BlueAngel
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ich habe am 3.7. einen Termin beim MDK. Ich bin nun schon seit Juni 2008 Arbeitsunfähigkeit.
Folgende Frage: Wer entscheidet letztendlich über die weitere Arbeitsunfähigkeit?
Zur Situation: Ich hatte einen Facharzt der hinter meinem Rücken mit dem MDK besprochen hat, dass ich ab Mitte Juli 09 wieder gesund sei. Darauf hin hat die Krankenkasse schriftlich das KG eingestellt zum 17.7.09. Widerspruch ist eingelegt worden.
Ich habe mich dann hilfesuchend an meine behandelnde Klinik gewendet, die mir einen neuen Arzt empfohlen hat.
Ich war bei diesem Arzt und dieser hielt mich auf absehbare Zeit nicht für arbeitsfähig. Er stellte mir ein entsprechendes Attest über 2 Seiten zur Vorlage bei der Krankenkasse aus. Er sagte auch, dass ich unbedingt auf einen persönlichen Termin beim MDK bestehen solle. In meinem Fall das KG einzustellen und nach Aktenlage zu entscheiden, sei unverantwortbar.
Ebenfalls habe ich mittlerweile ein längeres Attest von der Klinik zur Vorlage bei der Krankenkasse bekommen.
Auch diese halten mich auf absehbare Zeit nicht für arbeitsfähig.
Ich habe nun etwas Angst, dass der MDK dies anders sieht, mir mein Krankenkgeld gestrichen wird und mich der MDK evtl. sogar nicht ernst nimmt.
Spielen diese Atteste überhaupt eine Rolle für den MDK? Kann man gegen eine Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen?