Wenn aus Reha arbeitsfähig entlassen - wie gehts weiter?

T
hallo, ich weiß , ich mach mir schon wieder einen kopf über ungelegte eier. wer weiß!!

also ich bin seit jan.09 Arbeitsunfähigkeit. habe mit meinem ag überhaupt keinen kontakt!! von seiten der pflegedienstleitung wurde noch nie nach mir gefragt. ebensowenig von der personalstelle!
ich telefoniere nur ab und zu mit einer arbeitskollegin!
nicht falsch verstehen, bin eigentlich ganz froh darüber!
nun muss ich zur reha, aufgefordert von der Krankenkasse!!
angenommen, ich komme nach den 6 wochen als arbeitsfähig zurück, was ist denn dann?

also ich sag jetzt mal, was ich schon alles recherchiert habe.
wenn ich arbeitsfähig entlassen bin, bin ich ab dem folgenden tag -WAS?
ich bekomme kein krankengeld mehr, das weiß ich schon!
aber muss ich dann sofort am nächsten tag wieder in die arbeit???
ich habe gar keinen plan!
ich würde dann den urlaub für 2009 beantragen, den ich nicht nehmen konnte wegen krankheit.
das müsste ich ja erst beantragen.
könnte ich dann erst meinen urlaub nehmen?

d.h. ich muss v o r der reha meinen ag informieren, daß ich evtl. bald wieder komme, oder?
ach, ich habe gar keinen plan.
von irgendwas müssen mein sohn und ich dann ja leben.!!!

kann mir jemand helfen???
gesetztden fall ich komme arbeitsfähig von der reha!!
wünschen würde ich es mir ja dringend!!
hab auf diesen depri-zustand überhaupt keinen bock mehr!!

erst mal vielen dank an meine helferchen!
tinerl

22.11.2009 19:34 • #1


Löckchen73
Also wenn du so lange krank geschrieben bist wirst du nach der Reha wohl eine Wiedereingliederung machen.
Also bei mir war es so.

Du kannst ja nicht gleich wieder voll loslegen.

Ich bin erst 2 Wochen lang 4 Stunden arbeiten gewesen. Dann 6 Stunden und dann wieder Vollzeit.

23.11.2009 20:06 • #2


A


Hallo tinerl60,

Wenn aus Reha arbeitsfähig entlassen - wie gehts weiter?

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S
Liebe tinerl,

erst einmal brauchst Du noch keinen Kontakt mit Deinem Arbeitgeber aufnehmen. Wenn die Reha genehmigt wird, bekommst Du von der DRV Fromulare zugeschickt, die wegen der Berechnung des Übergangsgeldes, was Du in dieser Zeit von der DRV erhälst, u.a. auch deinem AG vorgelegt werden müssen.
Somit erfährt der AG, dass Du eine Reha in Anspruch nehmen wirst. Da Du aber noch gar nicht weißt, ob Du arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen wirst, brauchst Du dem AG auch erst mal nichts mitzuteilen, wann Du wieder kommst, denn das kannst du ja noch nicht wissen.
im Laufe der Reha wird sich ja dann herausstellen, wie es um Deinen Gesundheitszustand steht und Du wirst gesagt bekommen, wie die Therapeuten Dich einschätzen.

Solltest Du nach der Reha wieder arbeiten gehen, dann wird mit Sicherheit, wie das auch mein Vorschreiber schon gesagt hat, eine Wiedereingliederung stattfinden, denn Du bist ja schon recht lange arbeitsunfähig.
Solch ein Plan würde dann in der Reha zusammen mit den Ärzten erstellt werden.
Dieser Wiedereingliederung müssen dann noch die Krankenkasse und der AG zustimmen (somit weiß der AG genau Bescheid, wann Du wieder kommst, denn der Beginn steht mit im Wiedereingliederungsplan), auch das würde schon während der Reha in die Wege geleitet werden. In dieser Zeit der Wiedereingliederung bist Du aber noch krank geschrieben, d.h. Du erhälst während dieser Zeit noch weiter Krankengeld. In meiner Rehaklinik gab es eine Sozialberatungsstelle (gibt es aber bestimmt in jeder Klinik), die mich sehr nett und kompetent beraten haben. Die hatten mir auch angeboten, wenn es bei mir nötig gewesen wäre, entsprechende Fragen und Zustimmungen für mich mit dem AG abzuklären.
Übrigens kannst Du eine Wiedereingliederung auch während der Zeit wieder abbrechen, wenn Du merkst, dass Du es noch nicht schaffst. Dann bist Du eben erst mal weiter arbeitsunfähig.

Wenn die Reha zuende ist, bekommst Du einen vorläufigen Rehakurzbericht mit nach Hause. Zusätzlich gibt es ein Formular für den AG. Sollte es sich herausstellen, dass Du nach der Reha erst mal noch nicht arbeiten kannst, dann schickst Du dem AG das Formular zu. Sinngemäß steht dort drin, dass Du noch weiter arbeitsunfähig bist. Dann weiß der AG Bescheid.

Wenn Du nach der Reha sofort wieder voll arbeitsfähig wärest (was ich aber nicht glaube), dann müsstest Du auch am nächsten Tag wieder zur Arbeit gehen.
Solltest Du in einem solchen Fall aber der Meinung sein, dass Du noch nicht arbeiten kannst, dann müsstest Du einen Tag zur Arbeit gehen und am nächsten Tag kannst Du zur weiteren Krankschreibung wieder zu Deinem behandelnden Arzt gehen, sofern er das befürwortet.

Also, mach Dir jetzt nicht schon so viel Stress, es gibt für alles immer eine Lösung. Das sage ich aus eigener Erfahrung, weil ich mir während der ersten 4 Wochen während der Reha unnötig viel Panik gemacht habe.
Hätte ich all diese Informationen schon damals gehabt, hätte ich alles viel ruhiger angehen können.

Übrigens ist es so, dass wenn Du direkt nach der Reha wieder voll arbeitsfähig wärest, Du sogar Anspruch hast, sofort im Anschluss nach der Reha deinen Resturlaub aus dem Jahr zu nehmen, das muss vom AG berücksichtigt werden!

Ich hoffe, ich habe es verständlich rüber gebracht.

Lieber Gruß vom

Sonnenblümchen

23.11.2009 20:52 • #3


T
D A N K E danke danke ihr zwei!!!

an die wiedereingliederung habe ich übehaupt gar nicht mehr gedacht!! vielen dank!!

udn sonnenblümchen, du könntest sozialberaterin sein!!!

so schön erklärt, so logisch, so beruhigend!!!

ich danke dir!!!

hoffentlich kann ich dir auch mal sooo helfen!!!!

dicker schmatzer tinerl

23.11.2009 21:10 • #4


S
Dankeschön, liebe Tinerl, das geht runter wie Öl!

Mittlerweile merke ich dann doch, welche Talente in mir schlummern. Und es ist schön, das bestätigt zu bekommen. Das lässt mich wieder ein klein bisschen größer werden!

Fühl Dich mal ganz lieb gedrückt

vom Sonnenblümchen

23.11.2009 22:16 • #5


Albarracin
Experte

25.11.2009 17:49 • #6


T
ich danke dir albacarrin!!!

auf dich ist einfach verlass!!

ein schönes 1. adventswochenende!!!
wünscht tinerl

26.11.2009 16:59 • #7

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