mich klarer. Na dann mach ich mir mal Gedanken und versuche das alles in Worte zu fassen. Ist für mich dann schonmal einfacher, wenn ich das Gefühl habe, dass es nur für das Gutachten meiner Therapeutin ist und nicht an den Gutachter weitergeleitet wird.

Euch einen schönen Abend !

Liebe Grüße
Eisbärchen

29.11.2011 21:28 • #9


Eisbärchen
Hallo,

ihr hattet tatsächlich recht. Meine Thera benutzt den Schrieb bzgl Erfolge der Kurzzeit- und Ziele für die Langzeittherapie nur für ihr Gutachten.

Viele Grüße
Eisbärchen

05.12.2011 22:06 • #10


Sarah
Dann drück ich dir schon mal die Daumen, dass alles reibungslos klappt - wobei ich da eigentlich keine Zweifel habe

06.12.2011 19:41 • #11


A


Hallo Eisbärchen,

x 4#12


Eisbärchen
Danke fürs Daumen drücken, Sarah ;-)!

06.12.2011 21:28 • #12

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