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Voraussetzung der gesetzl Krankenk nicht erfüllt

I
Weiß jemand, was dann passiert, wenn man den Antrag auf EMR gestellt hat und gerade erfahren hat, dass die Voraussetzungen bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht ganz erfüllt sind? Bei mir fehlen noch 8 Monate.
Muss ich die Anträge zurückziehen und in 8 Monaten neu stellen?

03.06.2023 11:27 • #1


Dys
@Ina1970 welche Voraussetzungen bei der Krankenkasse meinst Du da konkret? Sind denn die Voraussetzungen bei der DRV gegeben? Stichwort Anwartschaft.

03.06.2023 11:32 • #2


A


Hallo Ina1970,

Voraussetzung der gesetzl Krankenk nicht erfüllt

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I
Hallo. Man muss 9/10 also 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein. Ich war leider zwischenzeitlich 2 Jahre privat versichert und nun fehlen mir 8 Monate. Ich wusste das aber nicht und habe den Antrag (mittlerweile mit Reha Antrag und Grad der Behinderung geschätzt 100 Seiten) weggeschickt .

03.06.2023 11:41 • #3


Dys
Also um Leistungen der DRV zu bekommen, musst Du dort entsprechend eingezahlt haben. Da Du jetzt einen Antrag gestellt hast, wird die DRV entsprechend reagieren. Zurückziehen sehe ich nicht als notwendig an. Falls die DRV deinen Antrag ablehnt, wird sie das begründen. Mit der Krankenkasse hat das ganze primär eigentlich nichts zu tun. Sollte Deine EMR bewilligt werden, würdest Du als gesetzlich versicherte Person dann über die Krankenversicherung der Rentner bei deiner Krankenkasse versichert und dementsprechend werden Dir ja auch die Beiträge von der Rente abgezogen, inklusive der Beiträge für die Pflegeversicherung. Also ich würde jetzt mal auf eine Reaktion der DRV warten, denn da wird ja eine kommen.

03.06.2023 11:49 • #4


I
Okay, danke. Werde ich dann nach 8 Monaten in die Krankenkasse für Rentner wechseln können? Ich habe gelesen, dass man sonst höhere Beiträge bei der Krankenkasse zahlen muss.

03.06.2023 11:57 • #5


I
Ich werde in 10 Tagen mit der 5-6 wöchigen Reha beginnen. Psychosomatik…
Ich habe auch da total Angst, dass sie mich als Simulant abstempeln, wenn ich aus Kraftlosigkeit nicht überall mitmachen kann.
Hast du zufällig Erfahrung mit Reha?

03.06.2023 11:59 • #6


Dys
Ja, ich habe auch schon Rehas gemacht. Es ist halt eine Maßnahme, die primär der Erhaltung oder Wiederherstellung deiner Erwerbsfähigkeit dienen soll. Dir obliegt eine Mitwirkungspflicht, aber wenn Du etwas nicht machen kannst, dann ist das so. Ob da bei den Behandelnden der Eindruck entstehen kann, das Du ein Simulant wärst, kann ich nicht beurteilen. Als ich in Reha war, gab es natürlich Leute, wo ich mich auch gefragt habe, was ist eigentlich deren Anliegen, weil sie so garnicht in mein Bild eines kranken Menschen passten. Aber das ist ja alles subjektiv. Du wirst halt körperlich untersucht und auch durch einen Therapeuten oder eine Therapeutin betreut und zu Deiner Verfassung befragt. Das hat aber auch nicht die Qualität oder Intensität, wie sie in einer Akutklinik geleistet wird. Der Schwerpunkt wird wohl wie bei mir, auf einer Aktivierung im allgemeinen liegen. Dazu gibt es mehr oder weniger gehaltvolle Vorträge, die man sich anhören muss, im Rahmen der sogenannten Psychoeducation. Therapeutisch würde ich die Erwartungen nicht zu hoch ansetzen. Du wirst einige Fragebögen ausfüllen müssen und daran wird sich die Behandlung dann schon auch orientieren. Die Gruppenaktivitäten umfassen das übliche Programm bezüglich Gruppengespräche, Bewegung, Entspannung und Gestaltung, vielleicht auch Musik. Es werden weder Höchstleistungen erwartet, noch wird man Dich zwingen, etwas zu tun, dass Du nicht willst oder kannst, wenn Du beispielsweise partout nicht an einer Tanztherapie teilnehmen möchtest, wie bei mir seinerzeit. Dann gibt es eben eine Alternative. Erwartet wird aber schon, dass Du versuchst, die Angebote wenigstens zu probieren und im Zweifelsfall eben einfach nur anwesend zu sein. Wie man Dich am Ende gesundheitlich beurteilt, kannst Du erst dann wirklich wissen, wenn Du den Befundbrief in der Hand hast.
Dieser Befund wird natürlich berücksichtigt, bei deinem Rentenantrag.

03.06.2023 12:29 • #7


I
Klingt gut. Danke. Ich war im September in einer Akutklinik, es hat mir aber nicht gut getan. Ich habe immer wieder „erfahren“, wie schnell ich erschöpft bin und keine Energie habe. Und dann musste ich natürlich ständig über meine körperliche Krankheit reden. Das hat eigentlich alles nur schlimmer gemacht.
Ich tue alles dafür , damit ich wieder belastbarer werde. Alles, was ich körperlich schaffe, werde ich dort auch machen. Klingt aber etwas entspannter, als in der Akutklinik…

03.06.2023 12:40 • #8


Dys
Zitat von Ina1970:
Okay, danke. Werde ich dann nach 8 Monaten in die Krankenkasse für Rentner wechseln können? Ich habe gelesen, dass man sonst höhere Beiträge bei der Krankenkasse zahlen muss.

Wie bist Du denn aktuell krankenversichert? Ich verstehe leider nicht, was es mit diesen 8 Monaten auf sich haben kann. Warst Du selbstständig oder freiwillig privat Krankenversichert?
Willst du Leistungen der Krankenkasse oder beziehst Du welche, zum Beispiel in Form von Krankengeld, oder was genau ist da das Problem mit der Krankenkasse?

In die Krankenversicherung der Rentner kommst Du als Rentner oder EM Rentner, auch wenn Du nur eine teilweise EM Rente bekommst, so wie ich. Aber dazu ist, soweit mir bekannt, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nötig. Bei bislang privat Versicherten kann es anders aussehen, das weiß ich aber nicht. Möglicherweise wäre es so, dass vielleicht nur Anteilig etwas von der DRV an die Krankenkasse geht. Habe schon gelesen, das es nicht immer in allem vorteilhaft ist, in der privaten Krankenversicherung zu sein.

Mein „Wissen“ bezieht sich darauf, was ich definitiv erfahren habe, aber ich bin mein Leben lang in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen, was sich nun auch nicht mehr ändern würde. Sollte ich meine Rente aberkannt bekommen, bliebe mir nur, entweder einen sozialversicherungspflichtigen Job zu haben oder mich über meine Frau im Rahmen der Familienversicherung, dann bei ihrer Krankenkasse versichern zu lassen. Oder ich zahle die Beiträge selbst an meine Krankenkasse. Die wären dann tatsächlich höher (beziehungsweise es wäre der volle Beitrag) weil es ja keinen Arbeitgeberanteil gibt, durch den der Pflichtanteil gemindert würde. Denn ich beziehe weder ALG1 noch Bürgergeld, von dem ja auch die Beiträge gezahlt würden.

03.06.2023 12:57 • #9


Dys
Zitat von Ina1970:
Klingt aber etwas entspannter, als in der Akutklinik…

Es ist trotzdem halt kein Urlaub oder was sich manche unter einer Kur vorstellen. Der „wellness“ Faktor beschränkt sich da im wesentlichen auf ein Einzelzimmer und möglicherweise besseres Essen. Vielleicht noch einer schönen Umgebung und Sauna und Schwimmbad, was ja Akutkliniken eher nicht vorhalten. Aber Reha ist Reha und kommt ja nach einer akuten Versorgung. Dient also einer weiteren Genesung, die aber eigentlich schon quasi im Gange sein müsste.

03.06.2023 13:04 • #10


Momo58
Hallo Ina,
du beziehst dich wahrscheinlich auf folgende Regelung:

Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.

Ob du diese Voraussetzung erfüllst, kann dir nur deine Kasse sagen. Ich weiß auch nicht, ob die Voraussetzung für die EMR-Rente und die Altersrente gleich ist. Gegebenenfalls könnte es tatsächlich Sinn machen, die EMR-Rente ab einem späteren Zeitpunkt laufen zu lassen.

03.06.2023 13:15 • #11


I
@Momo58
Hallo Momo, genau das meine ich. Bei mir fehlen da 8 Monate, weil ich zwischendurch 2 Jahre lang privat versichert war. 2012-2014… Ich hätte nie gedacht, dass das mal ein Problem werden kann.
Die Frage ist, wieviel mehr Krankenversicherung ich nun zahlen muss, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind? Weißt du es zufällig? Und ob man nach 8 Monaten einen Antrag stellen kann, dass man da doch wieder in die normale Krankenversicherung für EMR-Rentner kommt…

Und noch eine Frage: ich habe erst jetzt entdeckt, dass ich durch das Antworten immer wieder ein neues Thema oder Beitrag eröffnet habe. Es macht aber Sinn, dass ich den Leuten (wie jetzt dir auch) einzeln antworte, oder?

Danke dir!

03.06.2023 14:05 • x 1 #12


Momo58
Hallo @Ina1970,

Hast du diese Aussage von einem Mitarbeiter der Kasse bekommen? Wenn nicht, dann würde ich noch mal offiziell bei der Kasse nachfragen. Wenn du nicht in die gesetzliche KV kommst, dann gibt es folgende Möglichkeiten:

Sie haben dann drei Möglichkeiten:

Sie können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern.
Sollten Sie nur über ein geringes persönliches Geamteinkommen verfügen, kann eine Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse in Frage kommen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei einem Versicherungunternehmen privat krankenversichern.
Link: https://www.deutsche-rentenversicherung...ntner.html

Auch wenn du dich freiwillig versicherst, kannst du einen Zuschuss der DRV auf Antrag bekommen.

Ich glaube nicht, dass du einen neuen Beitrag eröffnest, wenn du auf einen Beitrag antwortest. Wenn du einzelnen Personen antwortest, dann bekommen die normalerweise eine Benachrichtigung, das ist sicherlich ein Vorteil.

03.06.2023 15:08 • #13


I
Ich bin ja bei der gesetzlichen Krankenkasse. 28 Jahre lang. Aber leider 2 Jahre privat Versichert. Somit ist die oben genannte 90 Prozent nicht erfüllt, da mir 8 Monate noch fehlen.
Ich habe den Antrag schon weggeschickt und natürlich bei Zuschuss-„nein“ angekreuzt.
Die Frage ist, was nun möglich ist und was für mich am besten wäre in so einer Situation.

03.06.2023 15:17 • #14


Dys
@Ina1970 übrigens, während Deiner Reha hast Du die Möglichkeit den dortigen Sozialdienst zu genau solchen Themen zu befragen und bekommst wenn nötig auch Hilfestellung. So hat man mir seinerzeit beim Antrag für einen GDB zur Seite gestanden, bzw. mich ermutigt, überhaupt einen zu stellen.
Ein bisschen kann ich nicht nachvollziehen, dass Du einen trotz offensichtlich bewilligter Reha außerdem schon einen Antrag auf EMR gestellt hast. Denn in der Reha kann auch festgestellt werden, dass eine Erwerbsfähigkeit auf absehbare Zeit nicht gegeben ist und dann könnte man dort eine Umdeutung in einen Rentenantrag versuchen. Du hast da also schon fast etwas voreilig gehandelt. Ich denke aber, dass das nicht negativ sein wird, nur hast Du Dir vielleicht unnötige Arbeit gemacht.

Oder hattest Du die Aufforderung zur Reha bekommen, weil Du einen EMR Antrag gestellt hast? Dann ginge es in der Reha wohl vorrangig darum, festzustellen ob eine Rente infrage kommen kann.

03.06.2023 15:52 • x 1 #15


I
Du hast recht. Ich war etwas voreilig…
Na ja, Hauptsache es geht am Ende alles gut aus…
Zur Zeit bin ich total fertig mit den Nerven. Habe mehrere chronische Krankheiten, Organversagen, Hypophysenadenom und seit September 22 schwere Depression. Vollzeitjob wird definitiv nicht mehr klappen, die Frage ist, ob überhaupt was geht. Deshalb war ich „voreilig“ und habe jetzt alles nur komplizierter gemacht wegen der fehlenden Krankenkassenzeit…
Trotzdem vielen Dank, Du hast mir auf jeden Fall geholfen.

03.06.2023 16:01 • x 2 #16


Dys
@Ina1970 naja, ob ich ein Hilfe war, weiß ich nicht. Weil eben bezüglich privat versichert da nicht wirklich fundierte Kenntnisse meinerseits vorhanden sind. Ich weiß von einem Bekannten der immer privat versichert war, weil selbstständig, dieser nach Insolvenz wieder als Angestellter arbeitete und damit in die gesetzliche KV wechseln konnte, es keine Probleme gab, nun da er eine EMR bekommt, über die KV der Rentenversicherung die Beiträge an die Krankenkasse geleistet zu bekommen.

Du bist doch aktuell gesetzlich versichert, oder? Ist jetzt nicht rauszulesen aus deinen Texten. Bist Du noch angestellt oder Arbeitslos gemeldet oder bekommst Du Krankengeld?
Denn falls Du aktuell gesetzlich versichert bist, sehe ich überhaupt nicht, was da ein Problem machen würde.

03.06.2023 16:13 • #17


Momo58
@Ina1970,

ich war auch einmal privat versichert, das ist schon lange her. Danach habe ich auch lange nicht sozialversicherungspflichtig, sondern auf Honorarbasis gearbeitet. Von 98 bis 2000 machte ich eine Umschulung. Danach habe ich dann sozialversicherungspflichtig gearbeitet und war in der gesetzlichen Krankenversicherung. Insoweit gehe ich davon aus, dass es bei mir reicht.

Was jetzt für dich das Beste ist, ist schwer zu sagen. Ich würde mich wahrscheinlich bei der DRV erkundigen, ob es möglich ist, bei dem vorliegenden Antrag den Rentenbeginn später anzusetzen oder ob du den Antrag völlig zurückziehen kannst. Dir alles Gute!

03.06.2023 16:18 • #18


A


Hallo Ina1970,

x 4#19


I
Genau das muss ich abklären.
Bei dir reicht es bestimmt mit den Beitragsjahren.
Ich wünsche dir alles gute und gute Besserung, soweit es möglich ist.
Vielen Dank für deine Hilfe, Du hast mir viel geholfen, Du hast ja auch gleich verstanden, wo das Problem liegt!

03.06.2023 16:45 • x 1 #19