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Hallo Ihr Lieben!
Ich bin z.z. noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt und beginne demnächst eine berufliche Reha. Ich will meine Stelle zum Beginn der Reha kündigen, krank geschrieben bin ich nicht. Die Agentur für Arbeit ist der Kostenträger der Reha. Jetzt frage ich mich, wie das mit dem Antrag auf das Übergangsgeld läuft. Ich erfülle die Voraussetzungen, also ich habe mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Muss ich dann erst noch einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen? Muss ich aufpassen, dass es keine Lücke gibt zwischen Beschäftigungsende und Beginn der Maßnahme? Kann ich auch beim Übergangsgeld eine Sperrfrist bekommen wenn ich selbst kündige?
Vielleicht weiss das ja jemand von Euch.
Liebe Grüße
Ich bin z.z. noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt und beginne demnächst eine berufliche Reha. Ich will meine Stelle zum Beginn der Reha kündigen, krank geschrieben bin ich nicht. Die Agentur für Arbeit ist der Kostenträger der Reha. Jetzt frage ich mich, wie das mit dem Antrag auf das Übergangsgeld läuft. Ich erfülle die Voraussetzungen, also ich habe mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Muss ich dann erst noch einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen? Muss ich aufpassen, dass es keine Lücke gibt zwischen Beschäftigungsende und Beginn der Maßnahme? Kann ich auch beim Übergangsgeld eine Sperrfrist bekommen wenn ich selbst kündige?
Vielleicht weiss das ja jemand von Euch.
Liebe Grüße