Widerspruch eingereicht - GdB 20. Patientenakte nachreichen sinnvoll?

seerose
Ich grüße Euch.

Ich habe im Aug.2009 beim Vorsorgungsamt auf Festellung der Behinderung gestellt. 20 für depressvive Störungen, Schlafstörung, Schulterfunktionsstörung und Schilddrüsenstörung
festgestellt. Abgelehn wurde meine Athrose an beiden Händen, fast an allen Fingern.
Ich habe Widerspruch eingelegt.
Von meinen Fachärzten (Ortho + Psycho) habe ich erfahren, dass das Versorgungsamt kein Befund angefordert hat.
Der Ortho gab mir einen Ausdruck, seiner Patientenakte mit... das würde mir bestimmt bei dem Widerspruch helfen, war sein Kommentar, ca. 80€ würde mich eine Gutachten bei ihm Kosten.
Vom Psycho habe ich eine Kopie an meinen Hausarzt bekommen, in dem steht was von zyklothyme Struktur.
Leider ist mein HA krank, ich kann mich im Moment nicht an ihn wenden.
Kann ich diese Papiere dem Versorungsamt vorlegen... ich sehe das skeptisch oder soll ich warten bis im Jan. mein HA wieder in der Praxis ist?
Könnt ich mir einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll.
Liebe Grüße Seerose

23.11.2009 16:12 • #1


M
Hallo Seerose,

erst einmal herzlich willkommen hier im Forum .

Zitat:
Ausdruck, seiner Patientenakte mit... das würde mir bestimmt bei dem Widerspruch helfen, war sein Kommentar, ca. 80€ würde mich eine Gutachten bei ihm Kosten.
du solltest den Auszug aus der Patientenakte als Nachtrag zum Widerspruch nachsenden.

Solltest du die 80,00 € nicht bezahlen wollen, kannste auch den behandelnden Orthopäden im Widerspruch bzw. Nachtrag angeben, da er sowieso dann vom Versorgungsamt angeschrieben wird.

Schöne Grüße
mag

23.11.2009 16:33 • #2


A


Hallo seerose,

Widerspruch eingereicht - GdB 20. Patientenakte nachreichen sinnvoll?

x 3#3


seerose
Hallo mag,

danke. Das kann ich nachsenden. Möchte aber noch warten, vllt. kann mir jemand einen Rat, wegen meinen Depressionen geben und ob ich auch diesen Brief mitsenden sollte.



Seerose

23.11.2009 16:50 • #3


M
Hallo Seerose,

Zitat:
Möchte aber noch warten, vllt. kann mir jemand einen Rat, wegen meinen Depressionen geben und ob ich auch diesen Brief mitsenden sollte.
sorry, du solltest auf jeden Fall dir auch von den anderen Ärzten Befunde für den Widerspruch geben lassen bzw. wenn sie noch nicht angeschrieben wurden, solltest du sie als behandelnde Ärzte angeben.

Schöne Grüße
mag

23.11.2009 17:04 • #4


seerose
Ich grüße euch alle

Mein Widerspruch hat sich gelohnt, es wurde mir jetzt 30 bewilligt ab 08.2009.

Anfang April 2010 gehe ich zu einer stat. Reha ( Psychosomatik ) für 6 Wochen und habe vor von dort aus einen Verschlechterungsantrag zu stellen.

Schieße ich mir ein Eigentor, wenn ich vor dem Verschlechterungsantrag eine Gleichstellung bei der ARGE stelle würde. Habt ihr damit Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

Seerose

10.03.2010 18:06 • #5


Albarracin
Experte

10.03.2010 18:24 • #6


seerose
Ich grüße euch,
habe heute einen positiven Bescheid über meinen Gleichstellungsantrag bekommen

Leider konnte ich von der REHA aus keinen Verschlechtungsantrag stellen. Mich hat es auch überrascht, doch hierin
wird keine Unterstützung von der Klinik aus geleistet. Fand ich sehr schade. Muss den Abschlußbericht abwarten.

LG
Seerose

09.06.2010 21:49 • #7

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