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Widerspruch abgelehnt - Antrag auf Erhöhung des GdB

Fillies
Hallo ihr Lieben,

ich bin momentan total überfordert. Letztes Jahr August, habe ich einen Antrag auf Erhöhung des GdB gestellt. Im November kam Erwartungsgemäß die Ablehnung. Daraufhin, habe ich Widerspruch eingelegt. Heute kam erneut die Ablehnung. Mit der Begründung, dass keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind.

Ich sehe es allerdings anders. Im letzten Jahr, war ich insgesamt 14 Wochen in einer Klinik. Inzwischen habe ich auch festgestellt, dass ich allein nicht mehr so einfach das Haus verlassen kann. Und wenn doch, dann muss ich mit jemandem verabredet sein, der mich so nimmt, wie ich bin, bzw. der weiß, wie es mir mit den Depressionen geht.
Menschenmengen, sind auch gar nicht so meins. Das alles habe ich persönlich begründet und meine Ärztin hat dies auch noch einmal so verfasst.

Seit dem Widerspruch, ist inzwischen auch sehr viel passiert, bei dem mein Neurologe befürwortet, dass ich jetzt noch mal wieder in die Klinik gehe, weil ich das Medikament, dass ich derzeit einnehme, das einzige ist, dass ich nehmen kann und es auch nicht erhöht werden kann, da ich ansonsten gefährliche Herzrhythmusstörungen bekomme.
Bin jetzt also völlig ratlos, ob ich vor Gericht gehen soll oder nicht?
Ach ja, seit 2012 habe ich GdB 30.

15.03.2019 14:48 • #1


Liselotte
Hallo Fillies,

herzlich willkommen, hier im Forum.
Kann leider zu diesem Thema nicht wirklich etwas sagen.

Aber es gibt hier Spezialisten und eine bestimmte Rubrik, die sich nur mit solchen bürokratischen Dingen befasst.

Das mit den Herzrhythmusstörungen hatte ich auch, scheint ja häufiger vorzukommen als gedacht !

Dir viel Mut und Kraft für Deinen Weg.
G.l.G.
Liselotte

15.03.2019 17:22 • #2


A


Hallo Fillies,

Widerspruch abgelehnt - Antrag auf Erhöhung des GdB

x 3#3


Fillies
Danke für das Willkommen.
Und ich dachte, ich bin hier in der richtigen Rubrik.

15.03.2019 17:25 • x 1 #3


Alexandra2
Liebe Fillies,
Herzlich willkommen!
Wende Dich an den VdK oder SoVD, Vereine die sozial rechtliche Fragen auch per Anwalt klären. Diese Experten kennen sich sehr gut aus.
Liebe Grüße
Alexandra

15.03.2019 17:36 • x 2 #4


maya60
Hallo Fillies, zu einem Verein wie dem VdK zu gehören, wollte ich dir auch vorschlagen, denn da gibt es viel Interessenvertretung Behinderter und vieles mehr und immer neueste Infos.

Aber auch beim Sozialpsychiatrischen Dienst deiner Gegend kannst du nachfragen, ebenso bei Trägern der Behindertenhilfe wie Lebenshilfe o.ä.

15.03.2019 22:07 • x 1 #5


Fillies
Danke für die Tipps.
Allerdings sind VDK und SOVD ein rotes Tuch für mich. Die haben mich nämlich ziemlich unfreundlich abgebügelt.

Aber der Sozialpsychatrische Dienst und die Lebenshilfe usw. wäre vielleicht noch was.
Aber wollen die nicht auch noch einen Pflegedienst beauftragen, der dann einmal die Woche kommt oder so?
Das haben nämlich ein paar Mitpatienten von mir bekommen und ich bin froh, dass ich es nicht bekommen habe.
Denn ich habe keine Lust jede Woche jemand anderes bei mir zu Hause stehen zu haben.

15.03.2019 22:42 • #6


maya60
Ein Pflegedienst kommt ja nur zu Pflegebedürftigen, also zu denen, die eine Pflegestufe haben.

Bei dir geht es ja aber um den GdB oder hast du auch eine Pflegestufe?

Eine Pflegestufe haben ansonsten nur diejenigen, die eine beantragt haben. Oder diejenigen, für die Angehörige eine Pflegestufe beantragt haben oder gesetzliche Betreuer.

Das hat mit dem Behinderungsgrad erstmal nichts zu tun.

Die Pflegekasse spart sich gerne Pflegeleistungen, denke ich mal, es ist schwer genug, sie zu bekommen, von selber kommen die nicht.

Haben deine MitpatientInnen denn eine gesetzliche Betreuung oder können sie sich nicht mehr alleine daheim versorgen, so dass Angehörige oder Fachdienste für sie Pflegeleistungen beantragt haben?

Für den Grad der Behinderung sind bei unserem behinderten Sohn ärztliche Fachgutachten wichtig gewesen.

Wenn du zu einer Beratung gehst, dann sage von vornherein klar, dass du keine Pflegstufe hast und brauchst, dass es um den GdB geht.

15.03.2019 23:16 • #7


Fillies
Die haben keinen Pflegegrad gehabt. Wie das jetzt genau hieß weiß ich gerade nicht.
Und den Pflegegrad zu bekommen, ist jetzt etwas leichter, als die Pflegestufe zu bekommen.
Im Dezember war wegen meinem Stiefvater der MDK da. Und er hat Pflegegrad 3 bekommen ohne Probleme.
Da hab ich als Altenpflegerin schon ganz andere Sachen erlebt.

Werde mich aber erst mal im Internet schlau machen.

16.03.2019 08:27 • x 1 #8


maya60
Ja stimmt, das heißt ja jetzt nach der Pflegereform Pflegegrad.

Waren deine MitpatientInnen denn so krank, dass vielleicht Pflegedienste bei denen Hausbesuche machen, um zu sehen, ob sie noch alleine klar kommen? Aber wer hat das in Auftrag gegeben? War das gegen den Willen deiner MitpatientInnen?

Rechtlich ist die Selbstbestimmung eines jeden Menschen ja eins der höchsten Güter und gegen den eigenen Willen passiert da normalerweise nichts.

Bist du dir sicher, was da Gerücht und was da Fakt ist bei deinen MitpatientInnen?

Als wir auf Wunsch unseres leicht geistig behinderten Sohnes mit seiner Volljährigkeit im letzten Jahr seine gesetzliche Betreuung beantragten und übernahmen, da wurde mehrfach und sehr verantwortlich in Hausbesuchen und vor dem Richter des Betreuungsgerichts überprüft, ob dies der Wille unseres nun erwachsenen Sohnes ist und für welche Lebensbereiche dies überhaupt nötig ist.

Unser Sohn hatte schon seit Jahren die Pflegestufe 1 und jetzt Pflegegrad 3 und da ich seine Pflegeperson bin, findet nur jedes halbe Jahr eine Überprüfung eines Pflegedienstes statt.
Das hohe Gut der Selbstbestimmung wird nur eingeschränkt, wenn eine Gefahr für die eigene Person vorliegt und Angehörige den MDK anrufen. Sonst nicht. Daher verstehe ich das nicht ganz mit deinen MitpatientInnen.

16.03.2019 13:47 • x 1 #9


Fillies
Ja, das war deren Willen. Das hatte irgendwas psychatrisches mit in der Bezeichnung. Geht auch nur ein Jahr. Anfangs dachte ich auch, dass es sich nur um ein Gerücht handelt. Aber es haben das einige bekommen. Und die Betroffenen haben es selbst erzählt. Alles auch ohne Betreuungsgericht oder MDK.

Komme immer noch nicht auf den offiziellen Namen. *hrmpf *

16.03.2019 14:00 • x 1 #10


maya60
Dann, wenn es n i c h t dein Wille ist, wird es dir auch nicht passieren, das ist ja schonmal gut, oder?

Läuft das vielleicht als eine Art Integrationsleistung oder durch das Teilnahmegesetz für Behinderte? Oder so wie ich ja auch zeitweise eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bekommen könnte ohne Pflegegrad? Ich weiß nicht, was es da alles gibt an Angeboten mit dem neuen Teilhabegesetz.
Wenn es dir wieder einfällt, bitte schreib es mir, bin neugierig.

Oder steht es im Rahmen Sozialpsychiatrischer Dienst?

Das alles geschieht aber dann nach eigenem Willen und nur, wenn du selber das willst.

16.03.2019 14:18 • x 2 #11


Fillies
Gut zu wissen, dass nichts passiert, ohne dass ich das will.


Fragen über Fragen. Jetzt wo du sagst, sozialpsychatrischer Dienst, könnte das auch sein.
Ach verflixt. Schlimm wenn es auf der Zunge liegt, aber nicht zu fassen bekommt.
Ich sag dann Bescheid, sollte mir noch die Erleuchtung kommen.

16.03.2019 14:30 • #12


Alexandra2
Bei uns ist das gemäß Teilhabe bei Psychisch Behinderten , nachgewiesen hier vom Versorgungsamt, die ASP Ambulante Sozialpsychiatrie. Meine Therapeutin ist meine diesbzgl. Betreuerin.
Früher hieß das PPS

16.03.2019 14:32 • x 3 #13


maya60
Aaaah, danke für deine Info, da kommen wir der Sache ja schon näher, *stirnabwisch*, welch ein Labyrinth, diese ganzen Gesetze und Abgrenzungen zwischen Behinderungsgesetzen und Pflegegesetzen.

Aber gut zu wissen!
Von deiner Therapeutin hast du ja sicherlich keine seltsamen Querschlägeraktionen zu erwarten, die eh nicht legal wären, oder?

16.03.2019 14:40 • #14


A


Hallo Fillies,

x 4#15


Fillies
Zitat von Alexandra2:
Bei uns ist das gemäß Teilhabe bei Psychisch Behinderten , nachgewiesen hier vom Versorgungsamt, die ASP Ambulante Sozialpsychiatrie. Meine Therapeutin ist meine diesbzgl. Betreuerin.
Früher hieß das PPS

ASP, das wars. *kopfklatsch *

16.03.2019 14:47 • x 1 #15

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