Widerspruch gegen Grad der Behinderung einlegen?

B
Ich habe schon nach einem passenden Beispiel hier im Forum gesucht, aber dann doch nicht die Antworten gelesen die ich suche.
Ich versuche mich kurz zufassen. Ich habe seit über 20 Jahren Depressionen, viele Therapien gemacht und einige Medis in den letzten Jahren ausprobiert. Seit über 2 Jahren bin ich bei meiner jetzigen Neurologin/Psychiaterin und eigentlich auch gut aufgehoben. Sie brachte mich letztes Jahr im Juli darauf einen Antrag auf Schwerbehinderung zustellen.
Am 2.08.13 tat ich das auch. Am 13.01.14 hatte ich dann einen Untersuchung beim Arzt vom Gesundheitsamt. Mit der Untersuchung war ich aber nicht zufrieden, weil er nur körperliches untersuchte und abfragte. Ich habe mit müh und not noch einiges was mich belastet angeben können, ohne das er danach gefragt hatte. Ich war dann auch nach 10 min wieder draußen. Eine Woche später erhielt ich einen Bescheid mit GdB 30.
Meine Psychiaterin fand das zu wenig. Sie hätte die Erfahrung ich müsste mit meinen Diagnosen mindestens 50 bekommen. Also habe ich Widerspruch eingelegt. Ich bekam dann ein Schreiben das das Gesundheitsamt in Gelsenkirchen den Widerspruch nach Münster gegeben hat.
Darauf hin habe ich jetzt am 24.04.14 den Bescheid, aus Gelsenkirchen, bekommen für GdB 40. Das Gesundheitsamt schrieb: um ihren Widerspruch zu prüfen, habe ich den med. Sachverhalt weiter aufgeklärt und unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet, Der Grad der Behinderung ist höher zu bewerten.
Weiteres Verfahren:
Dieser Bescheid wird Gegenstand des Widerspruchsverfahrens.
Das Verfahren ist beendet, wenn Sie mir innerhalb eines Monats mitteilen, dass ihr Widerspruch mit diesem Bescheid erledigt ist. Eine Erklärung ist beigefügt.
Wenn sie sich nicht melden, wird die Bezirksregierung in Münster über ihren Widerspruch entscheiden.

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll und wie es dann weiter geht? Was passiert wenn es dann an die Bezirksregierung in Münster geht? Gibt es dann ein Gerichtliches Verfahren? Was kann da auf mich zukommen? Brauch ich dann nen Anwalt?
Oder soll ich die 40 erstmal nehmen und dann mit einem Verschlechterungsantrag / Verschlimmerungsantrag versuchen mehr zubekommen? Hat das mehr Erfolg?

08.05.2014 08:18 • #1


Albarracin
Experte

09.05.2014 08:07 • #2


A


Hallo 77Balea,

Widerspruch gegen Grad der Behinderung einlegen?

x 3#3


B
Hallo Wolfgang,
Vielen Dank für Deine Hilfe. Du hast natürlich recht, es war ein Teilabhilfebescheid. Mein Mann meint wir sollten es jetzt drauf ankommen lassen. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung und nix zu verlieren. Mir macht der Aufwand eher angst. Ausserdem frag ich mich obs mir wirklich zusteht.

Heute ist nicht son toller Tag.
Aber ich danke Dir wirklich sehr. Was würden wir nur ohne Dich machen.

10.05.2014 18:35 • #3


B
Letzte Woche habe ich die Ablehnung meines Widerspruchs erhalten. Ok. Aber leider weiß ich jetzt gar nicht wo ich jetzt stehe? Der Brief war etwas dröge. Habe ich jetzt die GdB 30, aus dem 1. Bescheid, oder doch die 40 aus dem 2. Bescheid? Ich muss den wohl noch mal schreiben und nach fragen.
Wann ist es Sinnvoll einen Verschlechterungsantrag zu stellen? Gleich oder doch erst nächstes Jahr?

11.07.2014 07:42 • #4


Albarracin
Experte

11.07.2014 12:56 • #5

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