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Wieder arbeiten auf Teilzeit bei Erwerbsminderungsrente

F
Hallo, ich bin seit einigen Jahren voll erwerbsgemindert auf Dauer laut Gutachten der DRV und habe keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Daher beziehe ich zur Zeit Grundsicherung bei Erwerbsminderung gemäß 4.Kapitel SGB XII.

Nun habe ich vor wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren. Staatliche Hilfen werden in meiner Situation nicht gewährt, dies musste ich leider feststellen. Also Eigenregie.

Was würde denn geschehen, wenn ich einen Teilzeitjob mit 4 Stunden am Tag/ 20 Stunden die Woche aufnehme?

Wird das Sozialamt mit dem Arbeitgeber Verbindung aufnehmen, wegen Bestätigung der Stundenanzahl?

Ich hätte was in Aussicht. Vor allem will ich mit meinen 43 Jahren nicht mehr vom Staat abhängen.

Ärztlicherseits ist meine Gesundung festgestellt worden, es sind drei verschiedene Psychiater mit der gleichen positiven Feststellung, darunter ein Professor aus Hannover(MHH).

Es gibt viele Menschen, die warnen mich vor diesem Schritt. Angeblich hätte es negative Folgen und im schlimmsten Fall würde ich nicht mehr in die dauerhafte volle Erwerbsminderung zurückkommen.

Aber ich weiß, was ich tue und nehme mögliche Risiken in Kauf.

Vielen Dank für die Hilfe

MfG

FranzSieger

19.11.2018 09:35 • #1


Wusel
Sorry glaube ich hab mich verlesen das nachfolgende gilt glaube ich nur bei Erwerbsminderung nicht der Vollen Erwerbsminderung

Moin, bei Erwerbsminderung darfst du einen 450Euro Job machen und auch nicht mehr verdienen zwei mal Im Jahr darfst du 800Euro/Monat Verdienen, zur Erprobung wehre das doch ideal, die Stundenanzahl ist dann vom Gehalt abhängig, und ein Risiko hast du dabei auch nicht, die Rente Lauft weiter und die Grundsicherung Entpfählt oder es wird angerechnet allerdings ist die Anrechnung recht blöde als Rentenbezieher darfst du 30% vom Einkommen behalten, wenn du aber mit den 450Euro über deinen Grundsicherungs Satz bist ist das natürlich ideal.

Wenn du drüber kommst verlierst die Rente, und musst erstmal 3 Jahre Vollzeit arbeiten um wieder Anspruch zu haben, melde dich ambesten bei deinem Rententräger die haben extra Berater für sowas.

Ich selber hab einen kleinen 450Euro Job zur EU-Rente, und arbeite ~30h/Monat bei 16Euro/h, Mindestlohn ist glaube ich momentan 8,50Euro das wehren dann ~60h/Monat.

20.11.2018 01:05 • #2


Albarracin
Experte

20.11.2018 09:28 • x 3 #3

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