Hallo lui,
Deine Schilderungen verwirren mich ehrlich gesagt ein bisschen.
Zitat von lui50:War beim Sovd und die sagten, bei einer teilrente bekäme ich die hälfte von der eigendlichen rente die mir zusteht. den Rest müsste die Krankenkasse dazubezahlen also halbe rente 600 euro und die anderen 600 müsste die krankenkasse dazubezahlen sodas ich auf die volle Rente komme von 1200euro. Dies würde dann solange laufen bis die 78 oder 87 wochen rum sind
Also das stimmt definitiv nicht! Wenn Du krank geschrieben bist, d.h. komplett arbeitsunfähig,aber auch nur dann, dann bekommst Du Krankengeld. Wenn Du aber eine Teilrente beantragst oder bewilligt bekommst, dann bist Du ja auch teilweise wieder arbeitsfähig. Und dann zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr. Der Rentenversicherungsträger geht ja dann davon aus, dass Du z.b. wieder 4 Std. arbeiten kannst. Um die EUR 600,-- aufstocken zu können, musst Du Dir eine Arbeitsstelle suchen. Findest Du keine, dann kannst Du ergänzend zu der Rente Grundsicherung beantragen oder evt. Wohngeld. Oder Du bekommst evt. dann auch ALG 1, dann aber nur hälftig, wie mag schon geschrieben hat, weilo Du dem Arbeitsmarkt nur mit der halben Stundenzahl zur Verfügung stehst.
Zitat von lui50:Wenn mann nach ca 40 Wochen Krank von der Krankenkasse ein schreiben bekommt , weil die dich los werden wollen und dir eine Reha andrehen wollen diese aber abgelent wird oder man bekommt sie , muß die Krankenkasse den vollen lohn weiterbezahlen wie vorher nicht die Hälfte.
Wenn Du eine Reha bewilligt bekommst, dann bekommst Du für die Dauer der Reha Übergangsgeld von der DRV.
Wirst Du arbeitsfähig entlassen und hast keine Arbeit, musst Du Dich beim Arbeitsamt vorstellen, dort beziehst Du dann ALG 1. Wirst Du arbeitsunfähig entlassen, dann zahlt die Krankenkasse weiter Krankengeld.
Zitat von lui50:Hier sollte man weiter Krank feiern und so bekommt mann mehr Stempelgeld als Rente
Erst einmal sollte keiner krank feiern. Du hast es hier im Forum mit Menschen zu tun, die nicht so tun, als wären sie krank, sondern die es wirklich sind.Der Ausdruck Krank feiern ist in dem Zusammenhang wirklich unpassend! Dies würde und werde ich auch hier nicht unterstützen!
Solltest Du nach der Aussteuerung wirklich noch krank sein, dann wird das AA Dich auffordern, einen Rentenantrag zu stelllen. Dieser Aufforderung musst Du dann nachgehen und kannst somit je nach Dauer der Bearbeitung das ALG 1 womöglich nicht mehr voll ausschöpfen.
Im übrigen heißt Stempelgeld heutzutage ALG 1.