Arbeitslosengeld - wird Abfindung angerechnet?

Anima
Ich eröffne aus aktuellem Anlass ein neues Thema, um mich entsprechend vorbereiten zu können:

Heute habe ich erfahren, dass es seitens meines AG ein Abfindungsangebot geben wird. Bis zum Termin bei meiner RA
dauert es leider noch ein wenig, denn sie kann erst nächste Woche, ich bin dann in der Reha und kenne den Stundenplan nicht.

Das Thema Steuern kann abgehakt werden, da finde ich durch, aber wie sieht es aus mit den Sperrfristen beim Arbeitsamt und Anrechnungen auf das AL-Geld? Noch bin ich auch krank geschrieben (arbeitsunfähig), ich bin schwerbehindert - kennt sich jemand damit aus oder hat entsprechende Literatur zum Nachlesen für mich? Ich brauche das, um eine innere Unruhe in mir zu beseitigen.

Danke im voraus
Anima

12.04.2012 15:35 • #1


Ragnar
Hi Anima,

ich glaub das die Abfindung nicht angerechnet wird bin mir aber nicht sicher , als Tip kann ich Dir nur vorschlagen über googel nach info´s zu suchen .

Ragnar

12.04.2012 17:48 • #2


A


Hallo Anima,

Arbeitslosengeld - wird Abfindung angerechnet?

x 3#3


M
Hallo Anima,

die Abfindung findet keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird und natürlich der Kündigungsgrund (bei Eigenverschulden sieht das wohl anders aus).

Aber das wird dir alles deine RA mitteilen können.

Auf jeden Fall solltest du nichts zustimmen, bist du mit deiner RA gesprochen hast.

12.04.2012 17:56 • #3


Anima
Die Kündigungsfrist beträgt von meiner Seite aus 6 Wochen zum Quartal, von Arbeitgeberseite 6 Monate!

13.04.2012 13:08 • #4

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