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Wenn keine EM oder EU Rente

Sifu
. . wovon lebe ich dann ?

Zur Zeit bin ich durch meine Ehefrau versorgt. Was aber wäre nach einer Scheidung ?


Da ich nicht genügend eingezahlt habe, stünde mir keine EU oder EM zu.

18.07.2022 09:36 • #1


Kate
Zitat von Sifu:
. . wovon lebe ich dann ? Zur Zeit bin ich durch meine Ehefrau versorgt. Was aber wäre nach einer Scheidung ? Da ich nicht genügend eingezahlt ...

Na Hartz4 dann wahrscheinlich.

18.07.2022 09:43 • x 1 #2


A


Hallo Sifu,

Wenn keine EM oder EU Rente

x 3#3


M
Zitat von Sifu:
Was aber wäre nach einer Scheidung

Hallo ich frage mich steht die Scheidung im Raum ?
Sonst würde ich mir darüber vielleicht nicht so viele Gedanken machen.
Deine Frau dürfte dir gegenüber Unterhaltspflichtig sein auch dann wenn du dich trennst. Ansonsten gibt es wenn du keine Rente bekommst Hartz4 / Grundsicherung ... Dies wirst du bei einer Beratungsstelle / Scheidungsanwalt erfahren. Der Anwalt kann dir dann auch sagen ob du eine Prozesskosten Beihilfe bekommst.

Google doch mal nach Ehegattenunterhalt da bekommst du ein paar Eckpunkte und kannst schon mal herausfinden was auf dich zutrifft.

Ich wünsche dir alles Gute
Machara

18.07.2022 09:44 • x 1 #3


Sifu
Zitat von Machara:
Hallo ich frage mich steht die Scheidung im Raum ? Sonst würde ich mir darüber vielleicht nicht so viele Gedanken machen. Deine Frau dürfte dir gegenüber Unterhaltspflichtig sein auch dann wenn du dich trennst. Ansonsten gibt es wenn du keine Rente bekommst Hartz4 / Grundsicherung ... Dies wirst du bei einer ...

Danke Machara !

18.07.2022 10:44 • #4


Sifu
Schachmatt ?

Seit 2012 kämpfe ich nun schon um eine EU Rente. Jetzt erst wurde ich dauerhaft erwerbsunfähig geschrieben. Eine EU Rente bekäme ich aber nach Auskunft der DRV erst, wenn ich die letzten 5 Jahre sozialversichungspflichtig eingezahlt hätte. Habe ich aber nicht, weil ich seit dem Jahr 2000 Hausmann und Berufsvater bin. Hartz 4 würde ich wohl auch nicht bekommen, das meine Ehefrau Geld verdient. Von Lebensjahr 16 bis 37 war ich Beamter (auf Widerruf, auf Probe und dann auf Lebenszeit.) Diesen Status habe ich 1999 gekündigt und wurde als Angesteller nachversichert. Eigentlich müssen diese 20 Jahre Nachversicherung die 5 Jahre sozialversichungspflichtige Tätigkeit ausfüllen oder nicht ?

27.05.2023 12:22 • #5


R
Zitat von Sifu:
Eigentlich müssen diese 20 Jahre Nachversicherung die 5 Jahre sozialversichungspflichtige Tätigkeit ausfüllen oder nicht ?

Nein, das ist nicht zutreffend.

11.08.2023 06:12 • x 1 #6


Greta
Auf der Internetseite der DRV ist folgendes zu lesen:

Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)

Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung


11.08.2023 08:57 • #7


Oliver74
Die eingezahlten Rentenbeiträge sowie die Ansprüche aus der Pensionskasse werden m.M.n. frühestens bei der Altersrente wirksam. Da eine Vorrausetzung, wie Greta schon schrieb, der DRV zur EM-Rente nicht gegeben sind.

11.08.2023 09:33 • x 1 #8


BlackKnight
Ganz zum Schluss dann: Bürgergeld

11.08.2023 09:34 • #9


Oliver74
@BlackKnight dafür wird der Ehepartner wahrscheinlich über dem Satz liegen.

11.08.2023 09:39 • x 2 #10


Oliver74
Zitat von Rali:
Nein, das ist nicht zutreffend.

doch das ist zutreffend, er hat ja 20 Jahre lang soz.vers.Beiträge einbezahlt, jedoch die andere Vorraussetzung wie Greta schon schrieb dass man vor Eintreten der Erwerbsminderung zu letzt 5 Jahre erwerbstätig war und davon mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt hat, diese Vorraussetzung fehlt. Da kann man in dem Fall nur auf die Altersrente warten.

11.08.2023 09:43 • x 2 #11


Greta
Zitat von BlackKnight:

Ganz zum Schluss dann: Bürgergeld


Grundsicherung heißt es in diesem Fall
Hier gibt's eine Menge Infos dazu
https://www.deutsche-rentenversicherung..._node.html

In der pdf-Broschüre zur Grundsicherung, die man sich auf besagter Seite runterladen kann, steht ziemlich gut beschrieben, wem was und wieviel zusteht.

Viele EU-Rentner haben auch nicht mehr Geld zur Verfügung

11.08.2023 10:03 • x 3 #12


Greta
Und man kann natürlich immer noch aufstocken, mit einem Minijob z.B.
Da gibt es einen Freibetrag, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird (Höhe weiß ich gerade nicht).

Oder ein Ehrenamt?
Die Ehrenamtspauschale wird überhaupt nicht angerechnet.
Maximal 840 Euro Ehrenamtspauschale pro Jahr sind möglich; das wären dann umgerechnet auch schon wieder 70 Euro pro Monat... abgaben- und anrechnungsfrei.

11.08.2023 10:11 • x 3 #13


BlackKnight
Zitat von Greta:
Grundsicherung heißt es in diesem Fall Hier gibt's eine Menge Infos dazu In der pdf-Broschüre zur Grundsicherung, die man sich auf ...


Sind Bürgergeld und Grundsicherung nicht das Gleiche?‍️

11.08.2023 10:33 • x 2 #14


A


Hallo Sifu,

x 4#15


R
Zitat von Oliver74:
doch das ist zutreffend.

Es war von der Erwerbsminderungsrente die Rede und nicht von der Altersrente.

11.08.2023 11:10 • #15

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