Experte
Hallo,
Zitat:Heißt das, ich bekomme zwar AlG, bin nicht arbeitsfähig und kann somit nicht vermittelt werden?
Diese Frage konnte Wolfgang´s Artikel leider nicht beantworten.
Stimmt, deshalb plane ich seit längerem eine neue Überarbeitung dieser Artikel, komme aber nicht zum Abschluß.
Es gibt bei Aussteuerung zwei Varianten:
Wenn Du einfach nur weiterhin arbeitsunfähig bist, must Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, aber nur im Rahmen Deiner Restleistungsfähigkeit, d. h. die AA muß evtl. ein Gutachten über Dich erstellen lassen und gesundheitliche Beeinträchtigungen berücksichtigen. Zwar kann Dich die AA theoretisch zwingen, ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, aber in der Praxis stellt die AA bei schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen ihre Vermittlungsarbeit faktisch ein. Schließlich kriegen sie ja noch nicht mal die Gesunden vermittelt.
Hast Du einen Rentenantrag gestellt, mußt Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen. Du hast dann trotzdem Anspruch auf ALG I nach 3 125 SGB III, die sog. Nahtlosigkeitsregelung
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.htmlDu mußt aber damit rechnen, daß viele AA'en bzw. ARGEn dies nicht (ohne Kampf) akzeptieren, obwohl es dazu eine bombensichere Rechtsprechung gibt. Sie ignorieren es einfach oft, da gibt es sogar entsprechende Dienstanweisungen, die zum rechtsbruch auffordern.
14.04.2010 18:11 •
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