Wie berechnet sich der Renten-Abschlag bei GdB 50?

C
Hallo,
ich will so früh als möglich in Rente gehen. Habe gdB50.
Habe mir vor 3 Jahren vom DRV verschiedenes ausrechnen lassen.
Meine Frau war nun dort, lies auch für mich rechne und es kommt weniger raus.

Ich dachte die 3,6 % / Jahr Abschlag auf die mit 65 zu erwartende Rente sei die Reduzierung der Rente.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 8bodyText9
Ich hatte mein Ziel und steuerte drauf zu, dachte bis dahin, ja das schaffe ich schon.

Aber, entsprechend dem Ausdruck den sie mitbrachte sind die 3,6 % / Jahre nur die halbe Wahrheit.
Das hat mich sehr erschrocken denn es würde heißen dass ich länger arbeiten muss als ich vor hatte.

Kannst am besten an einem frei erfunden Zahlebbeispiel erklären

Regelrente ohne GdB sei 65 (Zeiten erfüllt, soll hier mal nicht das Thema sein)
Rente dann 1500 Euro

Dachte 3 Jahre vorher = 3* 3,6%=10,8%
Abschlag daher 1500*0,108=162 Euro ist falsch.
Denn nicht die 1500 sind die Basis sondern dass was bis 62 an Anspruch erworben wurde.


Und zudem: Ich habe GdB 50.
Auch da scheint es o zu sein dass 2 Jahre vorher ohne Abschlag zwar stimmt aber die Basis eben das ist was man 2 Jahre vorher erreich hat.

Hm.
Ist das echt so?

Danke für eine Antwort. Würde mir sehr helfen, denn ich möchte wissen wie weit muss ich noch bis zum frühste möglichen Renteneintritt
col

27.10.2013 12:39 • #1


Albarracin
Experte

27.10.2013 13:56 • #2


A


Hallo col,

Wie berechnet sich der Renten-Abschlag bei GdB 50?

x 3#3


C
Hallo Wolfgang,

wiedermal danke ich dir sehr herzlich.
Ich kann verstehen dass das für dich „duplo“ ist evtl. irgendwie sogar nervend und doch sonnenklar. Für mich ist es die größte Praline der Welt ganz neu. Es überrascht mich und ist gravierend.

Ich sehe es nun hoffentlich richtig, wenn ich meine, dass man mit GdB 50, 2 Jahre vorher Abschlagsfrei in Rente gehen kann kann, dass diese Rente aber geringer ist, als wenn ich bis zur Regelrente (2 Jahre länger) arbeiten würde.

Bin mal gespannt

hG
col

27.10.2013 18:27 • #3


Albarracin
Experte

27.10.2013 21:57 • #4


C
Wie immer absolut trocken und exakt.
Vielen Vielen dank Wolfgang
Du warst mir wieder einmal eine große Hilfe.
Vielleicht hält ja meine Gesundheit besser als ich dachte.
Wenn ich darf, aus aktuellem Anlas zu obigem noch eine andere Frage:
Erreichen der flexiblen Altersgrenze
Ist das in meinem obigen Beispiel 65 oder 63 oder gibts den begriff heute gar nicht mehr ?


ghg
col

27.10.2013 23:19 • #5


Albarracin
Experte

28.10.2013 08:54 • #6


C
Danke Wolfgang

Ich mache ein Beispiel.

Herr Meier arbeitet seit mehreren Jahren in einer Firma. Weil man zufrieden ist, bekommt er dort mit einer neuen Aufgabe einen außertariflichen Vertrag. In ihm heißt es dass der Vertrag ab dem 55. Lebensjahr nur noch in wichtigem Grund gekündigt werden kann. (freu***)
Es heißt aber auch dass unabhängig davon die Firma bei dringenden Betrieblichen Erfordernissen nach dem vollenden des 59. Lebensjahres zum Zwecke der Versetzung in den Ruhestand kündigen kann. Es heißt ahier weiterhin, dass die Firma ihm dann x % des Nettogehaltes bis zum Erreichen der „flexiblen Altersgrenze garantiert, sofern das Arbeitslosengeld und die Firmenrente dies nicht abdecken.

Meier ist mittlerweile Schwerbehindert.
Nehmen wir an er müsste bis zur Regelrente bis 65 ohne Schwerbehinderung arbeiten. Dann wären das -2 Jahre wegen Schwerbehinderung (Schwerbehinderung in diesem fall sogar kontraprodukiv) und -3 Jahre (z.B) vorzeitige Berentung mit entsprechendem Abschlag. Flexibel Altersgrenze wäre also 60.
Er kann wie im Vrtrag aufgeführt bei entsprechenden betrieblichen Gründen mit 59 gekündigt werden, muss sich mit dem Arbeitsamt rumschlagen und muss mit 60 in Rente mit entsprechenden Abschlägen gehen obwohl er das gar nicht wollte.

Oder ist es anders, die Firma muss ihm bis 63 dies 80 % zahlen. Ok, er muss sich 2 Jahre mit dem Arbeitsamt rumärgern und hoffen dass er keine Stelle bekommt.
Oder muss die Firma gar bis 65 zahlen?

Oder ist es ganz anders

Bin gespannt was du sagst.


hG
col

29.10.2013 23:16 • #7


Albarracin
Experte

30.10.2013 09:59 • #8


C
Erst mal ganz herzlichen Dank Wolfgang.
Muss das mal setzen lassen.
Schwirr
Mit dem Schwerbehinderten und nicht Nachteil das raffe ich gerade net. ggf. schreibe ich nochmal

Du bist echt eine Granate und hast mir bereits mehrmals sehr geholfen.
Nur kurz. Meinst du Herrn Meier kann mit 59 gekündigt werden?
Anwalt werde ich besuchen.
Ich bin echt froh wenn ich es bis zur Rente schaffe. Daher suche ich nach einem Mindestziel um mich dran fest zu halten. Zu denken, bis dahin, das schaffe ich. Deshalb die Überlegerei


DANKE

col

30.10.2013 22:28 • #9


A


Hallo col,

x 4#10


Albarracin
Experte

31.10.2013 15:12 • #10

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