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Unsicherheit / Angst mit der Beantragung

DragonSoul
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Ich hadere sehr mit mir.

Ich habe diverse Diagnosen: PTBS, Depression, Angststörung und Sozialphobie.
Meist schaffe ich es ausreichend klar zu kommen. Aber immer mal wieder trifft es mich so hart, dass ich darüber nachdenke ob ich dadurch irgendwann berufsunfähig werden könnte. Und genau hier kommt dnn immer der Gedanke einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Dem steht aber einiges entgegen.

1. Mein Arbeitgeber weiß nichts über meine psychische Gesundheit! (Lediglich mein Team)

Da schon mal die Frage: Müsste ich so einen Ausweis imgehend vorlegen oder kann ich denn vorerst zurückhalten?

2. Ich bin mir nicht mal sicher ob mir überhaupt jemand so einen Ausweis ausstellen würde:
Am schlimmsten beeinträchtigen mich Depression, Angst und Sozialphobie . ABER. je schlechter es mir geht; desto mehr stürze ich mich in die arbeit Arbeit. bis ich irgendwann körperlich aussetze und dann deswegen krank bin.
Viel schlimmer ist es vielleicht zu verstehen, dass ich trotz allem als Sozialarbeiterin tätig bin. Für mich ist das mehr Therapie als alles andere. Arbeitstechnisch ist es also kaum zu sehen. privat bin ich seit Jahren nur noch daheim. Wenn mein Hund nicht wäre würde ich gar nicht rauskommen. Jetzt wo ich in einer erneuten Krise stecke sehe ich auch erst klar, dass ich inzwischen alle privaten Kontakte abgebrochen haben.

3. ergibt sich aus meinem Job; für mich ist der Gedanke; Als Soziamarbeiter, mir einen Behindertenausweis auf Psyche zu beantragen die Hölle, auch wenn ich weiß dass ich ihn vielleicht irgendwann nötig habe.
Ausser einer Therapeutin nehme ich auch keine anderen Hilfen in der Umgebung in Anspruch, weil ich soviele Leute in dem beruflichen Netztwerk /Kontext kenne.

30.03.2022 16:06 • x 1 #1


DragonSoul
Sorry.... finger zu schnell und noch nicht fertig:

Ich weiß nicht ob mich jemand hier verstehen kann was das für ein Dissaster ist. Aber vielleicht hat ja einer von Euch ne Meinung dazu. Es geht also wirklich um die Antragsstellung. Die Infos zu meiner Erkrankung dienen nur um mein Problem zu verdeutlichen. Ich wäre über jeden Rat dankbar. Dieses Thema quält mich schon sehr lange und ich drehe mich im Kreis.
Ich weiß aber auch wie knapp ich an der Grenze schleife dass ich irgendwann ein totales Wrack bin.

Habt Euch schon mal lieben Dank im voraus...

30.03.2022 16:13 • x 1 #2


A


Hallo DragonSoul,

Unsicherheit / Angst mit der Beantragung

x 3#3


ZeroOne
Hey @DragonSoul ,

da man - insbesondere bei psychischen Erkrankungen - schwer sagen kann, was bei dem Antrag raus kommt, würde ich einfach mal machen, abwarten und dann weitersehen. Die einzelnen Versorgungsämter entscheiden da teilweise unterschiedlich und oft schwer nachvollziehbar.

Deinen Arbeitgeber musst du nicht informieren, falls du einen GdB von = 50 bekommst (so lange du deinen Job korrekt ausüben kannst). Weiß der Arbeitgeber nichts davon, kannst du aber auch nicht die Leistungen einfordern, die dir dadurch zustehen (wie z.B. Zusatzurlaub, etc.)

Bei einem GdB von mindestens 30 aber unter 50 kannst du über das Arbeitsamt Gleichstellung beantragen. Hier stehen dir weniger Leistungen zu (z.B. kein Zusatzurlaub), allerdings ist der besondere Kündigungsschutz wertvoll.

Die Frage ist, ob beim Antrag auf Anhieb ein GdB von 30, oder gar 50 zustande kommt und nicht erst ein Widerspruch erforderlich ist.

Ich persönlich würde daher einfach mal den Antrag stellen und abwarten, was dabei heraus kommt. Dann ist immer noch Zeit fürs Kopfkino.

Du kannst den Arbeitgeber übrigens auch erst irgendwann nachträglich informieren, wenn es akut für dich wird. Nachteilsausgleiche werden aber nicht rückwirkend gewährt.

Hoffe, diese Info helfen ein wenig weiter.

30.03.2022 16:38 • x 1 #3


DragonSoul
@ ZeroOne
Vielen Dank für Deinen Rat.
Ich lasse das mal auf mich wirken.

Für Kopfkino später Zeit nehmen ist ein guter Rat, qenn such nicht leicht.. Danke

30.03.2022 16:51 • x 1 #4


sundancere20j
Also auf einem Schwerbehindertenausweis stehen keine Gründe für die Behinderung. Dieser drückt zunächst einmal aus, dass ein GdB von =/ 50 vorliegt.

Und im eigentlichen Bescheid kann man die Diagnose in einer Kopie schwärzen, die man zur Akte einreicht, weil es den Arbeitgeber nichts angeht.

Beantragt man eine Gleichstellung, bei einem GdB = / 30 - 50 wird dem AG die Schwerbinderteneigenschaft quasi offengelegt, weil einerseits beim AG, aber auch der im Unternehmen vorhandenen Schwerbehindertenvertretung eine Stellungnahme angefordert wird. Man könnte die Befragung des AG zwar ausschließen, muss sich aber ggf. fehlende Mitwirkung entgegenhalten lassen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung einer Schwerbehinderteneigenschaft gibt es nicht. Außer, wenn die Ausführung der Arbeiten nicht möglich oder schwer eingeschränkt möglich ist. Sprich also, sobald die Behinderung negative Folgen für die zu verrichtende Tätigkeit hat. Beispiel: Pilot mit Narkolepsie.

30.03.2022 17:13 • x 1 #5


DragonSoul
@sundancere20j

Vielen Dank.
Die Info dass auf dem Ausweis gar nicht der Grund der Schwerbehinderung drauf ist, war mir tatsächlich neu.

Wenn mein Arbeitgeber nicht weiß warum leg ich dem auch gern einen Ausweis vor.
Das vereinfacht schon vieles für mich.

Vielen herzlichen Dank

30.03.2022 17:56 • #6


aurora333
Lieber @DragonSoul, erfreulicherweise konnten Dir meine Vorschreiben schon viele gute Tipps in Sachen Bürokratie geben.

Meinerseits möchte ich nur zu einen Satz von Dir Stellung nehmen: Du schreibst, dass Du es die Hölle fändest , als Sozialarbeiter aus psychischen Gründen um Hilfe zu bitten.

Ich möchte Dich unbedingt wissen lassen, dass sehr viele Menschen mit Helfer-Berufen psychische Schwierigkeiten haben ! Oft suchen sie nicht zuletzt deswegen anderen Menschen mit Problemen bei zu stehen, weil sie sich in diese Menschen hineinversetzen können, Mitgefühl haben. Für alle Beteiligten kann das ein Gewinn sein.

Der bekannte Schweizer Analytiker C.G.Jung beschrieb z.B. den idealen Psychotherapeuten folgendermassen : er sollte so krank wie möglich und so gesund wie nötig sein

Ich wünsche Dir alles Gute !

31.03.2022 12:30 • #7


DragonSoul
@aurora333

Dankeschön.

Zitat: Meinerseits möchte ich nur zu einen Satz von Dir Stellung nehmen: Du schreibst, dass Du es die Hölle fändest , als Sozialarbeiter aus psychischen Gründen um Hilfe zu bitten.

Ich stimme Dir vollkommen und ohne Einschränkung zu, dass auch Sozialarbeiter sich hilfe holen sollten. Ich hab eine Therapeutin und einen Arzt für Psychiatrie und mache artig Therapie.
Manmal würde ich mich aber auch gern einer Selbsthilfegruppe anschließen oder vielleicht auch mal die Tagesklinik.... aber das tue ich nicht, weil ich sehr weit fahren müsste dafür. In den meisten Einrichtungen vor Ort arbeiten Menschen mit denen ich beruflich in anderen Kontexten zusammenarbeite. Und da möchte ich privates und berufliches gern getrennt haben. Auch wenn es Profis sind; sie könnten das Wissen im Umgang mir mir nicht einfach ausblenden.
Ich hab das bei einer Kollegin gesehen was die zum Teil abbekommt. Sie ist excellent in ihrer Arbeit aber sie ist auch Bipolar (medikamentös so eingestellt dass man es nicht merkt).... trotzdem muss sie sich wegen dem wissen um ihre Krankheit vielen Anfeindungen stellen.

Wenn ich gar keine proffessionelle Hilfe hätte könnte ich in meinem Beruf nicht arbeiten. Ich wäre ein Wrack. Aber ich bin gut in meinem Job und helfe vielen Menschen..... da hat der gute Herr Jung sicher recht

31.03.2022 13:20 • x 2 #8


Albarracin
Experte

31.03.2022 13:31 • #9


DragonSoul
@Albarracin

Vielen Dank für die Infos, das hilft mir weiter.

Über meiner AN-Auskunftspflicht weiß ich Bescheid, aber momentan gibt es meinerseits keine Beeinträchtigungen im Bezug auf meine Arbeitsleistung. Und kleine Schwächen fängt mein Team auf, so wie ich ihre. Wir haben ja alle mal ne schlechte Zeit

31.03.2022 14:10 • #10


aurora333
Danke @DragonSoul für Deine Antwort. Kann Dich voll und ganz verstehen !

Auch ich arbeite in einem helfenden Beruf und habe selbst einige Psychotherapien, Gruppenteilnahmen, Tagesklinikaufenthalte usw. erlebt.

Machte beruflich nie ein Geheimnis aus meinen eigenen Baustellen, habe sie jedoch auch niemandem auf die Nase gebunden. Ich arbeitete zwar ein paar Jahre in einer Institution mit Kollegen, doch hauptsächlich selbstständig. Was Dinge erleichtert.

31.03.2022 14:24 • #11


DragonSoul
@aurora333

Das schön dass das jemand verstehen kann, was daran so schwer ist.

In meinem direkten Team wissen es alle. Das finde ich auch unverzichtbar, denn die müssen erst nal da sein wenn ich weg breche. Nur mein Arbeitgeber.
Auch außenstehenden KollegInnen wissen das einige, aber sie können damit umgehen.
Aber dennoch nöchte ich selbst entscheiden wer in mich rein gucken darf... und wenn ich es jemanden erzähle dann auch nur weil es gerade ins Gespräch passt und nicht weil es mir schlecht geht.

31.03.2022 14:49 • #12


A


Hallo DragonSoul,

x 4#13


aurora333
Genau, so halte ich es auch @DragonSoul

31.03.2022 15:41 • x 1 #13

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