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Widerspruch zur Erhöhung des GDB abgelehnt - was jetzt tun?

Jony
Hallo
ich weiß nicht was ich jetzt machen soll.
Das ZBFS schreibt das sie die Unterlagen vom Hausarzt und meiner Psychologin ausgewertet haben,
und nicht die von der angegebenen Psychiaterin und auch nicht aus der Klink.
Ich habe sogar ein Bericht von meiner Klink, Psychiaterin und Schweigepflichtentbindug hin geschickt.
Die schreiben aber nur das Unterlagen vom Hausarzt und meiner Psychologin ausgewertet wurden.
Es kann auch sein dass mein Hausarzt alle Unterlagen noch mal mit geschickt hat, und das sie so mit ausgewertet wurden.
Ich bin so entnervt das sie nur zwei Ärzte ausgewertet haben.
Bin schon wieder am heulen, ich komm mit solchen Situationen nicht zurecht. Ich hab seit 2017 Depression,
seit letzen Sommer unerklärliche Schwindel Attacken mit Gefühl von Panik, noch unspezifische Angststörung,
Kopfschmerzen vom Nacken. und Mehr.
Bin so schon genug gestresst und kann mich kaum noch Konzentrieren, dann soll man sich mit sowas beschäftigen.
ich würde am liebsten den Kopf in den Sand stecken und nichts machen.
Die schreiben ich kann vor das Sozialgericht. Die Kosten für das Vorverfahren werden nicht übernommen.
Das Steht auch ganz vorne direkt nach dem, der Widerspruch wird zurückgewiesen
Ich habe seit Oktober Harz4 und Angst vor riesen Rechnungen.
sind damit die Kosten für den Widerspruch gemeint. ? und was kommt da auf mich zu?
Soll ich erst Akteneinst beantragen ?
oder gleich zum VDK Akteneinst und Klagen ?
oder 6 Monate warten und neu beantragen ?
Ich hoff ihr könnt mir irgendwas raten, ich tu mir mit Entscheidungen so schwer.
LG
Jonny

31.01.2020 21:15 • x 1 #1


E
Hallo,
wie hoch ist der momentane GdB?

31.01.2020 21:30 • x 1 #2


A


Hallo Jony,

Widerspruch zur Erhöhung des GDB abgelehnt - was jetzt tun?

x 3#3


Irgendeine
Due kannst kostenfrei Widerspruch einlegen. Und das würde ich an deiner Stelle auch tun. Oft wird es dann doch genehmigt. Erst nach dem der Widerspruch abgelehnt wurde, geht es vor Gericht.

31.01.2020 21:35 • #3


Jony
Aktuell bei 30
es ist so viel nicht berücksictigt worden, zb. vor dem Antrag auf erhönhung hat sich die gesamte Wrbelsäule verschlechtert
das blieb genauso. Schwindel und das empfinden hat sich nicht gut entwickelt.

31.01.2020 21:39 • #4


Jony
Zitat von Irgendeine:
kostenfrei Widerspruch einlegen


Das dachte ich auch aber die schreiben : Die Kosten für das Vorverfahren werden nicht übernommen. was damit gemeint ist weiß ich nicht ?

Und die schreiben ich kann Klagen

31.01.2020 21:42 • #5


Irgendeine
Widerspruch ist kostenfrei. Und darüber hätte man dich eigentlich informieren müssen.

31.01.2020 21:47 • #6


E
Zitat von Jony:
Aktuell bei 30
es ist so viel nicht berücksictigt worden, zb. vor dem Antrag auf erhönhung hat sich die gesamte Wrbelsäule verschlechtert
das blieb genauso. Schwindel und das empfinden hat sich nicht gut entwickelt.


Von 30 auf 50 ist ein langer Kampf und wenn körperliche Beschwerden überwiegen meistens ein aussichtsloser.

Aber ein Widerspruch kostet eigentlich nichts, vielleicht solltest du dich mal beim VDK beraten lassen.

31.01.2020 21:48 • #7


E
Widerspruch einlegen , und alle Unterlagen hin gerade die von deiner Psychiaterin, und der Klinik , Psychologin kannste vergessen

31.01.2020 21:50 • #8


Jony
Zitat von Irgendeine:
Widerspruch ist kostenfrei. Und darüber hätte man dich eigentlich informieren müssen

und was meinen die auf dem besched dann direkt unter der Widerspruch wird zurückgewiesen
Die Kosten für das Vorverfahren werden nicht erstattet ?

31.01.2020 21:54 • #9


Irgendeine
Wenn du noch keinen Widerspruch eingelegt hast, kann er auch noch nicht abgewiesen worden sein.

31.01.2020 21:57 • #10


E
Wie war das , hattest du einen Rechtsanwalt und Gerichtskostenhilfe beantragt ?

31.01.2020 21:59 • #11


Jony
Zitat von Eulenspiegel:
Widerspruch einlegen , und alle Unterlagen hin gerade die von deiner Psychiaterin, und der Klinik

Ich habe ja schon widersprochen und und die Unterlagen eingereicht nur die schreiben die haben nur den Hausarzt und Psychologin ausgewertet. obwohl sie die Untergen haben.
was sein kann dass mein Hausarzt alle Unterlagen noch mal mit geschickt hat, und das sie so mit ausgewertet wurden.
Die schreiben ich kann vor das Sozialgericht.

31.01.2020 22:01 • #12


Jony
Zitat von Eulenspiegel:
Wie war das , hattest du einen Rechtsanwalt und Gerichtskostenhilfe beantragt ?

Weder noch.

31.01.2020 22:02 • #13


E
Mit geringem Einkommen , steht dir Prozesskostenhilfe zu die beantragt etwa dein Rechtsanwalt in der Regel, oder auch du

31.01.2020 22:02 • #14


E
Sorry aber du hattest ja noch keinen Prozess , dein Antrag wird dir wohl keine Kosten bringen nö

31.01.2020 22:04 • #15


E
Die Klage beim Sozialgericht kostet dann Geld das du als Kläger aufbringen musst.

Hier so ein ähnlicher Fall verschlimmerungsantrag-und-widerspruch-abgelehnt-t20218.html

31.01.2020 22:06 • x 1 #16


Jony
Zitat von Irgendeine:
Wenn du noch keinen Widerspruch eingelegt hast, kann er auch noch nicht abgewiesen worden sein.

Das schreib ich doch schon ganz oben Widerspruch abgelehnt

31.01.2020 22:06 • #17


Irgendeine
In deinem Ursprjngsbeitrag klang das anders.

31.01.2020 22:08 • #18


E
Wenn sich deine Situation verschlimmert hat , und nicht alle Akten zur Einsicht vorgelegen haben , nimm dir Kostenfrei einen Anwalt

31.01.2020 22:10 • #19


Jony
Zitat von Eulenspiegel:
dein Antrag wird dir wohl keine Kosten bringen nö

Und der Widerspruch kostet auch nichts
Aber was meinen die dann mit Kosten für das Vorverfahren

Zitat von Eulenspiegel:
Mit geringem Einkommen , steht dir Prozesskostenhilfe zu die beantragt etwa dein Rechtsanwalt

Danke aber ich wieß nicht ob ich dazu nerven hab

31.01.2020 22:12 • #20


A
Hi,
wofür brauchst Du den GdB von 50 denn genau?

Arbeitest Du? Dann könntest Du in Deine Gewerkschaft eintreten, die Dich in der Hinsicht unterstützt.
Ich hatte genau das gleiche Problem und der VDK war mir dabei überhaupt keine Hilfe. Also die haben Akteneinsicht beantragt und das war's dann.

Liebe Grüße

31.01.2020 22:13 • #21


E
Ruf doch mal da an , ob die Berichte der Klinik und deiner Psychiaterin auch ausgewertet wurden , es gibt da ja Sachbearbeiter für es ist ganz oft das zuerst abgelehnt wird , da steckt ein Plan hinter dich mürbe zu machen , wenn du was erreichen willst wirst du kämpfen müssen , ich hoffe das ist dir bewusst

31.01.2020 22:19 • #22


Jony
Danke für dein Denkanstoß
Zitat von Annaleen:
Hi,
wofür brauchst Du den GdB von 50 denn genau?

Arbeitest Du? Dann könntest Du in Deine Gewerkschaft eintreten, die Dich in der Hinsicht unterstützt.
Ich hatte genau das gleiche Problem und der VDK war mir dabei überhaupt keine Hilfe. Also die haben Akteneinsicht beantragt und das war's dann.

Liebe Grüße

Wofür ich den brauch, gute frage, vieleicht sollte ich es einfach lassen. ? da bin ich mir nicht sicher.
Ich arbeite gerade nicht will aber wieder. und ich bin noch in einer Gewerkschaft.
Danke für die Erinnerung

31.01.2020 22:20 • #23


Jony
Zitat von Eulenspiegel:
Ruf doch mal da an , ob die Berichte der Klinik und deiner Psychiaterin auch ausgewertet wurden ,

Gute idee das geht schnell ist aber am Telfeon nicht verbindlich werde es trotzdem machen

Zitat von Eulenspiegel:
es gibt da ja Sachbearbeiter für es ist ganz oft das zuerst abgelehnt wird , da steckt ein Plan hinter dich mürbe zu machen ,

Danke daran hab ich garnicht gedacht
Das denk ich mir auch hin und wieder. Aber gelingen tut es ihnen öfterrs
Der Satz gehört wahrscheinlich auch dazu Die Kosten für das Vorverfahren werden nicht übernommen oder hat hier schonmal für einen erfolglosen Widerspruch gezhalt ?

Zitat von Eulenspiegel:
wenn du was erreichen willst wirst du kämpfen müssen , ich hoffe das ist dir bewusst

Das wieß ich nur weiß ich nicht ob es sich lohnt.

Danke für den mutzuspruch

31.01.2020 22:33 • #24


E
Für sowas zahlst du nichts , erst wenn es vor Gericht geht

31.01.2020 22:38 • x 1 #25


E
Wenn du klagen willst , hol dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht in deiner Stadt , dazu nimmst du deinen Ausweis und dein gesamtes Einkommen mit sprich Harz 4 Bescheid , dann bekommst du einen Beratungsschein und kannst erst mal kostenlos zum Anwalt , der schaut sich dann alles erst mal an

31.01.2020 22:42 • x 1 #26


A
Zitat von Jony:
ich bin noch in einer Gewerkschaft.


Da könntest Du mal nachfragen, ob die Dir helfen.
Aber ich würde , bevor ich mir die Mühe mache, gegen die Behörden zu kämpfen , nochmal überlegen, wofür Du das genau brauchst.
Ich hab es letztlich bei den 30 einfach belassen. Ich stelle gerade einen Antrag auf berufliche Reha und dafür ist es sicher gut, überhaupt einen gdb zu haben. Du kannst Dich ja auch gleichstellen lassen.
Aber vielleicht liegt Dein Fall auch anders, ich hab es nur halt jetzt so gemacht.

31.01.2020 22:44 • x 1 #27


A
Zitat von Eulenspiegel:
hol dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht in deiner Stadt , dazu nimmst du deinen Ausweis und dein gesamtes Einkommen mit sprich Harz 4 Bescheid , dann bekommst du einen Beratungsschein und kannst erst mal kostenlos zum Anwalt , der schaut sich dann alles erst mal an


Das ist auch ein guter Tipp, hab ich auch schonmal gemacht, das war relativ unkompliziert. Allerdings musste ich meine Kontoauszüge vorzeigen, das war nicht so schön. Naja, man ist ja einiges gewöhnt, wenn man im ALG 2 Bezug ist

31.01.2020 22:47 • x 1 #28


E
Sprich der Anwalt ,kann dann Akteneinsicht beantragen, um zu sehen was alles berücksichtigt worden ist

31.01.2020 22:48 • x 1 #29


A


Hallo Jony,

x 4#30


Jony
Danke euch allen für schnellen Rat

ich weiß zwar noch nicht was ich mit dem abgekehnten Widerspruch mache.
erst werde ich am Montag fragen ob die Unterlagen alle ausgewetet wurden,bis dahin kann man eh nichs machen und dann nochmal schauen.

Danke nochmal

31.01.2020 22:51 • x 1 #30

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