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Wo darf ich noch arbeiten ?

Sifu
Ich bin jetzt 50 Grad Schwerbehindert und dauerhaft voll erbwerbsgemindert.

Dad heißt ich darf noch UNTER 3 Stunden täglich und UNTER 15 Stunden wöchentlich arbeiten.

Ich kann fast nur morgens.

In welchen Branchen gibt es solche Jobs ?

18.09.2023 13:54 • x 1 #1


BlackKnight
Hotel und Gastronomie?


Grundsätzlich

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales...dienst.jsp

Und ich würde bei der Arge einen Termin machen, da du ja auch einen speziellen Fall hast

18.09.2023 13:57 • x 1 #2


A


Hallo Sifu,

Wo darf ich noch arbeiten ?

x 3#3


BlackKnight
Btw. finde ich klasse dass du etwas suchst, da du ja doch eine spezielle Situation hast

18.09.2023 14:01 • x 1 #3


Dys
Zitat von Sifu:
Ich bin jetzt 50 Grad Schwerbehindert und dauerhaft voll erbwerbsgemindert. Dad heißt ich darf noch UNTER 3 Stunden täglich und UNTER 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Ich kann fast nur morgens. In welchen Branchen gibt es solche Jobs ?

Da Du ja an anderer Stelle schon geschrieben hast, dass Du aufgrund Deiner Erwerbsminderung keinerlei Bezüge von irgendeiner Institution (DRV, Krankenkasse, Jobcenter/Sozialamt) bekommst. Darfst Du arbeiten so lange Du willst und kannst und bist keinen Vorgaben verpflichtet. Den Grad der Behinderung interessiert auch niemanden, solange Du nicht deswegen irgendwas bekommen willst.

Kurzum, Du darfst nicht, nicht Dürfen mit nicht Wollen oder nicht Können verwechseln. Niemand wird Dir verbieten, so viel und so lange pro Tag oder Woche zu arbeiten, wie Du willst.
Nur wenn Du Dir Lohnersatzleistungen erschleichen würdest, die Dir nicht zustehen, gäbe es Probleme.

18.09.2023 14:19 • x 1 #4


Dys
Achso, Du darfst dann natürlich da arbeiten wo Du willst, beziehungsweise der Arbeitgeber Dich arbeiten lässt, um noch auf die Frage nach dem Wo einzugehen.

18.09.2023 14:26 • x 1 #5


Sifu
Zitat von BlackKnight:
Hotel und Gastronomie? Grundsätzlich Und ich würde bei der Arge einen Termin machen, da du ja auch einen speziellen Fall hast

Die Arge ist gar nicht mehr zuständig für mich da ich die volle dauerhafte Erwerbsminderung hebe.

18.09.2023 15:01 • #6


Sifu
Zitat von Dys:
Da Du ja an anderer Stelle schon geschrieben hast, dass Du aufgrund Deiner Erwerbsminderung keinerlei Bezüge von irgendeiner Institution (DRV, Krankenkasse, Jobcenter/Sozialamt) bekommst. Darfst Du arbeiten so lange Du willst und kannst und bist keinen Vorgaben verpflichtet. Den Grad der Behinderung interessiert auch ...

Mir wurde aber gesagt das mein Status wegfiele wenn ich jetzt wieder Voll oder Teilzeit arbeite.

18.09.2023 15:03 • #7


Dys
Zitat von Sifu:
Mir wurde aber gesagt das mein Status wegfiele wenn ich jetzt wieder Voll oder Teilzeit arbeite.

Was nutzt Dir ein Status, wenn Du nichts davon hast?

18.09.2023 15:08 • #8


Sifu
Zitat von Dys:
Was nutzt Dir ein Status, wenn Du nichts davon hast?

Es gibt Personen die könnten mich juristisch in unliebsame *beep* Jobs zwingen.......

18.09.2023 15:20 • #9


Dakota
Frage zum Verständnis - wie finanzierst Du Dich derzeit? Erhältst Du von der Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente?

18.09.2023 15:22 • x 1 #10


Dys
Zitat von Sifu:
Es gibt Personen die könnten mich juristisch in unliebsame *beep* Jobs zwingen.......

Ist das so? Wer könnte das sein und mit welcher Begründung?

18.09.2023 15:22 • x 1 #11


Sifu
Zitat von Dakota:
Frage zum Verständnis - wie finanzierst Du Dich derzeit? Erhältst Du von der Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente?

Durch meine Ehefrau seit über 20 Jahren weil ich die Kinder erziehe.

18.09.2023 15:28 • #12


Sifu
Zitat von Dys:
Ist das so? Wer könnte das sein und mit welcher Begründung?

Sorry, da möchte ich nicht darauf eingehen.

18.09.2023 15:28 • #13


BlackKnight
Zitat von Sifu:
Die Arge ist gar nicht mehr zuständig für mich da ich die volle dauerhafte Erwerbsminderung hebe.


Ok, könnte mir vorstellen dass die aber doch helfen könnten ‍️

18.09.2023 15:29 • x 1 #14


Dys
Zitat von Sifu:
Sorry, da möchte ich nicht darauf eingehen.

Das ist Dein gutes Recht. Nur zur info, Zwangsarbeit gibt es seit 1945 in Deutschland nicht mehr, beziehungsweise, sie wird nicht juristisch erzwungen. Manche Eltern zwingen aber auch Ihre Kinder bisweilen, den Müll raus zu bringen und belegen Zuwiderhandlungen mit Sanktionen, wie Taschengeldkürzung.

18.09.2023 15:44 • x 1 #15


Wuslchen
Zitat von Dys:
Manche Eltern zwingen aber auch Ihre Kinder bisweilen, den Müll raus zu bringen und belegen Zuwiderhandlungen mit Sanktionen, wie Taschengeldkürzung.

Kinder müssen sogar laut Gesetz im Haushalt mithelfen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html

Sorry, ist OT.

18.09.2023 15:48 • x 1 #16


Dys
Zitat von BlackKnight:
Ok, könnte mir vorstellen dass die aber doch helfen könnten ‍️

In der Tat kann die AfA natürlich auch helfen, wenn jemand einen Job sucht, auch bei voller Erwerbsminderung. Nur sie erbringt natürlich keine direkten Geldleistungen mehr, für den Kunden. Beratung kann man aber selbstverständlich in Anspruch nehmen und auch die Jobbörse als Arbeitssuchender nutzen. Man muss sich nur registrieren.

18.09.2023 15:50 • x 2 #17


R
Mit Zeitungen austragen? Weiß zwar nicht wie das honoriert wird aber hier in der Ecke bekommt man sogar ein Dienstfahrzeug (E Lastenfahrrad) gestellt.

18.09.2023 15:51 • x 1 #18


Sifu
Zitat von Rali:
Mit Zeitungen austragen? Weiß zwar nicht wie das honoriert wird aber hier in der Ecke bekommt man sogar ein Dienstfahrzeug (E Lastenfahrrad) gestellt.

Lieber etwas mit Menschen, vielleicht Altenhilfe.

18.09.2023 15:57 • #19


Dys
Zitat von Wuslchen:
Kinder müssen sogar laut Gesetz im Haushalt mithelfen: Sorry, ist OT.

OT aber interessant. Allerdings steht da nicht, dass ein tatsächlicher Zwang ausgeübt werden darf. Da stünde sicher ein entsprechendes Gesetzt dagegen, beispielsweise bei Nötigung oder sogar, wenn Gewalt ins Spiel käme. Aber verklagen wäre ne Option. Nur ginge das wohl nur im Zivilrecht. Ich bezweifle, dass es von öffentlichem Interesse ist, dass ein Kind den Müll raus bringt. Und ob da Gerichte zeitnah handeln, wenn vielleicht noch zig Klagen wegen überhängenden Hecken, oder anderen ähnlichen wichtigen Dingen anliegen, bezweifle ich auch eher.

18.09.2023 15:59 • x 1 #20


Wuslchen
Zitat von Dys:
Allerdings steht da nicht, dass ein tatsächlicher Zwang ausgeübt werden darf. Da stünde sicher ein entsprechendes Gesetzt dagegen, beispielsweise bei Nötigung oder sogar, wenn Gewalt ins Spiel käme.

Zitat: in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise
Gesetze lesen und interpretieren ist nicht immer leicht, in dem Fall schon. Natürlich kann man ewig streiten was in den Kräften des Kindes bedeutet, aber Müll rausbringen, Zimmer aufräumen, Tisch decken und abdecken etc. sind im Normalfall solche zumutbaren Aufgaben.
Ansonsten gilt in unserem Land immer: Grundrechte vor anderen Rechten, daher ist Zwang und Gewalt entsprechend logischerweise nicht anwendbar. Wobei ich da eher deinen hoffentlich gesunden Menschenverstand voraussetzen würde, ich weiß nicht was du sonst mit so einer Aussage bezweckst.

Zitat von Dys:
Nur ginge das wohl nur im Zivilrecht. Ich bezweifle, dass es von öffentlichem Interesse ist, dass ein Kind den Müll raus bringt.

Das ist - wie der Quelle zu entnehmen - eine Vorschrift aus dem BGB = Bürgerliches Gesetzbuch. Das ist Zivilrecht und hat nichts mit dem Öffentlichen Recht zu tun.

So, jetzt bin ich aber raus aus dem OT, das wirkt gerade wie eine unnötige Diskussion nur um des Diskutierens Willen.

18.09.2023 16:10 • x 1 #21


Dys
Ach @Wuslchen, es ging ja thematisch um Zwang, beziehungsweise, dass Sifu meinte, er könnte juristisch gezwungen werden, einen bestimmen Job anzunehmen. Im übrigen fand ich es tatsächlich interessant, das es dieses Gesetz gibt und es auch okay, dass Du das verlinkt hast. Leider hab ich ja schon erlebt, dass Du schnell was missverstehst und Dich persönlich angegriffen fühlst und entsprechend bissig konterst. Aber ist auch okay, denn Du bist eben wie Du bist und das ist auch okay so.

18.09.2023 17:44 • x 4 #22


Sifu
Es gibt einen sehr interessanten Halbzeitjob (20 Stunden) der mich interessiert, weiß aber nicht ob ich ihn gesundheitlich schaffen würde, auch weil ich ja nur UNTER 3 Stunden täglich arbeiten darf. Würde ich bei Annahme von so einem Job oder auch nur schon wegen einer Bewerbung auf so einen Job meinen aktuellen Status verlieren ?

27.09.2023 14:52 • #23


A


Hallo Sifu,

x 4#24


Dys
Bewerben heißt ja nicht den Job auch zu bekommen, abgesehen davon, kannst Du Dich bewerben worauf Du willst. Wenn Du einen Job mit 3 Stunden oder mehr pro Tag antrittst, musst Ihn ja der DRV mitteilen und dann ist dein „Status“ natürlich weg. Aber nochmal, was nutzt Dir ein Status, für den Du nichts bekommst? Ob Du den Job gesundheitlich schaffen könntest, kannst du nur selbst abwägen, wenn du weißt was gefordert ist.

28.09.2023 00:34 • x 1 #24

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