Übergangsgeld zwischen AlG I und EU - Rente

Knoten
Hallo ihr Lieben,

ich habe Fragen zu der ich keine Antwort finden kann... Vielleicht habe ich auch nicht die richtigen Suchbegriffe eingegeben... Bin im Moment nicht gerade gut drauf

Kurze Zusammenfassung meiner Situation:
Erste Arbeitsunfähigkeit März 2009
11 Wochen Akut-Klinik 2009

2 gescheiterte Wiedereingliederungsversuche 2010

Krankenkasse Ausgelaufen im August letzten Jahres.
Alg läuft demnach nächsten Monat aus.
Im November letzten Jahres Gutachten durch BfA: Empfehlung EU-Rente.
Habe eine Reha vor Rente hinter mir, Entlassung mit -3 Std Belastbarkeit. Empfehlung EU Rente.
BfA Reha Abteilung hat EU Rente intern abgelehnt. Hab ich nur durch Zufall in einem Gespräch mit einer Sachberarbeiterin bei meiner Kontenklärung erfahren. Mit der Sachbearbeiterin hatte ich schon mehrfach Telefoniert und dadurch einen guten Draht. Der EU Renten Antrag wäre einfach nur eingestellt worden, ohne das ich es erfahren hätte. Eine ganz schöne Frechheit, wie ich finde.
Nun stehe ich vor einem regulären EU Rentenantrag. Termin zur Beratung ist vereinbart (nächsten Montag)

Und nun meine Fragen:

1) Gibt es eine Art Übergangsgeld zwischen ausgelaufenen Alg und dem Bescheid über die EU Rente?
2) wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein solcher Antrag bearbeitet ist? (Muss mich ja irgendwie während der Zeit Ernähren...)
3) Wird der Zeitraum der Bearbeitung Nachgezahlt?

Ich bin mir jetzt schon sicher, dass ich bei einer Ablehnung Wiederspruch einlege und vor`s Sozialgericht ziehe. Hat jemand Erfahrung damit?
Zum Glück habe ich eine Rechtsschutz Versicherung, die mir zugesagt hat, die Kosten des Rechtsstreits - falls nötig - zu Übernehmen.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße,
Knoten

11.07.2012 08:52 • #1


everybodys darling
Hallo Knoten!!!

Ich kann Dir zwar keine Antworten geben ........... aber das Thema interessiert mich auch, denn es könnte mich genauso treffen!

Ich drück' Dir auf jeden Fall die Daumen, dass alles gut wird!

Liebe Grüße

Steffi

11.07.2012 09:20 • #2


A


Hallo Knoten,

Übergangsgeld zwischen AlG I und EU - Rente

x 3#3


M
Hallo Knoten,

Zitat:
1) Gibt es eine Art Übergangsgeld zwischen ausgelaufenen Alg und dem Bescheid über die EU Rente?

sobald du den EU-Rentenantrag gestellt hast, solltest du mit der Antrags-Bescheinigung, (die erhälst du bei Antragsstellung)
beim AA vorsprechen, denn wenn du keine weitere Einkünfte hast, müßte eigentlich ALG II greifen.

Zitat:
2) wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein solcher Antrag bearbeitet ist? (Muss mich ja irgendwie während der Zeit Ernähren...)

Die Bearbeitung eines Antrages ist sehr unterschiedlich, zumal jetzt Ferienzeit ist und eventuell muß du noch zum Gutachter. Da können schon
ein paar Wochen ins Land ziehen.

Zitat:
3) Wird der Zeitraum der Bearbeitung Nachgezahlt?
Wenn du von irgendeiner Stelle (AA, Krankenkasse)Leistungen erhalten hast, wird diese bei Bewilligung direkt von der Rentenversicherung mit denen verrechnet.

11.07.2012 11:14 • #3


Albarracin
Experte

12.07.2012 20:40 • #4


Knoten
Hallo mag, Hallo Wolfgang,

vielen Dank für eure Antwort!

@Wolfgang: Ja, im nachhinein habe ich auch gemerkt, dass ich eher hätte Reagieren sollen. Manchmal fehlt einfach die Kraft und der Durchblick. Es gibt immer wieder Wochen in denen ich zu nichts fähig bin :( Da scchaffe ich es nicht einmal Essen auf den Tisch zu bringen
Das Ganze läuft nun seit März 2009, seitdem ist klar, dass ich die 3 Std. Grenze nicht mehr für lange überschreiten kann. Wann immer ich es versucht habe, es ist nach kurzer Zeit gescheitert.
Dies ist auch Nachweisbar.
So wie ich es verstehe, kann es mir passieren, dass ich also erst ab März nächsten Jahres, wenn überhaupt, EU-Rente beziehen kann?
Sorry wenn ich so dumm frage, ich habe zur Zeit echte Probleme, überhaupt etwas aufzunehmen. Das ist seit der Reha so. Vorher war meine Berg -und Talfahrt besser zu kontrollieren.

LG, Bettina

16.07.2012 07:11 • #5


Albarracin
Experte

17.07.2012 10:10 • #6


J
Hallo Bettina,

bei mir war es so, dass ich zwischen 3 verschiedenen rückwirkenden Rentenanfängen wählen konnte. Als Möglichkeiten standen mir zur Verfügung: 1. Rehaantrag, 2. Rehaantrag, 1. Rentenantrag., zwischen dem ersten und dem dritten Datum lagen mehr als 15 Monate. Auf Anraten des VDK habe ich mich für das letzte Datum entschieden, da es nur darum ging, ab wann die Rente bezahlt wird. Es ist denkbar, das dies bei dir auch der Fall sein wird.

Liebe Grüße, Juni

17.07.2012 13:29 • #7


Albarracin
Experte

17.07.2012 19:50 • #8


M
Beachten sollte man auch, dass die Krankenkasse bei längerer Krankheit mit höchster Wahrscheinlichkeit schriftlich darauf hingewiesen hat,
dass ein eventuelles Rentenbeginn-Datum mit ihnen abzusprechen ist.

17.07.2012 20:38 • #9


J
Hallo ihr Lieben,

sorry, ich wollte keine Verwirrung stiften und auf keinen Fall falsche Infos geben. In den meisten Fällen wird man sicher das Anfangsdatum nicht wählen können. Ich weiß bis heute nicht, warum dies bei mir der Fall war, obwohl auch bei mir zuvor Krankengeld und Nahtlosigkeit gezahlt worden sind. Meiner Krankenkasse war der Beginn tatsächlich egal (aus welchen Gründen auch immer). Bettina, am besten du wartest erstmal den Bescheid ab, vielleicht erledigen sich damit alle Fragen, falls nicht, steht dir die Möglichkeit des Teilwiderspruchs offen (bezogen auf den Rentenbeginn).

Ich wünsche euch allen einen schönen Abend, Juni

17.07.2012 23:50 • #10


Knoten
Danke für euer Feedback!

@mag: Ich habe meine Unterlagen von der Krankenkasse durchgesehn und konnte nichts finden was mit dem Rentenbeginn zu tun hat. Ich werde mich da mal kundig machen. Danke für den Hinweis!

@ Wolfgang: Ich war schon immer Begeistert von deinem Wissen. Danke für deine Unterstützung!
Ich habe noch eine Frage auf die ich in der ARGE keine Antwort erhalten habe... Kann ich den Antrag auf ALG2 vor dem Rentenantrag zur Bearbeitung geben? Eigentlich sollte das doch nichts mit einander zu tun haben. Oder? Ich möchte zumindest versuchen einen Grundunterhalt für mich zu erhalten.
Ich bin noch in einem festen Angestellenverhältnis, mein Arbeitgeber wünscht sich, dass ich irgendwann wieder einsteigen kann. Habe ich überhaupt ein Recht einen solchen Antrag zu stellen?

Ich möchte euch auch eine Information mitteilen, die mein Lebenspartner von seiner Dame die ihm die Einkommenssteuererklärung macht, erhalten hat:
Es wird für mich warscheinlich keine ALG2 / Hartz4 Unterstützung geben, da mein Partner zuviel Gehalt bezieht.
Es gibt ein Urteil, dass dem Partner erlaubt einen Steuerfreibetrag von 6000€ jährlich geltend zu machen.
Es hat ein Mann geklagt, der nicht damit einverstanden war, dass er für seine Lebenspartnerin aufkommen soll und damit praktisch Bestraft wird. Bei Ehepaaren gibt es ja die Steuerklasse 3. Er fühlte sich auf Grund dieser Tatsachen vom Rechtssystem benachteiligt. Mit Recht, wie das Gericht beschlossen hat.


Grüssle, Bettina

18.07.2012 23:57 • #11


Albarracin
Experte

19.07.2012 14:38 • #12


Knoten
Hallo Wolfgang,

ich möchte einfach noch einmal Danke sagen.

Nächste Woche habe ich den Termin bei der Rentenberatung. Mal schauen was da auf mich zukommt.

Grüssle,
Bettina

20.07.2012 18:36 • #13


A


Hallo Knoten,

x 4#14


Knoten
Hallo Wolfgang, Hallo mag,

heute war ich bei der Beratungsstelle der DRV und habe dort mit Hilfe einer Beraterin den Rentenantrag ausgefüllt.
Sie hat mir geraten alle Gutachten und Entlassungsberichte mitzuschicken. Zum Glück hatte ich meinen sehr umfangreichen Ordner dabei und sie hat mir alles kopiert. Dann durfte ich sogar mit einem Textmarker die für mich wichtigen Angaben in den Dokumenten hervorheben.
Eine Selbsteinschätzung habe ich auch direkt dort ausgefüllt. Sie hat mir dazu geraten, es so schnell als möglich nachzuschicken, da es sonst sein kann, dass der Arzt die Prüfung vorher durchführt und die Selbsteinschätzung garnicht beachtet wird.
Nun hoffe ich, dass der Arzt aufgrund der neuen Informationen ein Entscheidung zu meinen Gunsten fällt. Die Beraterin sagte mir aber, dass der Antrag sehr wahrscheinlich trotzdem abgelehnt würde, da der Arzt, wenn er einmal eine Meinung gefällt hat, nur in wenigen Ausnahmen anderes entscheidet.

Nun habe ich noch eine Frage:
Da ich durch die DRV als voll arbeitsfähig eingestuft wurde und dieser Bescheid nicht mir, sondern der Agentur für Arbeit mitteilt wird, ist es möglich, dass die ARGE mein ALG1 einstellt? Ich habe Angst, dass ich da einen Fehler mache, wieder einen Antrag verschlafe oder irgendwelche Fallstricke es mir noch schwerer machen, als es ohnehin schon ist.
Es wäre kein Problem der ARGE eine Arbeitsunfähigkeit auf den Tisch zu legen, ein Anruf bei meinem Psychiater und schon ist das Thema gschwätzt.

Von der Beraterin habe ich erfahren, dass für die Beurteilung lediglich der letzte Bericht herangezogen wird. Also bei mir nur der aus meiner letzten Reha, die eine Katastophe war. Mein Therapeut dort war alles andere als qualifiziert, er hörte mir nicht zu und hat alles verdreht. Ich habe den Entlassungsbericht gelesen und nach diesem Bericht hätte ich ebenfalls eine EU Rente abgelehnt.
Habe ich eine Möglichkeit einige nachweislich falschen Angaben zu berichtigen? Und wenn ja, wie? Zum Glück habe ich alles von meiner ersten schweren Episode 1997 bis heute aufbewahrt und immer griffbereit.

Danke!
Bettina

25.07.2012 15:41 • #14

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