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Widerspruch zur Erhöhung des GDB abgelehnt - was jetzt tun?

Jony
Hallo
ich weiß nicht was ich jetzt machen soll.
Das ZBFS schreibt das sie die Unterlagen vom Hausarzt und meiner Psychologin ausgewertet haben,
und nicht die von der angegebenen Psychiaterin und auch nicht aus der Klink.
Ich habe sogar ein Bericht von meiner Klink, Psychiaterin und Schweigepflichtentbindug hin geschickt.
Die schreiben aber nur das Unterlagen vom Hausarzt und meiner Psychologin ausgewertet wurden.
Es kann auch sein dass mein Hausarzt alle Unterlagen noch mal mit geschickt hat, und das sie so mit ausgewertet wurden.
Ich bin so entnervt das sie nur zwei Ärzte ausgewertet haben.
Bin schon wieder am heulen, ich komm mit solchen Situationen nicht zurecht. Ich hab seit 2017 Depression,
seit letzen Sommer unerklärliche Schwindel Attacken mit Gefühl von Panik, noch unspezifische Angststörung,
Kopfschmerzen vom Nacken. und Mehr.
Bin so schon genug gestresst und kann mich kaum noch Konzentrieren, dann soll man sich mit sowas beschäftigen.
ich würde am liebsten den Kopf in den Sand stecken und nichts machen.
Die schreiben ich kann vor das Sozialgericht. Die Kosten für das Vorverfahren werden nicht übernommen.
Das Steht auch ganz vorne direkt nach dem, der Widerspruch wird zurückgewiesen
Ich habe seit Oktober Harz4 und Angst vor riesen Rechnungen.
sind damit die Kosten für den Widerspruch gemeint. ? und was kommt da auf mich zu?
Soll ich erst Akteneinst beantragen ?
oder gleich zum VDK Akteneinst und Klagen ?
oder 6 Monate warten und neu beantragen ?
Ich hoff ihr könnt mir irgendwas raten, ich tu mir mit Entscheidungen so schwer.
LG
Jonny

31.01.2020 21:15 • x 1 #1


E
Hallo,
wie hoch ist der momentane GdB?

31.01.2020 21:30 • x 1 #2


A


Hallo Jony,

Widerspruch zur Erhöhung des GDB abgelehnt - was jetzt tun?

x 3#3


Irgendeine
Due kannst kostenfrei Widerspruch einlegen. Und das würde ich an deiner Stelle auch tun. Oft wird es dann doch genehmigt. Erst nach dem der Widerspruch abgelehnt wurde, geht es vor Gericht.

31.01.2020 21:35 • #3


Jony
Aktuell bei 30
es ist so viel nicht berücksictigt worden, zb. vor dem Antrag auf erhönhung hat sich die gesamte Wrbelsäule verschlechtert
das blieb genauso. Schwindel und das empfinden hat sich nicht gut entwickelt.

31.01.2020 21:39 • #4


Jony
Zitat von Irgendeine:
kostenfrei Widerspruch einlegen


Das dachte ich auch aber die schreiben : Die Kosten für das Vorverfahren werden nicht übernommen. was damit gemeint ist weiß ich nicht ?

Und die schreiben ich kann Klagen

31.01.2020 21:42 • #5


Irgendeine
Widerspruch ist kostenfrei. Und darüber hätte man dich eigentlich informieren müssen.

31.01.2020 21:47 • #6


E
Zitat von Jony:
Aktuell bei 30
es ist so viel nicht berücksictigt worden, zb. vor dem Antrag auf erhönhung hat sich die gesamte Wrbelsäule verschlechtert
das blieb genauso. Schwindel und das empfinden hat sich nicht gut entwickelt.


Von 30 auf 50 ist ein langer Kampf und wenn körperliche Beschwerden überwiegen meistens ein aussichtsloser.

Aber ein Widerspruch kostet eigentlich nichts, vielleicht solltest du dich mal beim VDK beraten lassen.

31.01.2020 21:48 • #7


E
Widerspruch einlegen , und alle Unterlagen hin gerade die von deiner Psychiaterin, und der Klinik , Psychologin kannste vergessen

31.01.2020 21:50 • #8


Jony
Zitat von Irgendeine:
Widerspruch ist kostenfrei. Und darüber hätte man dich eigentlich informieren müssen

und was meinen die auf dem besched dann direkt unter der Widerspruch wird zurückgewiesen
Die Kosten für das Vorverfahren werden nicht erstattet ?

31.01.2020 21:54 • #9


Irgendeine
Wenn du noch keinen Widerspruch eingelegt hast, kann er auch noch nicht abgewiesen worden sein.

31.01.2020 21:57 • #10


E
Wie war das , hattest du einen Rechtsanwalt und Gerichtskostenhilfe beantragt ?

31.01.2020 21:59 • #11


Jony
Zitat von Eulenspiegel:
Widerspruch einlegen , und alle Unterlagen hin gerade die von deiner Psychiaterin, und der Klinik

Ich habe ja schon widersprochen und und die Unterlagen eingereicht nur die schreiben die haben nur den Hausarzt und Psychologin ausgewertet. obwohl sie die Untergen haben.
was sein kann dass mein Hausarzt alle Unterlagen noch mal mit geschickt hat, und das sie so mit ausgewertet wurden.
Die schreiben ich kann vor das Sozialgericht.

31.01.2020 22:01 • #12


Jony
Zitat von Eulenspiegel:
Wie war das , hattest du einen Rechtsanwalt und Gerichtskostenhilfe beantragt ?

Weder noch.

31.01.2020 22:02 • #13


E
Mit geringem Einkommen , steht dir Prozesskostenhilfe zu die beantragt etwa dein Rechtsanwalt in der Regel, oder auch du

31.01.2020 22:02 • #14


A


Hallo Jony,

x 4#15


E
Sorry aber du hattest ja noch keinen Prozess , dein Antrag wird dir wohl keine Kosten bringen nö

31.01.2020 22:04 • #15

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